meine Freundin hat für den Oktober einen Termin beim Konsulat in Shanghai für das Besuchervisum bekommen. Nun heißt es, die Unterlagen zusammen zu stellen.
Unsere Situation:
Ich habe Sie beim Reisen im März dieses Jahres kennengelernt. Wir waren dann 14 Tage zusammen auf Achse. Im März 2012 ist ihre Firma von Shanghai nach Shenzhen umgezogen, so dass sie den Arbeitsvertrag aufgelöst und eine Abfindung bekommen hat. Weiterhin hat sie die Scheidung ihrer Ehe im Mai offiziell registrieren lassen. D.h. sie ist zurzeit arbeitslos und frisch geschieden. Nun war ich im Juli wieder für drei Wochen drüben und wir schmieden jetzt gemeinsame Zukunftspläne. Vor einer möglichen Heirat möchte ich mit ihr eine Weile im Alltag zusammenleben, aber dass wird der nächste Schritt. Aktuell geht es um ein "mögliches" Besuchervisum.
Hier meine aktuellen Bedenken und Fragen:
1. Einladungsschreiben:
Kurz und knapp in Deutsch verfassen. Da gibt es ja einiges im Internet.
Oder soll man etwas zum Kennenlernen der Kultur und Familie reinschreiben?
Kann es vorteilhaft sein, zwei Einladungen von völlig verschiedenen Personen mit anschließenden Zeiträumen (2+2 Wochen) vorzulegen? Die zweite Person könnte ihr ehemaliger Chef einer deutschen Firma sein, der wieder in Deutschland lebt. Die Verpflichtungserklärung wäre über den kompletten Zeitraum von mir.
2. Nachweis der Beziehung des Antragstellers zum Gastgeber:
Reicht Eurer Meinung nach das Einladungsschreiben und im Interview muss man sowieso mehr darauf eingehen. Was soll man da für Unterlagen einreichen?Infos vom Konsulat hat geschrieben: – Bei Besuch von Freunden: Nachweis der persönlichen Beziehung z.B. durch Dokumente und
Fotos im Original, persönliches Einladungsschreiben etc.
3. Flugtickets
Was bedeutet das für den Antrag? Ausdruck von einer Suchmaschine/Agentur über mögliche Flugverbindungen oder was möchte das Konsulat da sehen?Es ist bei der Visumsbeantragung, [… kein verbindlich gekauftes Flugticket erforderlich. Wir empfehlen daher allen Reisenden den Kauf/die verbindliche Flugbuchung erst nach Erhalt des erforderlichen Visums.]
4. Einkommensnachweis des Antragsstellers
Sie ist, wie oben geschrieben, arbeitslos. Sie besitzt in Ihrer Heimatstadt eine Eigentumswohnung und Anteile von der gemeinsamen Wohnung in Shanghai (Auf dieser ist noch ein Darlehen). Ihre Cash-Reserven kenne ich nicht. Das ehemalige Einkommen und die Abfindung werden wahrscheinlich nicht relevant sein. Einen Job für nach den Aufenthalt hat sie nicht.Für arbeitslose Erwachsene:
Falls ledig/geschieden/verwitwet:
Nachweis regelmäßigen Einkommens
Kennt ihr solch einen Fall und was kann man da schreiben?
5. Aufenthaltsdauer und Rückkehrbereitschaft
Wie lang sollte der mögliche Aufenthalt sein?
Master Pius hat im Juli für seine Freundin ein Visum für 30 Tage bekommen. Gibt es Erfahrungen über einen kritischen Punkt?
Was wird notwendig sein, um die Rückkehrbereitschaft nachzuweisen?
Unsere Voraussetzungen für das Besuchervisum könnte mMn besser sein, aber man kann sie sich nicht aussuchen.
Vielen Dank für Euren Rat.



