Berühchtigte Verpflichtungserklärung

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Chiyoko
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Aufgeklärt

Beitrag von Chiyoko »

Die VE enthaelt grundsaetzlich alle entstehenden Kosten, die durch einen Ausländer verursacht werden können.Aber in meinem Fall soll eigendlich nur sichergestellt werden, dass sich meine Verlobte auch ernähren kann.Mehr nicht.

Darum wird nun ein Tagessatz von 50 Euro x 90 Tage verlangt.
4500 Euro sind zwar nicht wenig aber machbar.
Ich werde allerdings trotzdem noch in meiner Stadt nachfragen, was in der VE steht.Scheinbar kann das deutliche Unterschiede zwischen den Städten geben.
Fall abgehakt :shock:
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Chiyoko
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Abschluss

Beitrag von Chiyoko »

Ich habe nach langem hin und Her endlich korrekte Aussagen.

Eine Kaution ist nur dann akzeptabel, wenn ich sie einladen würde.
Ähnlich der verpflichtungserklärung.Die Kaution zählt auch nur dann,
wenn Sie z.b. in Deutschland studieren würde wollen.(wollen wuerde:D)

Demnach bleibt nur die Selbstfinanzierung.
Was der Mann im Auslaenderamt von sich gab, geb ich lieber nicht wieder.
Scheinbar hat er ein Problem mit Schülern, Arbeitslosen und ähnlichem.
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edmund27
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Re: Aufgeklärt

Beitrag von edmund27 »

Chiyoko hat geschrieben:Die VE enthaelt grundsaetzlich alle entstehenden Kosten, die durch einen Ausländer verursacht werden können.Aber in meinem Fall soll eigendlich nur sichergestellt werden, dass sich meine Verlobte auch ernähren kann.Mehr nicht.

Darum wird nun ein Tagessatz von 50 Euro x 90 Tage verlangt.
4500 Euro sind zwar nicht wenig aber machbar.
Ich werde allerdings trotzdem noch in meiner Stadt nachfragen, was in der VE steht.Scheinbar kann das deutliche Unterschiede zwischen den Städten geben.
Fall abgehakt :shock:
Da muss ich dir recht geben. Es gibt in der Handhabung der Verpflichtungserklärung sehr große Unterschiede in den Kreisen und Städten. Bei uns im MAin-Kinzig-kreis macht es zum Beispiel das Bürger büro. 8) 8) 8) 8)
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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AngelofMoon
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von AngelofMoon »

Chiyoko hat geschrieben:Was der Mann im Auslaenderamt von sich gab, geb ich lieber nicht wieder.
Scheinbar hat er ein Problem mit Schülern, Arbeitslosen und ähnlichem.
Es gibt gute und schlechte Sachbearbeiter in der ABH, das findet man aber in jeden Beruf (Job).
Chiyoko hat geschrieben:Eine Kaution ist nur dann akzeptabel, wenn ich sie einladen würde.
Ähnlich der verpflichtungserklärung.Die Kaution zählt auch nur dann,
wenn Sie z.b. in Deutschland studieren würde wollen.(wollen wuerde:D)
Ich habe einen Bekanten aus der Nachbarschaft wo eine Kaution hinterlegt werden musste bei einen Visum nach Aufenthaltsgesetz § 25.
Es ging nur um eine OP bei einen Kind/Jugendlichen, die hier in Deutschland gemacht werden sollte.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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ingo_001
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von ingo_001 »

Chiyoko hat geschrieben:Zu Hongkong meinte Sie schon öfter, dass sie dort nichts kennt oder ihr das zu unsicher sei.Ist ja auch verstaendlich.
Hongkong ist vom Procedere her die einfachste und schnellste Heiratsvariante.
Näheres dazu kannst Du per SuFu (Such Funktion) nachlesen.
Deine Freundin kann also sicher sein, dass eine in Hongkong geschlossene Ehe genauso rechtens ist, als wenn Ihr in Deutschland oder Mainland-China heiraten würdet.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Chiyoko
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Chiyoko »

Zumindest haette der Sachbearbeiter sich etwas mit seiner persoenlichen Meinung
im Hintergrund halten koenne.
So koennte meine Frau angeblich kein Arbeitslosengeld beziehen und die Selbstfinanzierung
soll dann auch so lange reichen, bis sie arbeit hat.(Sein Kommentar auf meine Umschulung,
trotz Aussicht auf eine sichere Arbeitsstelle im Dezember).
Klar, mein neuer Hauptberuf wird Hellseher.(oder seiner).
Wer weiß, was er schon erlebt hat.Am Telefon war er dann aber trotzdem freundlich :o :)
Geraume Zeit wird die Arbeitssuche von ihr sicher in Anspruch nehmen aber ich muss mich ja
fuer nichts rechtfertigen (bezogen auf diesen Mensch).

Wie dem auch sei, weiter im Text:
Kautionen werden hier auch angenommen, aber nur in einem besuchsfall im falle einer Rueckkehr.

Thema Hongkong, Daenemark und CO. haben wir schon sehr frueh abgeschoben.
Gruende sind u.A. Angst vor Neuem, Problemen nach der Hochzeit, weiteren Zeitverlaeufen oder ähnlichem.
Ich kann es ihr auch nicht veruebeln und war der gleichen Meinung.Wir bleiben nun bei
einer Selbstfinanzierung und einer Heirat in Deutschland.Einziges Problem ist ein banales
Erstellen eines Kontos in China mit Ausgabe eines Kontoauszugs:D
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Chiyoko
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Chiyoko »

So ich moechte ein kleines Statement zu meiner jetzigen Situation abgeben und habe auch noch ein par Fragen:

-Visumsunterlagen sind komplett und auf dem Weg nach China
-Termin fuer die Botschaft steht auch schon an fuer den 15.8

Des Weiteren haben wir dann mehrfach die Botschaft angeschrieben.Nun hatte ich mittlerweile Mitarbeiter Nr 4 an der Leitung.Die anderen haben gewechselt.Durch den Umstand musste ich dem
Mitarbeiter alles neu erklaeren und sie sagte mir, dass Deutschland ja keine Sicherheit mit einem
offenem Konto haette.Das bedeutet, ich und der Herr beim Auslaenderamt haben staendig aneinander vorbeigeredet.

Aus dem Grund bin ich heute nochmal zum Auslaenderamt, diesmal mit der Email von der Botschaft, und jetzt steht fest: Wir brauchen ein Sperrkonto.(Vorher hiess es aber: Nein, das geht nicht, da dies nur fuer Studenten gedacht ist).Wieder aneinander vorbeigeredet....es ist einfach bloed, wenn niemand genau weiss, was in Ausnahmesituationen zu tun ist.

Wisst ihr zufaellig, wie und vom wem das Sperrkonto angelegt wird?Wann und wo soll das Geld ueberwiesen werden?Soweit mir gesagt wurde, wird das Konto von der Botschaft eingerichtet.Aktiviert wird es in Deutschland.


Nun zu meiner eigendlichen Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, meinte der Herr vom Amt, dass ihr Aufenthalt solange gueltig ist, wie Geld auf dem Sperrkonto vorhanden ist.Nehmen wir mal an, es sind 4000 Euro,
dann wuerde das theoretisch ewig halten, weil sie bei mir wohnt.Wenn Sie arbeit findet, wird das Konto wieder entsperrt.
Wenn ich sie aber eheliche, dann bekomm ich dochauch fuer Sie auch eine Aufenthaltsgenehmigung.Oder seh ich das irgendwie falsch?Ich hab das Gefuehl, als wenn er mich vom Arbeitsamt abhalten will.(Ich bin immer noch in einer Umschulung bis Januar).
Auf jedenfall finde ich das etwas konfus.

EDIT: Sie bekommt doch auch das deutsche Recht?Genauso wie 4 Jahre aufenthaltsgenehmigung oder?
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von sonero »

Hi,

man, was erzählen die da...
Irgendeine finanzielle Absicherung gilt genau bis zur Hochzeit oder ihrer Ausreise.
Das Visum gilt bis zur Erteilung der AE nach der Heirat oder max. 3 Monate (etwas verlängern wenn sich das verzögert geht zur Not auch aber das ist ein anderes Thema)

Daß der Aufenthalt nur gilt solange Geld da ist - au weia.

Daß die Botschaft so ein Konto einrichtet lese ich zum ersten Mal.

Also entweder übersetzt Du da Deine Fragen per Google auf Kisuaheli dann auf Klingonisch und dann wieder zurück auf Deutsch, die tun das mit den Antworten oder Du bist da an echte Vollpfosten geraten.

Schreib der Botschaft eine Mail mit ganz klaren Fragen.
Einleitung Visum für Frau Wang um in D zu heiraten... alle Unterlagen vorhanden ... Wohnraum kann mit Mietvertrag nachgewiesen werden ... kann keine VE abgeben aber finanzielle Mittel vorhanden.
Frage: In welcher Form und welcher Höhe muß die finanzielle Absicherung hinterlegt werden? Wie heisst so ein Konto genau? Bei welcher Bank oder egal?
Da müsste dann so eine Antwort kommen:
Bitte eröffnen sie ein sog. "Yuan Ni Ran" - Konto bei der "Guan Xi De Guo" - Bank und deponieren sie dort zweiunddrölfzigtausend Kuai.

Einfache Variante: Die VE kann jeder abgeben, der ein solides Einkommen und einen unbefristeten Arbeitsvertrag nachweist. Eltern, Geschwister, Kumpel, Anyone?
So ab 30-35k/a für zwei Personen sollte das locker reichen, wenn es eng ist die ABH fragen, das ist nicht einheitlich.
Damit das richtig teuer wird müsste sie
1. es sich anders überlegen
2. dann in D bleiben wollen, also nicht ausreisen obwohl sie müsste (spätestens hier wird es extrem unwahrscheinlich)
3. eingelocht und abgeschoben werden
4. sich dabei so heftig wehren oder vorher entsprechend auffällig geworden sein, so daß 2 Beamte mitfliegen. Das wird dann sicher 5-stellig.

Das einzig realistische Risiko ist normalerweise (sofern sie nicht ganz extrem drauf ist), daß sie D (und/oder Dich) ganz fürchterlich findet und anstatt zu heiraten möglichst schnell wieder nach hause will.

Gruß,
Norbert
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Chiyoko
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Chiyoko »

Huhu,

also erstmal zitiere ich die letzte Mail der Botschaft,denn auf den Kopf gefallen bin ich eigendlich nicht.Ich habe es der Botschaft mehr als einmal ausfuehrlich erklaert.Antwort war:

hiesigen Erachtens reicht ein chinesisches Konto/Deposit, wo die Summer
hinterlegt wurde - nicht - aus. Dies hat rechtliche Gründe, dass im
Falle eines Falles dieses Geld von der Bundesrepublik Deutschland nicht
einklagbar wäre und darauf nicht zugreifen könnte.

Eine Verpflichtungserklärung wäre h.E. die einfachste Lösung. Wenn dies
in Ihrem Fall nicht möglich ist, könnten Sie mit der zuständigen
Ausländerbehörde klären, ob ein Sperrkonto in Deutschland zugunsten der
Stadt eröffnet werden würde, welches die Lebenssicherung sicher stellt
(dies sollte jedoch nochmals mit der Ausländerbehörde aufgenommen werden).

Mit freundlichen Grüßen



So dann bin ich ja damit zur Stadtverwaltung(zum sicher 6ten Mal) und hab diesmal diese Mail mitgenommen.Diesmal hies es, dass ein Sperrkonto moeglich ist.Aber wer es eroeffnet und
wo wie was hinterlegt werden soll, konnte er mir nicht beantworten.Aber einer MUSS es doch wissen?Der Mann bei der ABH (zustaendig fuer Visumsantraege) sagte, ich soll mich bei der Deutschen Bank weiter ueber diese Kontoart informieren.Das tat ich dann natuerlich auch.
Da sagte man mir, dass Studenten in der Regel ihr Konto in China eroeffnen oder eben in Deutschland aktivieren.Na ich ruf morgen bei der Botschaft an, um eine Antwort zu bekommen.

Zu deiner ersten Aussage sag ich nur: Jau, seh ich genauso.(Aufenthaltsgenehmigung).So hatte ich mich darueber auch informiert.

Eine VE kannst du ausschliessen.Niemand traut sich, weil jeder Angst vor den Folgen hat(Kosten im 4stelligen Bereich oder aehnlichem).Und die , die koennten, sind finanziell dazu nicht in der Lage.
1100 Euro pro Person und Monat netto.(200 Euro pro weitere Person).
Ich schreib morgen wieder, wenn ich antwort bekomme.
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Laogai »

Chiyoko hat geschrieben:Wisst ihr zufaellig, wie und vom wem das Sperrkonto angelegt wird?
Chiyoko hat geschrieben:So dann bin ich ja damit zur Stadtverwaltung(zum sicher 6ten Mal) und hab diesmal diese Mail mitgenommen.Diesmal hies es, dass ein Sperrkonto moeglich ist.Aber wer es eroeffnet und wo wie was hinterlegt werden soll, konnte er mir nicht beantworten.Aber einer MUSS es doch wissen?
Du musst das Sperrkonto eröffnen. Das geht bei jeder Bank. Du zahlst einen bestimmten Betrag auf das Konto, kannst jedoch nicht über das Geld verfügen, solange das Konto für dich gesperrt ist. Nenne es eine Bürgschaft.
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von sonero »

Hi,

das ist doch eine gute Antwort der Botschaft, so hätte ich das auch erwartet und offensichtlich hast Du die Frage richtig gestellt.

Die ABH ist also zuständig für dieses Sperrkonto, was auch Sinn macht.
Die Botschaft ist raus, die brauchst Du nicht weiter zu fragen.
Deutsche Bank: War auch mein erster Gedanke aber
Da sagte man mir, dass Studenten...
hilft natürlich wenig.

Vermutlich wirst Du ein Sperrkonto zugunsten der ABH eröffnen müssen. Das Letztere (also wie genau formuliert, "zugunsten der ABH Musterstadt" wird nicht reichen fürchte ich) und der nötige Betrag sind jetzt die Dinge, die Du der ABH entlocken musst.

Ich glaube, Du bist dem Ziel recht nah.

Gruß,
Norbert
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von sonero »

Hi,

Nochwas:
Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es nicht mehr.
Hier werden immer alle Begriffe durcheinander geworfen ("das Visum in D wurde/wird verlängert" - gibts nicht in D).
Bitte hier mal nachlesen:
http://www.info4alien.de/ -> in der Navigation "Aufenthaltstitel".

Für Fragen bzgl. des Rechts in D würde ich mich auch an das Forum dort wenden. Die wissen wirklich Bescheid und hier bekommt man oft auch Tips vom Hörensagen oder gar falsche Hinweise (Verfall der AE, NE bei längerer Abwesenheit aus D).

Gruß,
Norbert
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Chiyoko »

@laogai
Dann hat mich der Kerl wieder falsch verstanden.
Bin ich echt der einzige mit diesem Problem?`Schlimm.Also muss ich morgen nochmal zur Verwaltung.
Eine Buergschaft wuerde allerdings nicht gehen.Zumindest wurde mir das vor ein par Monaten gesagt.

@sonero
Zu gunsten der ABH?
Ich frag mich nur, an wen ich mich wenden soll, wenn der eine Mann, der die Visumsantraege annimmt, davon keine Ahnung hat?Die andere Mitarbeiter behandeln nur das Auslaenderrecht.

Ich muss da morgen nochmal hin.Wie wird das denn in anderen Staedten gehandhabt?
Aber du hast recht, ich frage mal bezueglich "zugunsten der ABH", vielleicht versteht er das dann besser.
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von Chiyoko »

Ich werd noch irre.
Jetzt sagte die z.b. die ABH in Berlin, dass die ABH gar keine VE sehen moechte, nur die Botschaft.
Die Botschaft sagt aber, dass die ABH das bestimmt.Was denn nun?

Weiterhin hies es, dass sie in Berlin darauf verzichten, da es sich um eine Heirat handelt und nicht um einen Besuch, wo es ja auf Rueckkehr ankommt.

Also bedeutet das im Endeffekt, die ABH bestimmt, was sie sehen wollen?
Aber wenn die Botschaft dann meint, der Antrag wird abgelehnt, weil keine VE vorhanden ist, was soll das dann?...das ist ja mehr als verwirrend.
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Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung

Beitrag von ingo_001 »

Chiyoko hat geschrieben:Ich werd noch irre.
Jetzt sagte die z.b. die ABH in Berlin, dass die ABH gar keine VE sehen moechte, nur die Botschaft.
Die Botschaft sagt aber, dass die ABH das bestimmt.Was denn nun?
Dann gib die VE ab - und gut is.
Wenn die jemand sehen will kann er das - und wenn nicht ... dann nicht.
Lieber ggfs. etwas zuviel gemacht, als das nachher doch was fehlt - dann ist das Geheule gross.

* Wir hatten, als meine Frau und ich nach Ablauf ihrer 3-jährigen AE wegen Erteilung einer unbefristeten NE bei der ABH waren, auch mehr als die eigentl geforderten Unterlagen mit.
Gibt einfach ein sichereres Gefühl ...
Im Endeffekt war das Ganze dann in 10-15 Min. erledigt (hatte dazu damals einen Extra-Thread erstellt).
Bei Bedarf einfach die SuFu (Such Funktion) nutzen :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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