Touristen Visum für Deutschland

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
bluezero
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Touristen Visum für Deutschland

Beitrag von bluezero »

Hallo zusammen
Ich versuche es so kurz wie möglich zu beschreiben. Google und dieses Forum sind sehr hilfreich aber
irgendwie werden es immer mehr Fragen. Und diese ganzen Abkürzungen hier kenne ich noch nicht.
ich bin deutscher Staatsbürger und möchte meine Chinesische Freundin nach Deutschland holen mit dem Fernziel der Heirat.
Nach meinen Wissen ist der grobe Ablauf: Besuch mit Touristenvisum -> 6 Monate warten -> Familienzusammenführungs Visum.
Für ein Touristen Visum benötigt meine Freundin ein Einladung von mir. Bekomme ich bei meiner Gemeinde. sollte kein Problem sein. Flugticket mit Rückflug werde ich ihr bringen. Krankenversicherung einer deutschen Gesellschaft ist noch ein Frage Zeichen.
Echte Probleme habe ich mit dem Nachweis von Urlaub. Sie hat fast keinen Urlaub in China. Der würde vielleicht für einen
Kaffee am Flughafen reichen aber doch nicht um sich besser kennen zu lernen.
ich bin für jeden Kommentar dankbar.
oder gibt es so was wie eine Agentur die einem diese Arbeit abnimmt?
Wie gesagt ich habe es so knapp wie möglich beschrieben. das ganze Thema ist sehr komplex.
würde mich über jede Hilfe freuen.
Vielen dank im voraus
Michael
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AngelofMoon
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Re: Touristen Visum für Deutschland

Beitrag von AngelofMoon »

bluezero hat geschrieben:Nach meinen Wissen ist der grobe Ablauf: Besuch mit Touristenvisum -> 6 Monate warten -> Familienzusammenführungs Visum.
Das solltes du mal näher beschreiben wie du es genau meinst.
So wie ich es lese stimmt es nicht, es seiden das Touristenvisum würde für 90 Tage beantragt werden.
Wo ich auch gleich dazu sage das dieses nur selten erteilt wird.
Noch eins gleich dazu, bei einen Touristenvisum kann man keine remonstration (Wiederspruch) einreichen. Dieses geht nur bei einen Besuchervisum.
bluezero hat geschrieben:Echte Probleme habe ich mit dem Nachweis von Urlaub. Sie hat fast keinen Urlaub in China. Der würde vielleicht für einen
Kaffee am Flughafen reichen aber doch nicht um sich besser kennen zu lernen.
Ich sage es mal gleich ohne Umwege:
Es gibt kein Visum zum ausprobieren, man muss sich in dieser Hinsicht wirklich sicher sein.
Das ist auf so einer Entfernung nicht einfach und kann wenn die Umstände ungünstig sind einen extrem belasten.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
bluezero
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Re: Touristen Visum für Deutschland

Beitrag von bluezero »

Hallo

Vielen Dank für Deine Antwort.
>> Ich sage es mal gleich ohne Umwege:
ja bitte !!!!! das Thema ist komplex genug.

ich habe bisher immer nur von einen Touristen Visum gehört/gelesen. Wobei dies nicht der korrekte Name ist.
Im korrekten Amtsdeutsch heißt es wohl kurzfristiges Besuchsvisum. Und das familienzusammenführungs Visum
ist eine langfristiges Besuchs Visum. Aber gut. Dann gibt es ein Touristen Visum und ein Besuchervisum.
Welches ist nun besser? Was brauche ich für ein Besuchervisum?
>> Das solltest du mal näher beschreiben wie du es genau meinst.
Oh je, ich habe gehofft ich hätte es genau beschrieben. Wir wollen heiraten. Aber es muss doch erlaubt sein das man sich
vorher einfach mal trifft? So wie ich es verstanden habe ist es sogar die Voraussetzung für das zweite Visum.
sicherlich wäre es schön wenn wir uns 90 Tage sehen könnten. Aber wenn es sein muss nehmen wir auch weniger.
Vielleicht werden es dann einfach mehr Besuche. Wenn nur diese 6 Monate Wartezeit nicht wären.
Ich hoffe nun alle Klarheiten beseitigt zu haben :-))

Nochmal vielen Dank
Michi
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Sachse28
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Re: Touristen Visum für Deutschland

Beitrag von Sachse28 »

bluezero hat geschrieben:ich bin deutscher Staatsbürger und möchte meine Chinesische Freundin nach Deutschland holen mit dem Fernziel der Heirat.
Nach meinen Wissen ist der grobe Ablauf: Besuch mit Touristenvisum -> 6 Monate warten -> Familienzusammenführungs Visum.Michael
Du weißt aber, dass sie für das FZF-Visum wieder zurück nach China muss?
bluezero hat geschrieben:Für ein Touristen Visum benötigt meine Freundin ein Einladung von mir. Bekomme ich bei meiner Gemeinde. sollte kein Problem sein. Michael
Die Einladung könnte ich Dir sogar schreiben. Nein, es geht hier um die Verpflichtungserklärung, die Du bei der ABH bekommst. Die Einladung ist dagegen formlos. Ich geh mal davon aus, dass Du den Aufenthalt Deiner Freundin finanzierst. In dem Fall muss Sie statt eines Toutristenvisums ein Besuchervisum beantragen. Und das gibt es nicht für 6 Monate sondern höchstens 90 Tage. Zusätzlich muss sie ihre Rückkehrbereitschaft nachweisen. Dies ist bei einem Besuchervisum notwendig. Bei erfolgter Heirat kann die Beantragung der FZF erfolgen. Da interessiert die Rückkehrbereitschaft niemanden.
bluezero hat geschrieben:Krankenversicherung einer deutschen Gesellschaft ist noch ein Frage Zeichen.
Michael
Geht ganz einfach. 15 Minuten im nächsten ADAC-Reisebüro für eine Incoming-Versicherung für die angedachte Dauer der Reise.
bluezero hat geschrieben:Echte Probleme habe ich mit dem Nachweis von Urlaub. Sie hat fast keinen Urlaub in China. Der würde vielleicht für einen
Kaffee am Flughafen reichen aber doch nicht um sich besser kennen zu lernen.
ich bin für jeden Kommentar dankbar.
oder gibt es so was wie eine Agentur die einem diese Arbeit abnimmt?
Sie sollte sich eine Bestätigung von Chef geben lassen, dass er ihren Trip nach Deutschland zustimmt und sie nach der Rückkehr (max. 90 Tage!) dort weiterarbeiten kann. Eben unbezahlter Urlaub. Anders wäre der Nachweis der Rückkehrbereitschaft unglaubwürdig.
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Sachse28
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Re: Touristen Visum für Deutschland

Beitrag von Sachse28 »

bluezero hat geschrieben:Hallo

Vielen Dank für Deine Antwort.
>> Ich sage es mal gleich ohne Umwege:
ja bitte !!!!! das Thema ist komplex genug.

ich habe bisher immer nur von einen Touristen Visum gehört/gelesen. Wobei dies nicht der korrekte Name ist.
Im korrekten Amtsdeutsch heißt es wohl kurzfristiges Besuchsvisum. Und das familienzusammenführungs Visum
ist eine langfristiges Besuchs Visum. Aber gut. Dann gibt es ein Touristen Visum und ein Besuchervisum.
Welches ist nun besser? Was brauche ich für ein Besuchervisum?
>> Das solltest du mal näher beschreiben wie du es genau meinst.
Oh je, ich habe gehofft ich hätte es genau beschrieben. Wir wollen heiraten. Aber es muss doch erlaubt sein das man sich
vorher einfach mal trifft? So wie ich es verstanden habe ist es sogar die Voraussetzung für das zweite Visum.
sicherlich wäre es schön wenn wir uns 90 Tage sehen könnten. Aber wenn es sein muss nehmen wir auch weniger.
Vielleicht werden es dann einfach mehr Besuche. Wenn nur diese 6 Monate Wartezeit nicht wären.
Ich hoffe nun alle Klarheiten beseitigt zu haben :-))

Nochmal vielen Dank
Michi
Beim Touristenvisum muss der Antragsteller die Aufenthaltskosten nachweisen (etwa 50 Euro am Tag), beim Besuchervisum trägst Du normalerweise die Kosten.

In Eurem Fall wäre angebracht, dass sie versucht für 90 Tage ein Besuchervisum zu bekommen. Danach heiratet ihr in China, erledigt den Papierkram und sie kann mit der FZF nach Deutschland. Dafür bekoomt sie ein 30 Tage-nationales Visum, welches sie bei der ABH in eine Aufenthaltsgenehmigung umwandeln kann.

Die Anforderungen für das Besuchervisum kannst Du in der Internet-Präsenz des zuständigen dt. Konsulates nachlesen. Je mehr Nachweise/Dokumente die Rückkehrbereitschaft plausibel machen, umso besser.

Ein Visum ist nicht die Voraussetzung das man ein zweites bekommt. Es kann aber passieren, dass Deine zukünftige Frau bei der Beantragung des FZF interviewt wird bzw. wegen der Deutschkenntnisse (mind. A!) gefragt wird. Wenn sie dann sagt, war schon in D, dann ist alles ok, wenn sie sagt, haben uns vor der Heirat noch nie gesehen, nur über QQ kennengelernt , dann wird der Mitarbeiter ds Konsulates hellhörig. (Scheinehe?)

Mit den 6 Monaten meinst Du bestimmt die Regelung dass man pro Jahr nur einmal 90 Tage .... oder so ähnlich ... hab den Textlaut jetzt nicht genau im Kopf ... ist egal. Bei der FZF hat sie ein Recht darauf zum deutschen Ehemann zu kommen. Da kann sie im letzten jahr hundert mal bei Dir in Deutschland gewesen sein.
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Farron
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Re: Touristen Visum für Deutschland

Beitrag von Farron »

bluezero hat geschrieben: Im korrekten Amtsdeutsch heißt es wohl kurzfristiges Besuchsvisum. Und das familienzusammenführungs Visum ist eine langfristiges Besuchs Visum.
Ich weiß nicht woher du diese 'Amtsdeutsch-Aussage' hast, aber das ist nicht richtig :? :( ...
Ein Visum auf Familienzusammenführung (FZF-Visum) wird in Deutschland in eine befristete Aufenthaltsgenehmigung inkl. Arbeitserlaubnis umgewandelt - die jedes Jahr verlängert werden kann. Das Ziel dieses Visums ist es, dass der Antragssteller mit seinem Ehegatten in Deutschland leben kann. Hier muss man bereits verheiratet sein und hier geht es nicht um einen (längerfristigen) Besuch...
bluezero hat geschrieben:Besuch mit Touristenvisum -> 6 Monate warten -> Familienzusammenführungs Visum.
Die Familienzusammenführung kann immer beantragt werden! Die Wartezeit gibt es nur bei mehrmaligen Touristen- oder Besuchervisa.
bluezero hat geschrieben: Echte Probleme habe ich mit dem Nachweis von Urlaub. Sie hat fast keinen Urlaub in China. Der würde vielleicht für einen Kaffee am Flughafen reichen aber doch nicht um sich besser kennen zu lernen.
Wie schon gesagt wurde, ein "kennenlernen-ausprobier-Visum" gibt es nicht :oops: ... Ein Besuchervisum ist demnach auch nicht auf diese Bedürfnisse ausgelegt. 90 Tage ist das absolute Maximum für ein Visum. Wenn deine Freundin keinen (unbezahlten) Urlaub nachweisen kann, demnach auch keine Rückkehrbereitschaft ersichtlich ist, stehen die Chancen für ein Visum nicht sehr gut :( ...
bluezero hat geschrieben: oder gibt es so was wie eine Agentur die einem diese Arbeit abnimmt?
Leider nicht.

Viele Grüße
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AngelofMoon
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Re: Touristen Visum für Deutschland

Beitrag von AngelofMoon »

Sachse28 hat geschrieben:Mit den 6 Monaten meinst Du bestimmt die Regelung dass man pro Jahr nur einmal 90 Tage .... oder so ähnlich ... hab den Textlaut jetzt nicht genau im Kopf ... ist egal.
Fast richtig :D 90 Tage in 180 Tagen, ob man die im ganzen beantragt oder ob man die aufteilt (bei vorhandenen nötigen Kleingeld) liegt beim Antragsteller.
Beispiel: Der Antragsteller beantragt ein Schengenvisum für 30 Tage, nach seiner Rückkehr könnte er dann wieder ein Schengenvisum für 30 oder 60 Tage beantragen.
Farron hat geschrieben:die jedes Jahr verlängert werden kann.
Die ABH (Ausländerbehörde) kann die Aufenthaltsgenemigung für 1 Jahr bis maximal 3 Jahre erteilen, liegt im ermessen der ABH.
Bei Verdacht auf Scheinehe wird die ABH eine Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr erteilen oder wenn der Reisepass nur noch für ca 15 Monate Gültig ist (war bei einen Bekannten von mir so, dass seine Frau aus diesen Grund erst einmal nur eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr bekommen hat.
Normal stellt die ABH aber eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre aus, wenn nicht irgendwas anderes dagegen spricht.
Sachse28 hat geschrieben:Nein, es geht hier um die Verpflichtungserklärung, die Du bei der ABH bekommst. Die Einladung ist dagegen formlos.
Eine VE (Verpflichtungserklärung) ist kein muss sondern eine kann Geschichte, wenn der Antragsteller selber über genügend Finanzielle Mittel verfügt brauch man keine VE (wie du schon geschrieben hast ca 50,-€ pro Tag).
Sachse28 hat geschrieben:Zusätzlich muss sie ihre Rückkehrbereitschaft nachweisen.
Das ist dass A und O beim Antrag auf ein Schengenvisum (Besuchervisum).
Eins hierzu noch, jeder Visums-Antrag ist ein Einzel Antrag und wird so auch bearbeitet.
Es sind oft kleine Unterschiede wo dann bei dem einen dass Visum erteilt wird und bei dem anderen nicht.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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happyfuture
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Re: Touristen Visum für Deutschland

Beitrag von happyfuture »

bluezero hat geschrieben:Aber es muss doch erlaubt sein das man sich vorher einfach mal trifft?
Aber natürlich, du kannst doch bestimmt nach China fliegen, wo ihr dann zusammen seid!
Meine Frau hat vor unserer Heirat kein Schengenvisum erteilt bekommen ...

Viel Glück!
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mjs
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Re: Touristen Visum für Deutschland

Beitrag von mjs »

Nach meinen Wissen ist der grobe Ablauf: Besuch mit Touristenvisum -> 6 Monate warten -> Familienzusammenführungs Visum.
Es gibt ...

A) Besuchsvisum

Das ist ein sog. Schengenvisum und damit kann deine Gute nur mal zu Besuch mit nach Deutschland kommen. Also "Heirat und dann in Deutschland damit bleiben" kann sie damit getrost vergessen.

Und dieses Besuchsvisum bekommt sie auch nur, wenn sie die Botschaft davon überzeugen kann, dass sie nach ihrem Besuch bei dir auch brav wieder nach China zurückkommt. Und jetzt rechne dir mal aus, wie leicht das wenn jetzt schon klar ist, dass ihr eigentlich darauf hinarbeitet, dass sie in Deutschland bleiben und mit dir leben soll.

Ich will nicht sagen dass es unmöglich ist. Aber du solltest auch nicht damit rechnen, dass sie bei eurer Konstellation einfach mal ein Besuchsvisum bekommt, nur weil du ihr eine Einladung und Verpflichtungserklärung ausgestellt hast. Es muss schon belegt werden, dass deine Freundin nach ihrem Besuch auch sicher wieder nach China zurückkehrt und nicht einfach heiratet und bleibt.

B) Visum zur Familienzusammenführung (oder Eheschliessung)

Das ist ein sogenanntes nationales Visum und damit kann deine Gute dann auf lange Sicht dauerhaft in Deutschland bleiben.

Der haken dabei ist, dass dieses Visum zur Familienzusammenführung mehr Aufwand macht. Unterlagen zur Ehe beglaubigen lassen, A1 Sprachtest, mehrere Wochen Bearbeitungszeit usw. usw.. Da muss man sich schon ein bischen mehr reinknien für, um das zu bekommen.

Weshalb es Schlauberger gibt, die folgendes versuchen ...


Besuchsvisum beantragen "weils ja so schön einfach ist" um dann damit in Deutschland zu bleiben. Auf dem Pfad haben aber schon andere so viel verbrannte Erde hinterlassen, dass die Botschaft bei solchen "Besuchsvisa" regelmässig misstrauisch wird. Und Besuchsvisa nur "zum kennenlernen" haben es in Folge nun auch nicht leicht. Denn woher soll die Botschaft schon wissen, ob ihr es da ehrlich meint mit der Rückkehr.


Keine Ahnung wie der Fall nun genau bei euch liegt. Spontan würde ich aber raten: Besuchsvisum wird schwer (bis unmöglich) - Visum zur Eheschliessung / Familienzusammenführung ist was passt.
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mjs
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Re: Touristen Visum für Deutschland

Beitrag von mjs »

Wir wollen heiraten. Aber es muss doch erlaubt sein das man sich vorher einfach mal trifft? So wie ich es verstanden habe ist es sogar die Voraussetzung für das zweite Visum.
Was mich inzwischen wirklich interessiert: Wo genau bekommst du solche Mitteilungen her? Also Aussagen wie "Man kann erst das Visum zur Eheschliessung beantragen nachdem man einmal ein Besuchsvisum hatte".

Hast du da irgendwelche Links wo man das nachlesen kann? Würde mich echt interessieren, wer sowas schreibt.
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Re: Touristen Visum für Deutschland

Beitrag von edmund27 »

Ich kann nur hier meinen Fall schildern. Meine Frau war vor unserer Hochzeit zweimal in Deutschland jeweils für 3 Monate. Das erste Besuchsvisum haben Ihre Verwandten in Wege geleitet. Das zweite Besuchsvisum haben wir zusammen in der Deutschen Botschaft beantragt. Hier hatte ich ein paar kleine Probleme mit der Rückkehrbereitschaft. Nach einem kurzen Gespräch mit der Leiterin der Visastelle, haben wir dann festgelegt, dass meine Frau sich nach der Rückkehr in der Botschft meldet und sich einen Stempel in den Pass geben läßt. Was sie auch gemacht hat. Diese Lösung fand ich sehr fair.

Mein Rat nach China reisen kennen lernen. Zusammen zur Botschaft gehen ein Besuchsvisum beantragen und dort die Rückkehrbereitschaft klären. 8) 8) 8) 8)
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: Touristen Visum für Deutschland

Beitrag von bluezero »

hallo
und vielen Dank für die vielen Antworten.

FZF-Visum = Familienzusammenführungs Visum. nach meinen Wissensstand ist Nur damit ist eine Heirat möglich.
Mit einen Besuchervisum ist nach meinen Wissen gar keine Heirat möglich/erlaubt.
Aber für ein FZF-Visum gibt es hier ein eigenes Forum und zuerst brauche ich ein Besuchervisum.
Für ein Schengenvisum (Besuchervisum) benötige ich bzw meine Freundin in China:
1) Flugticket hin und Rückflug
2) meine Verpflichtungserklärung
3) Nachweis von unbezahlten Urlaub
4) Krankenversicherung
ist das richtig?

Ein Problem habe ich mit der Krankenversicherung. Bei den Versicherungsanträgen die ich bis jetzt gesehen habe
muss man das Datum des Besuches eintragen. Aber wie kann ich ein Datum eintragen wenn ich noch gar nicht
weiß wann und ob ich eine Visum bekomme?

>> Es muss schon belegt werden, dass deine Freundin nach ihrem Besuch auch sicher wieder nach China
>> zurückkehrt und nicht einfach heiratet und bleibt.
soweit ich weiß darf ich oder kann ich gar nicht heiraten mit einen Besuchervisum?
Das ist dass A und O beim Antrag ist vermutlich die Rückkehrbereitschaft.
aber wie soll ich (bzw. meine Freundin) das genau nachweisen?
Selbst der Nachweis über unbezahlten Urlaub ist doch nur ein Stück Papier.
Wenn sie hier in Deutschland bleibt dürfte es ihr herzlich egal sein ob sie dort Urlaub hat oder nicht.
Und wenn sie hier bleibt ist sie doch illegal hier. sie müsste sich verstecken und würde "abgeschoben" wenn sie
erwischt wird. Das kann doch keiner ernsthaft denken/glauben.
Es muss doch möglich sein sich hier in Deutschland zu treffen. Danach Rückreise nach China und FZE beantragen.

>> Mein Rat nach China reisen kennen lernen. Zusammen zur Botschaft gehen ein
>> Besuchsvisum beantragen und dort die Rückkehrbereitschaft klären.
Gibt es Hinweise wie lange diese Bearbeitung dauern würde?

ist es möglich/sinnvoll/erlaubt direkt mit der deutschen Botschaft in China
Kontakt aufzunehmen? (per email)

und nochmals Danke
Michi
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Re: Touristen Visum für Deutschland

Beitrag von Sachse28 »

Die FZF kann erst nach erfolgter Heirat beantragt werden.

Du kannst bei Nichtausstellung des Visums die Reisekrankenversicherung wieder zurückgeben. So zumindestens die Aussage vom ADAC.

Um es jetzt mal ganz kurz und unkompliziert zu machen: heiratet in China, regelt das mit den Dokumenten, sie beantragt FZF, und wenn sie nicht gestorben sind, leben sie bis zu ihrem Lebensende glücklich zusammen.

Ihr könnt mit einem Besuchervisum nicht in Deutschland heiraten.
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Re: Touristen Visum für Deutschland

Beitrag von Farron »

bluezero hat geschrieben: Ein Problem habe ich mit der Krankenversicherung. Bei den Versicherungsanträgen die ich bis jetzt gesehen habe muss man das Datum des Besuches eintragen. Aber wie kann ich ein Datum eintragen wenn ich noch gar nicht weiß wann und ob ich eine Visum bekomme?
Du musst ja ein Datum und die Aufenthaltsdauer im Visum-Antrag angeben. Das ist auch der Zeitraum, der durch die Versicherung abgedeckt sein muss. Ich glaube ich und mein Mann haben damals bei für eine Versicherung (beim ADAC?) 1€ pro Tag bezahlt. Ich denke, falls deine Freundin kein Visum erteilt bekommt, wäre das zu verkraften. Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, dann vom Vertrag zurückzutreten. Einfach mal bei der Versicherung anrufen.
Sachse28 hat geschrieben: Ihr könnt mit einem Besuchervisum nicht in Deutschland heiraten.
Ist es neuerdings Pflicht des Standesamtes das Visum zu prüfen? Wäre mir jedenfalls neu...

Ich schließe mich dem an: Der einfachste Weg ist es, in China zu heriaten, ein FZF zu beantragen (weil dann braucht ihre diese ganzen Papiere nicht) und in Deutschland zu leben.
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Re: Touristen Visum für Deutschland

Beitrag von mjs »

bluezero hat geschrieben:Für ein Schengenvisum (Besuchervisum) benötige ich bzw meine Freundin in China:
1) Flugticket hin und Rückflug
2) meine Verpflichtungserklärung
3) Nachweis von unbezahlten Urlaub
4) Krankenversicherung
ist das richtig?
Nein, ist es nicht. Hast du dir schonmal die Mühe gemacht, auf der Webseite der Botschaft nachzusehen, was die dort gerne als Unterlagen haben möchten? Z.B. Bankbelege deiner Freundin der letzten 3-6 Monate? Kopie der Geschäftslizenz des Arbeitgebers? Kein Flugticket, nur Flugreservierung?

Wenn nein - warum nicht? Meinst du etwa deine Freundin kann am Ende irgendwelchen Kram vorlegen und wenn was fehlt sagt ihr einfach "aber auf Chinaseite.de stand ..."?

Du unterschätzt glaube ich noch, dass deine Freundin dort einen guten Eindruck hinterlassen muss, wenn das mit dem Besuchsvisum etwas werden soll. Erstmal ignorieren, was die Botschaft ganz offiziel bittet mitzubringen ist schonmal ein denkbar schlechter erster Schritt. So nach dem Motto: "Wem unser Merkblatt schon egal ist, der pfeift auch auf alle anderen Bestimmungen".
Ein Problem habe ich mit der Krankenversicherung. Bei den Versicherungsanträgen die ich bis jetzt gesehen habe muss man das Datum des Besuches eintragen. Aber wie kann ich ein Datum eintragen wenn ich noch gar nicht weiß wann und ob ich eine Visum bekomme?
Aber wann sie dich besuchen kommen soll, das weisst du doch schon, oder? Oder was hattet ihr vor im Antragsformular reinzuschreiben? "Einreisedatum: Ach irgendwann ... Ausreisedatum: Wissen wir nicht"?
Das ist dass A und O beim Antrag ist vermutlich die Rückkehrbereitschaft. Aber wie soll ich (bzw. meine Freundin) das genau nachweisen? Selbst der Nachweis über unbezahlten Urlaub ist doch nur ein Stück Papier.
Sehr gut erkannt. Das kannst du gar nicht beweisen, weil das ja noch in der Zukunft liegt mit der Rückkehr. Beweisen kann man ja nur, was schon passiert ist.

Das bedeutet: An der Botschaft müssen die eine Prognose abgeben. Also letztendlich vermuten "kommt die nun wieder oder nicht"? Und je nachdem, wie man da auftritt und was man da vorlegt, liegt mal die eine oder andere Vermutung näher. Je nach Indizienlage.

Du kannst ja mal selbst überlegen, was du von dieser Story hier hälst:

"Guten Tag, mein Name ist Li Ping. Ich arbeite in einer Exportfirma als Sekretärin. Ja, ich bekomme dort 3 Monate Urlaub, das ist kein Problem mit dem Chef. Mein Gehalt ... das kann ich jetzt nicht zeigen. Ich habe hier nur ein Deposit von 200.000 RMB auf dem Konto. Tut mir leid, regelmässige Gehaltszahlungen sind nicht auf diesem Konto. Nein, ein anderes Konto habe ich auch nicht. Mein Gehalt bekomme ich sonst in bar. Unsere Kunden ... äh ... das kann ich so genau nicht sagen, ich bin erst 1 Monat in der Firma. Ja ich bekomme schon 3 Monate frei, das stimmt. Tut mir leid, Geschäftslizenz von unserer Firma habe ich nicht mitgebracht. Kann ich aber noch bringen, die Firma gehört meinem Onkel. Tut mir leid, dass ich den Betrieb damit aufhalte, weil ich das Merkblatt nicht gelesen habe. Der Mann in Deutschland ist ein Bekannter von mir, nur ein Freund. Aber der zahlt alle Kosten."

Auf dem Tisch liegen: Antragsformular (Antrag auf 90 Tage); Konto wo einmal 200.000 RMB reingingen und sonst so ziemlich gar nichts los ist; irgendso ein Wisch von Firma Ching-Chang-Chong dass die dort arbeite und gerne mal 3 Monate wegbleiben kann; Einladung von dir; Verplichtungserklärung von dir, dass du alle Kosten in Deutschland übernimmst.

Wie würdest du das nun beurteilen?
Es muss doch möglich sein sich hier in Deutschland zu treffen. Danach Rückreise nach China und FZE beantragen.
Sicher, möglich ist alles. Je nachdem, wie man auftritt und was man belegen kann. Die Story, die ich oben mal als Beispiel geschrieben ist jetzt mal ein Fall, wo es wohl eher in die Hose gehen würde.

Ihr werdet da schon was besseres aufrischen müssen als das. Oder eben gleich Nägel mit Köpfen und das Visum beantragen, dass zu eurem Plan passt: Visum zur Eheschliessung und damit heiraten.
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