Flugausfall Entschädigung

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Capt.
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Flugausfall Entschädigung

Beitrag von Capt. »

Hatte bei einem chinesischen Reisebüro einen Flug Dalian-München-Dalian gebucht (Air China).
Mein Rückflug nach Dalian via Peking sollte am 19.03. mit CA962 stattfinden. Nun hat mir das
Reisebüro mitgeteilt, daß der Flug MUC-PEK am 19.03. ausfällt, Gründe unbekannt. Bei einem Anruf bei Air China in München wurde der Flugausfall bestätigt und man bot mir an, einen Tag früher zu fliegen, was ich aber aus priv. Gründen abgelehnt habe. Einen Tag später war ausgebucht. Ich war dann mit der Buchung am 21.03. einverstanden, ebenfalls mit CA962.
Kann man unter diesen Umständen eine Entschädigung verlangen? Air China sagt natürlich nein.
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einfach-ich
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Re: Flugausfall Entschädigung

Beitrag von einfach-ich »

600,00 EURO fuer Dich
ein Rechtsanwalt kann es einklagen
nur Wetter und Steik zaehlen gegen Dich
alles andere fuer Dich

Achso klage in Deutschland und nach der Reise
kann ja noch viel passieren
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Re: Flugausfall Entschädigung

Beitrag von cookie2008 »

"600,00 EURO fuer Dich"
-->Und wo hast Du das wieder her? Hat das Chinesische Gesetz jetzt Schadenersatzzahlungen in Euro??

"nur Wetter und Steik zaehlen gegen Dich"
--> der ist fast genauso falsch

"Ich war dann mit der Buchung am 21.03. einverstanden"
--> schwierig dann noch etwas zu wollen. Aber Du kannst ja mal bei AirChina nachfragen.
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Haima
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Re: Flugausfall Entschädigung

Beitrag von Haima »

qpr hat geschrieben:Bis zu 600 € kannst du schon als Entschädigung bekommen, aber das gilt nur bei EU Fluggesellschaften und wenn dein Zielflughafen in der EU liegt.
Wenn ich richtig informiert bin, muss eine Fluggesellschaft die Regeln akzeptieren, sobald sie in die EU (oder die Schweiz) fliegt. Woher die Fluggesellschaft kommt, ist unerheblich.

Hier http://www.bazl.admin.ch/dienstleistung ... ml?lang=de sind die Regelungen, die für die Schweiz gelten. Sollte für die EU gleich sein.
hat geschrieben:

•für sämtliche Abflüge ab einem Flughafen der Schweiz oder der Europäischen Union (EU);

•für Abflüge von einem Flughafen ausserhalb der Schweiz oder der EU, wenn das Ziel ein Flughafen der EU oder der Schweiz ist und der Flug mit einer Schweizer oder EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird
Der zweite Punkt ist vorallem von Bedeutung.

Da du ja nun aber die Verschiebung akzeptiert hast, dürfte sich das so oder so erledigt haben. Das gilbt ja nun wohl eher als "Verschiebung" oder "grosse Verspätung".
Ich weiss hier aber auch etwas zu wenig Bescheid.


Gruss

Haima
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Re: Flugausfall Entschädigung

Beitrag von einfach-ich »

1. Muenchen liegt zwar in Bayern aber ich glaube es ist in der EU
2. Du akzeptierst auch 10 Stunden Verspaetung aber kannst trotzdem Dir deine 600,00 Euro holen.
3. Wenn Du es nicht akzeptierst willst Du laufen , Dir einen anderen Flug buchen ?
Gib mir eine Untervollmacht und ich bekomme 50% der Summe und ich klage gerne die Kohle fuer Dich ein
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Re: Flugausfall Entschädigung

Beitrag von cookie2008 »

Laut dem Artikel hinter dem angegebenen Link passagierrecht.de: "Die Entschädigung muss für alle Flüge von EU-Fluggesellschaften geleistet werden".

Und laut TE: "Hatte bei einem chinesischen Reisebüro einen Flug Dalian-München-Dalian gebucht (Air China)."

Scheint also in China zu sein der Vertrag und Gerichtstand. Gehoert noch nicht zu Bayern, oder? :D Stelle ich mir damit ein wenig schwieriger vor die Kette der Geltendmachung, selbst wenn in der EU ein Anspruch bestuende.

Wie hoch ist denn der Ticketpreis?

Man kann sich aber immer auch an die EU Vertretung wenden:
http://ec.europa.eu/transport/passenger ... dex_de.htm

Professionellen Firmen machen Ansprueche uebrigens fuer ca. 25% Gebuehr geltend. Ueber google leicht zu finden. Dort kann man die Ansprueche ebenfalls pruefen. Ryanair haben viele professionelle Eintreiber schon ausgenommen, weil Gerichte oft die Entschaedigungen abgewiesen haben. Auch das "EU Recht" ist nicht eindeutig.
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Re: Flugausfall Entschädigung

Beitrag von Capt. »

Vielen Dank für die Infos.
Ich glaube inzwischen auch nicht, daß da was zu holen ist. Das Reisebüro in Dalian hat mich 14 Tage vor dem Rückreisetermin informiert, daß der gebuchte Flug ausfällt.
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Re: Flugausfall Entschädigung

Beitrag von WanderWichtel »

Capt. hat geschrieben: Kann man unter diesen Umständen eine Entschädigung verlangen? Air China sagt natürlich nein.
Was für ein Schaden ist dir denn durch den Flugausfall entstanden?
Scheint ja nicht so wichtig gewesen zu sein, wenn du dich 1 Tag früher nicht von deiner Frau losreißen konntest :wink: ...
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Re: Flugausfall Entschädigung

Beitrag von unbekannt »

Es ist eine Ungerechtigkeit
wenn du umbuchst will die Airline zwischen 50 und 150 Euro haben egal wie lange im Vorraus
Ich habe auch jetzt eine Airline Umbuchung bei Hainan Air.. und ich werde klagen.
Jeder der einen Flug bucht denkt sich was bei den Terminen. Du willst weder 3 Tage frueher aus dem Urlaub kommen noch 3 Tage zu spaet zur Arbeit. Dir ist duch die Umbuchung ein Schaden entstanden und der sollte ausgeglichen werden. Die koennte Ihn ja auch 1. Klasse mitnehmen an einem Tag der Ihm besser passt. Machen sie nicht und bestehen auf irgendwann in der Holzklasse . So Muenchen ist in der EU geh zum Rechtsanwalt und klage. Eine Rechtsschutz sollte von Vorteil sein.
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Re: Flugausfall Entschädigung

Beitrag von cookie2008 »

In Muenchen klagen gegen das chinesische Reisebuero? Welche Rechtschutzversicherung deckt das ab?
ist sowieso komplex.

Aber nunja, Du magst keine Umbuchungsgebuehren zahlen, hast aber den Tarif akzeptiert? Air China bietet idR auch Tarife ohne Umbuchungsgebuehr an. Halt teurer. Wenn man flexible will, kann man nicht billig verlangen.
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Re: Flugausfall Entschädigung

Beitrag von unbekannt »

1. verklagst du die airline und nicht das reisebuero
2. es ist auch egal ob teueres ticket oder nicht umgebucht kannst du nicht ohne deinen willen werden. dir steht kohle zu und das sind die 600,00 euronen.
hainan airline will mich 10 tage frueher fliegen lassen
1. kann ich da nicht da kein urlaub und 2. wenn ich am 25 fliegen wollte koennen die mich nicht auf den 14. umbuchen. ich muss am 27. um 9.00 uhr in berlin sein und wie die das hinbekommen ist miir egal. dafuer hatte ich ja den flug am 25. abends und ankunft am 26 mittags gewaehlt.
und wenn nicht ich werde mir nicht nur das neue ticket bezahlen lassen sondern auch die 600 extraeuros

ich bin erstaunt das die leute die im reisebuero arbeiten hier so ruhig sind
haben wohl was zu verlieren
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Re: Flugausfall Entschädigung

Beitrag von cookie2008 »

Gut dass Du das alles so weisst. Dann kannst Du ja beim Klagen helfen ohne Wucherpreise.

Es koennte sogar sein, dass ein Vertrag mit der Airline besteht, wenn das Reisebuero nur als Vermittler auftritt.

Wo verklagst Du dann die Airline und auf was genau und mit Berufung auf was?
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Re: Flugausfall Entschädigung

Beitrag von unbekannt »

cookie2008 hat geschrieben:Gut dass Du das alles so weisst. Dann kannst Du ja beim Klagen helfen ohne Wucherpreise.

Es koennte sogar sein, dass ein Vertrag mit der Airline besteht, wenn das Reisebuero nur als Vermittler auftritt.

Wo verklagst Du dann die Airline und auf was genau und mit Berufung auf was?
Da der Flug nach / von Deutschland geht hat die Airline auch in D eine Niederlassung mit Anschrift. Da kannst Du die Klage zustellen lassen. Als Gerichtsort nimmst Du natürlich Deine nächst größere Stadt wie FF/m oder HH oder D oder S oder B. Was eben für Dich schnell und gut zu erreichen ist.
Wucherpreise? wieso Du willst nichts holen ich biete Dir die Hälfte von 600 Euros an und das sind 300,00 Euro mehr als Nichts.
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Re: Flugausfall Entschädigung

Beitrag von cookie2008 »

unbekannt hat geschrieben:Da der Flug nach / von Deutschland geht hat die Airline auch in D eine Niederlassung mit Anschrift. Da kannst Du die Klage zustellen lassen. Als Gerichtsort nimmst Du natürlich Deine nächst größere Stadt wie FF/m oder HH oder D oder S oder B. Was eben für Dich schnell und gut zu erreichen ist.
Wucherpreise? wieso Du willst nichts holen ich biete Dir die Hälfte von 600 Euros an und das sind 300,00 Euro mehr als Nichts.
Niederlassung wegen Flugziel? Naja. Eher aus anderen Gruenden, denke ich.
Ich entnehme der unvollstaendigen Antwort, dass Du Dich nicht auskennst.
Einfach mal verklagen wird so nichts werden. Siehe u.a. erfolglose klagen gegen Ryanair.
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Re: Flugausfall Entschädigung

Beitrag von unbekannt »

Ja die müssen ein Büro mit einer Vertretung in Deutschland haben . Ohne geht es ja wohl nicht außer man heißt C..2008
gib mir eine Untervollmacht und schreibe alle Daten auf
Wann der Flug von wo nach wo abgesagt bzw wieviel verspätet war.
Bordkarte und Zeugen sind nicht schlecht.
und wer mit Raynair fliegt ist selber Schuld. Rainair wollte jetzt noch Stehplätze anbieten.
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