Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
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Master Pius
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Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
Ah okay, deswegen...
Wie gesagt, ich habe die Einladung so wie ich sie gepostet habe (inkl. Aufenthaltsadresse) weggeschickt...
Ich werde euch auf dem Laufen halten was bei rausgekommen ist...
Wie gesagt, ich habe die Einladung so wie ich sie gepostet habe (inkl. Aufenthaltsadresse) weggeschickt...
Ich werde euch auf dem Laufen halten was bei rausgekommen ist...
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Master Pius
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Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
Tja liebe Forumuser... Der Visumsantrag wurde abgelehnt 
Natürlich wegen fehlender Rückkehrbereitschaft!
Was nun? Wir werden remonstrieren in der Botschaft von GZ. Nur muss ein weiterer Fakt vorgelegt werden, dass meine Freundin zurückkehrt!
Aber was sollen wir denn noch abgeben?
Wir haben ja alle Erforderlichen Unterlagen abgegeben!
Das Schreiben ihrer Firma war ja dabei, mit der Genehmingung der 4 Wochen Urlaub, dass sie danach wieder dort arbeiten kann. Das Einkommen von ihr wurde wahrheitsgemäß mit 3200 RMB angegeben. Ich kann keinen ersichtlichen Grund finden bezüglich der Ablehnung.
Liegt es etwa doch an der ausschweifenden Einladung?
Wenn wir nun remonstrieren, kann ich dafür ein neues Einladungsschreiben schicken? Oder ist das direkt danach nicht möglich?
Noch jemand eine Idee?
Wie sieht es aus mit der Botschaft?
Was kann man da machen?
Natürlich wegen fehlender Rückkehrbereitschaft!
Was nun? Wir werden remonstrieren in der Botschaft von GZ. Nur muss ein weiterer Fakt vorgelegt werden, dass meine Freundin zurückkehrt!
Aber was sollen wir denn noch abgeben?
Wir haben ja alle Erforderlichen Unterlagen abgegeben!
Das Schreiben ihrer Firma war ja dabei, mit der Genehmingung der 4 Wochen Urlaub, dass sie danach wieder dort arbeiten kann. Das Einkommen von ihr wurde wahrheitsgemäß mit 3200 RMB angegeben. Ich kann keinen ersichtlichen Grund finden bezüglich der Ablehnung.
Liegt es etwa doch an der ausschweifenden Einladung?
Wenn wir nun remonstrieren, kann ich dafür ein neues Einladungsschreiben schicken? Oder ist das direkt danach nicht möglich?
Noch jemand eine Idee?
Wie sieht es aus mit der Botschaft?
Was kann man da machen?
- AngelofMoon
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Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
Wenn Ihr nicht etwas vorlegen könnt was die Rückkehrbereitschaft untermauert, könnt Ihr Euch die Remonstration sparen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Master Pius
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Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
Und was kann man denn alles vorlegen?
Denn meiner Meinung nach waren wir ja gut vorbereitet, haben ja alles erdenkliche abgegeben!
Denn meiner Meinung nach waren wir ja gut vorbereitet, haben ja alles erdenkliche abgegeben!
- AngelofMoon
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Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
Ich denke nicht das Ihr noch etwas vorlegen könnt.Master Pius hat geschrieben:Und was kann man denn alles vorlegen?
Denn meiner Meinung nach waren wir ja gut vorbereitet, haben ja alles erdenkliche abgegeben!
Was Ihr jetzt noch versuchen könnt wäre eine Kaution bei der Deutschen Auslandsvertretung zu hinterlegen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
Wahrscheinlich gar nichts. Denn wie ich die Botschaft kenne wurde der Visa-Antrag abgelehnt weil euer Beziehungsstatus nicht eindeutig geklärt ist. Du lädst quasi eine "Wildfremde" zu dir nach Deutschland ein, die du nur über einen Business-Trip kennst und übernimmst natürlich Verpflichtung und alle Kosten. Das ist der Botschaft seltsam. Wahrscheinlich hätte sie mehr Chancen gehabt wenn du geschrieben hättest das ihr ein Paar seid... Naja zu spät. Der Falls sieht erledigt aus.Master Pius hat geschrieben: Was kann man da machen?
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Master Pius
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Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
Okay, eine Kaution zu hinterlegen klingt interessant!
An wen wende ich mich da? Direkt an die Botschaft in GZ?
Welche Höhe kann man denn da veranschlagen?
An wen wende ich mich da? Direkt an die Botschaft in GZ?
Welche Höhe kann man denn da veranschlagen?
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Master Pius
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Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
Ich habe ja geschrieben das sie meine Freundin ist! (in deutsch habe ich geschrieben "Freundin", auf englisch "girlfriend")
Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
10.000€.Master Pius hat geschrieben:Okay, eine Kaution zu hinterlegen klingt interessant!
An wen wende ich mich da? Direkt an die Botschaft in GZ?
Welche Höhe kann man denn da veranschlagen?
Die Botschaft hat kein Interesse an eurem Geld. Das soll der Antragsstellerin ja "weh tun" falls der Fall eintritt, dass nicht nach China zurückkehrt. Für die Kosten der Abschiebung musst du ja bereits aufkommen.
Okey dann hat sich die Botschaft wahrscheinlich gedacht, dass ihr euch noch nicht lange genug kennt und die sie ja auch erst mal in China besuchen kannst. Zumal du ja jetzt auch nicht geschrieben hast, dass sie mal deine Familie und deine Kultur kennenlernen will.Master Pius hat geschrieben:Ich habe ja geschrieben das sie meine Freundin ist! (in deutsch habe ich geschrieben "Freundin", auf englisch "girlfriend")
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Master Pius
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Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
Okay. Gut, der Betrag wäre ja okay, ich mein schließlich wollen wir ja nur Urlaub machen und das war's!
Also dann werde ich das mal versuchen!
Und an wen wende ich mich nun da?
An die Botschaft in GZ oder an die Auslandsvertretung in D?!
Also dann werde ich das mal versuchen!
Und an wen wende ich mich nun da?
An die Botschaft in GZ oder an die Auslandsvertretung in D?!
- AngelofMoon
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Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
Nein liegt wohl ehr daran:Master Pius hat geschrieben:Okey dann hat sich die Botschaft wahrscheinlich gedacht, dass ihr euch noch nicht lange genug kennt .....
Die Zeit reicht aus um hier in Dänemark zu Heiraten und dann siehe hierzu dieses Urteil vom 10.05.2012:Master Pius hat geschrieben:Das Schreiben ihrer Firma war ja dabei, mit der Genehmingung der 4 Wochen Urlaub, dass sie danach wieder dort arbeiten kann.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... focuspoint
Das ist immer der Grund warum ich schreibe das man den Richtigen Weg nehmen sollte, auch wenn dieser viele Hürden und Hindernissen hat.
Durch diese Vorkommnisse haben später andere das Nachsehen.
Wenn dann wäre wohl die Deutsche Auslandsvertretung in GZ der Ansprechpartner, da es in D keine Deutsche Auslandsvertretung gibt nur das AA.Master Pius hat geschrieben:An die Botschaft in GZ oder an die Auslandsvertretung in D?!
Leider kann ich einen Bekanten nicht fragen wie das bei Ihnen mit der Kaution war und wo sie hinterlegt werden musste, die sind noch im Urlaub. Muss dazu aber sagen das dieses ein anderer Fall war.
Es Handelte sich dabei um Aufenthaltsgesetz §25 Aufenthalt aus humanitären Gründen.
Ist etwas zu viel, es muss ja auch das Einkommen des Antragstellers berücksichtigt werden.Auryn hat geschrieben:10.000€.
Darum kann man dazu auch kaum eine Aussage machen wie Hoch die hinterlegte Kaution sein muss/soll.
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Master Pius
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Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
Hm, ja die Geschichte mit dem Heiraten in DK habe ich auch schon gehört...
Nun, uns geht es darum ja nicht! Wie sieht es denn bei 3 Wochen aus? Schließlich möchten wir nur Urlaub zusammen verbringen, meinetwegen auch nur 3 oder 2 Wochen...
Nun, uns geht es darum ja nicht! Wie sieht es denn bei 3 Wochen aus? Schließlich möchten wir nur Urlaub zusammen verbringen, meinetwegen auch nur 3 oder 2 Wochen...
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Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
Besser wäre natürlich erst einmal nur 2 Wochen.Master Pius hat geschrieben:Wie sieht es denn bei 3 Wochen aus? Schließlich möchten wir nur Urlaub zusammen verbringen, meinetwegen auch nur 3 oder 2 Wochen...
Ihr könnt aber auch den Antrag erst einmal mit 3 Wochen angeben.
Das mit der Kaution würde ich aber auch der Deutschen Auslandsvertretung vorschlagen.
Macht es so, dass die Deutsche Auslandsvertretung die Höhe der Kaution angibt.
Rechnet aber damit das man den Antrag weiterhin ablehnen wird, wenn dann das Visum erteilt wird ist es besser als wenn man sich vorher Hoffnungen macht die dann als Seifenblase zerplatzt.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Master Pius
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Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
So, nochmal eine freudige Nachchricht zwischendurch:
Das Visum wurde genehmigt, und zwar für 30 Tage
Es lag lediglich ein Missgeschick vor, als die Botschaft ihre Arbeitsstelle kontaktierte, konnten sie lediglich einen Arbeitskollegen erreichen, welche nicht gerade sehr auskunftsfreudig war. Und schon wurde es abgeleht. Als sie dann in der Botschaft war um Beschwerde einzulegen, konnte sie den Botschaftsmitarbeiter überzeugen und dann gab es 2 Stunden später das Visum!
Allerding gibt es ein paar Auflagen, d.h. sie muss sich on der Botschaft zurückmelden, wenn sie wieder in China zurück ist. und es hat (-DK) bekommen. Macht ja nichts, war auf der geplanten Europareise nicht geplant... Danke für all die gestellte Hilfe hier im Forum!
Soweit sogut, mfg Master Pius
Das Visum wurde genehmigt, und zwar für 30 Tage
Es lag lediglich ein Missgeschick vor, als die Botschaft ihre Arbeitsstelle kontaktierte, konnten sie lediglich einen Arbeitskollegen erreichen, welche nicht gerade sehr auskunftsfreudig war. Und schon wurde es abgeleht. Als sie dann in der Botschaft war um Beschwerde einzulegen, konnte sie den Botschaftsmitarbeiter überzeugen und dann gab es 2 Stunden später das Visum!
Allerding gibt es ein paar Auflagen, d.h. sie muss sich on der Botschaft zurückmelden, wenn sie wieder in China zurück ist. und es hat (-DK) bekommen. Macht ja nichts, war auf der geplanten Europareise nicht geplant... Danke für all die gestellte Hilfe hier im Forum!
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Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?
Glückwunsch und gut gemacht!!Master Pius hat geschrieben:Das Visum wurde genehmigt, und zwar für 30 Tage
Das mit dem "Rückmelden" wird in solchen Fällen mit Stempel Eintrag im Pass gerne auferlegt, ist jedoch null Problem. Dass ihr -DK habt (habe so etwas vorher noch nie gehört) ist wohl der Fingerzeig, keine voreiligen "Dummheiten" zu begehen!Master Pius hat geschrieben:Allerding gibt es ein paar Auflagen, d.h. sie muss sich on der Botschaft zurückmelden, wenn sie wieder in China zurück ist. und es hat (-DK) bekommen.
Wünsche Euch viel Spaß
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