Schwangerschaft
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chinahamburg2013
- Neuling
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- Registriert: 26.02.2013, 08:06
Schwangerschaft
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage und möchte meiner Freundin helfen:
Sie ist Chinesin (Mainland) und lebt in Deutschland. Befristete Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre als Chinesischlehrerin. Diese läuft im Sommer ab.
Nun hat sie sich ungeschickt angestellt und ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einem Deutschen gehabt und ist schwanger. Der ex Freund "kennt sie nun nicht mehr".
Was kann man da tun? Habe viel gegoogelt... aber nichts gefunden.
Vielleicht schafft Sie es den Arbeitsvertrag um ein Jahr zu verlängern.
Grüße,
Jakob
ich habe folgende Frage und möchte meiner Freundin helfen:
Sie ist Chinesin (Mainland) und lebt in Deutschland. Befristete Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre als Chinesischlehrerin. Diese läuft im Sommer ab.
Nun hat sie sich ungeschickt angestellt und ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einem Deutschen gehabt und ist schwanger. Der ex Freund "kennt sie nun nicht mehr".
Was kann man da tun? Habe viel gegoogelt... aber nichts gefunden.
Vielleicht schafft Sie es den Arbeitsvertrag um ein Jahr zu verlängern.
Grüße,
Jakob
Re: Schwangerschaft
Schon zu spät, kann man da nichts tun.chinahamburg2013 hat geschrieben:Was kann man da tun? Habe viel gegoogelt... aber nichts gefunden.
Sie muss aber während der Schwangerschaft regelmäßig zur Untersuchung zum Gynäkologen gehen.
Oder nach Holland
Re: Schwangerschaft
Abtreiben?
Schwangerschaft ist grundsätzlich ja kein Grund für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
Schwangerschaft ist grundsätzlich ja kein Grund für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss gestaut und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Biber nicht essen kann!
- Der neue Waiguoren
- Old China Hand

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Re: Schwangerschaft
Auf welcher Grundlage? Sie ist schwanger und nicht krank...chinahamburg2013 hat geschrieben:Vielleicht schafft Sie es den Arbeitsvertrag um ein Jahr zu verlängern.
Vielleicht könnte ihr ein Arzt bescheinigen, dass sie reiseunfägi ist. Das ist allerdings eher unwahrscheinlich.
Falls sie das Kind nicht behalten möchte, bietet Ihr China sicherlich mehr Möglichkeiten...
Warum will sie denn in Deutschland bleiben? Um den Ex umzustimmen? Unterhalt einfordern?
Oder Kind bekommen mit deutscher Staatsangehörigkeit, dann kann Sie auch direkt einen deutschen Pass bekommen...
Gibt viele Möglichkeiten.
Nehme den täglichen K(r)ampf im Straßenverkehr mit einem Lächeln im Gesicht auf
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tigerprawn
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Re: Schwangerschaft
so schnell bekommt man den deutschen Pass aber nicht. Also hier ist die InfoDer neue Waiguoren hat geschrieben:Oder Kind bekommen mit deutscher Staatsangehörigkeit, dann kann Sie auch direkt einen deutschen Pass bekommen...
- Falls Sie nicht verheiratet ist und der Vater des Kindes deutscher Staatsbuerger ist, bekommt das Kind automatisch(!) auch die deutsche Staatsbuergerschaft
- Falls das Kind die dt Stbgs bekommt, wird es nicht die chinesische Staatsbuegerschaft erhalten (China erlaubt keine doppelten Staatsbuergerschaften)
- Die deutsche Staatsbuergeschaft koennte das Kind nur ueber ein Urteil des Familiengerichtes wieder loswerden (was in dem Fall klappen koennte, da falls die Mutter mit dem Kind in China leben will, das ganz schoen schwierig ohne Staatsbuergerschaft/Hukou werden kann) / z.B. werden die Schulgebuehren hoeher
- Falls das Kind die dt Stbgs bekommt, kann sie eine Familienzusammenfuehrung (FZF) zum deutschen Kind beantragen, und bekommt auch eine AE, spaeter eine NE irgendwann wenn sie will die Stbgs. Sie sollte mit der ABH reden, damit sie fuer die AE nicht wieder ausreisen muss um eine FZF zu beantragem.
Re: Schwangerschaft
info4-alien sag ich nur
aber als Laie wuerde ich vorschlagen, Beantragung fzf zum ungeborenen DEUTSCHEN Kind (Abstammungsprinzip), Vater angeben der sie jetzt nicht mehr kennt. Dieser kann dann auch auf Unterhalt verklagt werden sollte er sich der Verantwortung nicht stellen. Somit koennte sie auch bis zum 18ten Lebensjahr in Deutschland bleiben und bis dahin ein Eigenstaendiges Aufenthaltsrecht bekommen sofern der LU gesichert ist. Aber genauer und sicherer sollten es die Profis bei info4 alien sagen koennen
aber als Laie wuerde ich vorschlagen, Beantragung fzf zum ungeborenen DEUTSCHEN Kind (Abstammungsprinzip), Vater angeben der sie jetzt nicht mehr kennt. Dieser kann dann auch auf Unterhalt verklagt werden sollte er sich der Verantwortung nicht stellen. Somit koennte sie auch bis zum 18ten Lebensjahr in Deutschland bleiben und bis dahin ein Eigenstaendiges Aufenthaltsrecht bekommen sofern der LU gesichert ist. Aber genauer und sicherer sollten es die Profis bei info4 alien sagen koennen
Rettet die Wälder ... EßT MEHR BIBER!!!!!!
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Wenn der Stift gezogen wurde, ist Herr Granate nicht mehr unser Freund!
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gaviald9
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Re: Schwangerschaft
Das ist ihr Problem, warum sollen Sie dafür besorgen, sie könnte bestimmt irgendwelche Idee gehabt haben, wie sie weiter umgehen kann. Ehrlich gesagt, die Frauen mit Kind sind in China nicht so leicht zum Überleben, wegen der Mentalität. Mehr dazu braucht man nicht sagen.
- punisher2008
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Re: Schwangerschaft
Ach was, so gefährlich sind die gar nicht, ich hab selbst schon einige davon überlebt. Die Mentalität kann nervig sein, aber umgebracht hat sie mich bisher nicht.gaviald9 hat geschrieben:Ehrlich gesagt, die Frauen mit Kind sind in China nicht so leicht zum Überleben, wegen der Mentalität.
War das bevor oder nachdem sie deine "Freundin" wurde? Also sie hat dich betrogen oder was? Komme da ehrlich gesagt nicht ganz mit.Nun hat sie sich ungeschickt angestellt und ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einem Deutschen gehabt und ist schwanger. Der ex Freund "kennt sie nun nicht mehr".
Und was ist jetzt dein Problem? Dass sie nicht in D bleiben darf? Dass du dich um das Kind kümmern mußt? Dass sie zum Ex zurück will?
Re: Schwangerschaft
Irgendwie habe ich da auch gerade ein Brett vor dem Kopf.punisher2008 hat geschrieben:War das bevor oder nachdem sie deine "Freundin" wurde? Also sie hat dich betrogen oder was? Komme da ehrlich gesagt nicht ganz mit.Nun hat sie sich ungeschickt angestellt und ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einem Deutschen gehabt und ist schwanger. Der ex Freund "kennt sie nun nicht mehr".
Und was ist jetzt dein Problem? Dass sie nicht in D bleiben darf? Dass du dich um das Kind kümmern mußt? Dass sie zum Ex zurück will?
"Das Wenige, das Du tun kannst, ist viel, wenn Du nur Schmerz und Weh und Angst von einem Wesen nimmst." A. Schweitzer
Re: Schwangerschaft
Es wäre wirklich hilfreich zu wissen welches Problem es zu lösen gilt.
Aufenthalt in DE?
Schwangerschaft gewünscht?
Erzeuger zurückgewinnen?
Freundin zurückgewinnen?
Mit Hinweisen zu diesen Fragen vom TE wäre die Diskussion sehr viel zielführender.
Aufenthalt in DE?
Schwangerschaft gewünscht?
Erzeuger zurückgewinnen?
Freundin zurückgewinnen?
Mit Hinweisen zu diesen Fragen vom TE wäre die Diskussion sehr viel zielführender.
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott
Got Pork?
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Re: Schwangerschaft
Was hast du denn gegoogelt bzw. wofür brauchst du rat?chinahamburg2013 hat geschrieben: Was kann man da tun? Habe viel gegoogelt... aber nichts gefunden.
Eine Mögliche Themenauswahl wäre:
Wie soll sie es ihren Eltern beibringen?
Soll sie lieber in Dtl gebären oder in China?
Wie erhält sie zurück in China Unterhalt vom Vater?
Wie/Wo kann sie abtreiben?
usw..
Deine Frage ist zu unspezifisch..
Tolle kleine Patzer:
"The official language of Switzerland is Germany."
"China ist meine Lieblingsstadt in Japan!"
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- Yingxiong
- Titan

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Re: Schwangerschaft
Hört doch mal auf rumzutrollen.
Ihr könntet ja mal versuchen die Frage nach der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beantworten. Welche Möglichkeiten gäbe es?
Wenn sie bis Sommer eine Arbeitserlaubnis hat, wird sie bis dahin hochschwanger sein. Ob Fluggesellschaften sie dann überhaupt noch mitnehmen (dürfen), ist eine wichtige Frage.
Ihr könntet ja mal versuchen die Frage nach der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beantworten. Welche Möglichkeiten gäbe es?
Wenn sie bis Sommer eine Arbeitserlaubnis hat, wird sie bis dahin hochschwanger sein. Ob Fluggesellschaften sie dann überhaupt noch mitnehmen (dürfen), ist eine wichtige Frage.
R.I.P. Little Yingxiong Engelskind 05.01.2013
Die Erinnerung ist das Fenster durch das wir Dich sehen können, wann immer wir wollen...
Man sagt, die Zeit heilt alle Wunden - ich hab die Zeit noch nicht gefunden!
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Re: Schwangerschaft
das müsste man herausfinden. Und das sehe ich als den einzigen gangbaren Weg, um in Deutschland zu bleiben. Denn wenn sie schwanger ist, wird ihr Arbeitsvertrag sicherlich nicht verlängert.Yingxiong hat geschrieben: Wenn sie bis Sommer eine Arbeitserlaubnis hat, wird sie bis dahin hochschwanger sein. Ob Fluggesellschaften sie dann überhaupt noch mitnehmen (dürfen), ist eine wichtige Frage.
- Yingxiong
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Re: Schwangerschaft
Wenn ich mir die Antworten anschaue, dann kann ich ihn verstehen.
R.I.P. Little Yingxiong Engelskind 05.01.2013
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