Das ist nicht ganz richtig!AngelofMoon hat geschrieben:Auch wenn du EU Freizügigkeitsberechtigter bist, das was IHR macht nennt man Visumsmissbrauch.
Was Ihr macht ist Falsch, aus diesen Gründen werden die Auslandsvertretungen immer misstrauischer.
Der richtige Weg wäre nach Ablauf des Visum zurückkehren ins Heimatland und den Visums-Antrag zur FZF bei der Deutschen Auslandsvertretung einzureichen.
Da ich ja Österreicher bin und nur für 1-2 Jahre in Deutschland leben werde habe ich meinen Lebensmittelpunkt immer noch in Österreich! Ich fahre auch alle zwei Wochen nach Österreich. Deswegen kann auch die EU-Aufenthaltsgenehmigung in Österreich gestellt werden. Ich habe mich beim dortigen Amt erkundigt. Dass das in Deutschland eventuell nicht geht, mag sein - weiß ich aber auch nicht - und ist in unserem Fall nicht relevant.
Das hat nichts mit Visumsmissbrauch zu tun! Heiraten darf man in Österreich ohne Heiratsvisum und wenn der Aufenthalt erteilt wird - warum nicht? Warum soll sie ausreisen, dort ein paar Monate warten um dann wieder einreisen zu dürfen?
Für die österreichische Botschaft braucht man lediglich eine Flugreservierung! Die habe ich auch gemacht - gebucht habe ich dann eben nur das One-Way-Ticket - gut - das war nicht 100% richtig - aber da sie den Rückflug nicht mehr benötigen wird, haben wir eben Geld gespart (war ein Miles and More Schnäppchen). Wenn sie aus irgendeinem Grund den Rückflug benötigt, werde ich diesen auch kaufen und sie wird ausreisen!


