Klaas hat geschrieben:Buschkowsky kann ich noch einigermaßen folgen, aber Sarrazin verstehe ich nicht. Was will der denn? Die "kleinen Kopftuchmädchen" abschieben? Oder zum Christentum zwangsbekehren?
Vielleicht wäre es angebracht, weniger davon zu produzieren oder zu ali-mentieren?!
Mit welchem Recht finanziert man die Geburtenüberschüsse der Dritten Welt in DE? Familienförderung dient einzig dem Zweck, das eigene Staatsvolk zu erhalten, zu nichts anderem. Und: Warum haben denn diese Dritte-Welt-Länder die Probleme, die sie haben? Google mal nach Gunnar Heinsohn und "Youth bulge". Es sind Übervölkerungsprobleme und solche mit überschüssigen jungen Männern, was man ja auch bei uns zwischenzeitlich beobachten muß.
Zu den Gastarbeitern: Name und Verträge sind doch eindeutig. Sie kommen zeitlich befristet als Gäste um zu arbeiten. In den Verträgen war eindeutig die Rede von zwei bis drei Jahren. Warum holte man die Familien der Gastarbeiter nach, wovon auch das Gegenteil in den Verträgen stand.
Deutschland hat nie Gastarbeiter gebraucht und schon gar nicht angeworben. Das ging von den Entsendeländern aus. Und dann seht Euch die Entsendeländer einmal an, deren Bürger man unseren Vorfahren aufs Auge drückte: Zweiter-Weltkriegs-"Sieger" Italien, Türkei, die noch rechtzeitig absprang und Deutschland den Krieg erklärte. Usw.
Deutschland hat mehr als genug Deutsche aus den Ostgebieten gehabt, die gerne ins Land gekommen wären aber draußen gehalten wurden - per Gesetz:
"Tatsächlich hat Deutschland die Gastarbeiter so wenig gebraucht wie den Euro, schließlich gab es Millionen der von Schäuble genannten Vertriebenen, die gerne nach Westdeutschland gekommen wären, aber der von den Franzosen gewollten Balkanisierung im Wege gestanden hätten. Um diese durchzusetzen, hatte der Bundestag unter einer CDU-Regierung speziell das „Gesetz zur Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet“ vom 22.08.195035 verabschiedet. Dieses Gesetz befaßt sich mit der Regulierung des damals sehr starken Flüchtlingsstroms aus der sowje-tischen Besatzungszone und dem sowjetischen Sektor Berlins. Es schränkte die Freizügigkeit dieser Deutschen in mehrfacher Hinsicht unter Berufung auf den seit Mai des Vorjahres mit dem Grundgesetz in Kraft getretenen Art. 11 II. GG empfindlich ein.36 So wurde ihnen generell der Zuzug ins Bundesgebiet verboten und von einer besonderen Erlaubnis abhängig gemacht (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung für zulässig erklärt.37"
Aus einer Einleitung.
Und dann seht Euch den genannten Art. 11 II. GG mal an. Alles Einschränkungen, die sich kein Ausländer unter die Nase reiben lassen muß - aber Deutsche!