domasla hat geschrieben:Auch von mir viel Freude mit dem Nachwuchs!
Danke Dir
domasla hat geschrieben:Ich denke: ja. Bzw. der ABH muss der Aufenthaltsstatus irgendwie bekannt gegeben werden. Vielleicht verzichten sie darauf, wenn sie vom... Fall vorher schon eine Niederlassungserlaubnis haben. Ansonsten könnte es sein, dass das Elterngeld zunächst nur bis zur Gültigkeit der aktuellen Aufenthaltserlaubnis (und danach problemlos weiter) bewilligt wird.
Seit November 2009 hat meine Frau die unbefristete Niederlassungserlaubnis - ist ja auch in ihrem Pass so vermerkt.
Deshalb wundert es mich, das in den betr. Elterngeld-Infos trotzdem dieses Extraformular aufgeführt ist, um den Aufenthaltsstatus von der ABH nochmal bescheinigen zu lassen.
Ich kann mich beim besten Willen nicht erinnern damals bei Töchterchen Nr. 1 deshalb bei der ABH gewesen zu sein.
Vielleicht siehts bei Ehefrauen dt. Staatsbürger da anders aus.
Blöderweise gibt die Elterngeldstelle keine tel. Infos, sondern besteht auf persönlichem Erscheinen.
Andererseits möchte ich mit meiner Frau nicht stundenlang bei der ABH warten, nur um dann gesagt zu bekommen, das für ausländische Ehepartner dieser Passus nicht gilt.
Ich werd mal sehen, dass ich bei der ABH am Montag tel. was erfahre und dann (wenn Erscheinen da nicht nötig sein sollte) am Dienstag zur Elterngeldstelle gehe, um den Antrag dann abzugeben.
domasla hat geschrieben:D., der gerade überlegt, ab welchem Alter sie beginnen, den Geschwistern gefährlich zu werden. Sich für ihr Spielzeug interessieren. Das Kinderzimmer plündern oder auch nur betreten...
Das fragen wir uns auch - und geniessen die bis dahin hoffentlich anhaltende schwesterliche Harmonie
