Elterngeld
Elterngeld
Hallöle zusammen,
ich habe mal eine rein hypothetische Frage.
Hätte meine Frau, die in Deutschland nie gearbeitet hat, und den Aufenthaltstitel erst einmal nur für 3 Jahre hat, bei eventuellen Mutterfreuden überhaupt Anspruch auf Elterngeld?
Und wenn ja, wäre es ja nur der Mindestsatz, auf was beläuft der sich denn circa?
Der Hintergrundgedanke ist wenn sie überhaupt keinen Anspruch auf sowas hätte, müsste ich ja aus strategischer Klugheit das Elternjahr selbst nehmen. Und das muss ich ja mit meiner Karriereplanung und einem mir zuvorstehenden Jobwechsel irgendwie vorteilhaft abstimmen.
Viele Grüße,
Paul
ich habe mal eine rein hypothetische Frage.
Hätte meine Frau, die in Deutschland nie gearbeitet hat, und den Aufenthaltstitel erst einmal nur für 3 Jahre hat, bei eventuellen Mutterfreuden überhaupt Anspruch auf Elterngeld?
Und wenn ja, wäre es ja nur der Mindestsatz, auf was beläuft der sich denn circa?
Der Hintergrundgedanke ist wenn sie überhaupt keinen Anspruch auf sowas hätte, müsste ich ja aus strategischer Klugheit das Elternjahr selbst nehmen. Und das muss ich ja mit meiner Karriereplanung und einem mir zuvorstehenden Jobwechsel irgendwie vorteilhaft abstimmen.
Viele Grüße,
Paul
Re: Elterngeld
Ja sie bekommt das Elterngeld und zwar genau 300 Euro...das ist der Mindestsatz . Kann ich Dir genau sagen , da meine Frau ( Chinesin mit 3 Jahres Visa ) auch die 300 Euro bekommt . Wichtig ist noch , daß sie ein Konto hat hier in Deutschland , daß auf ihren Namen lautet - die zuständige Stelle zahlt nur , wenn sie Inhaber des Kontos ist oder ihr beide zusammen . Falls nicht , kann man noch Postüberweisungen machen lassen .
Falls noch Fragen - pn schicken .
Falls noch Fragen - pn schicken .
Re: Elterngeld
wir haben ein gemeinschaftskonto, ein kostenfreies mit Visakarte haben wir nicht auf ihren Namen allein bekommen und ich gebe Banken kein Geld für ein Konto. 
Aber vielen Dank für die Info erst einmal!
Deine 2 Monate Elternzeit als Vater sind ja auch davon unabhängig, richtig?
Aber vielen Dank für die Info erst einmal!
Deine 2 Monate Elternzeit als Vater sind ja auch davon unabhängig, richtig?
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Patti-Paletti
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- Registriert: 30.12.2010, 07:11
Re: Elterngeld
Gutes Thema,
meine Frau bekommt nächsten Monat das Baby und wär echt mal gut zu wissen wie das abläuft.
Ich kann problemlos die zwei Monate Elternzeit als Vater nehmen. Aber ist gut zu wissen dass meine Frau auch Elterngeld bekommt. Bei uns ist die Situation dieselbe, meine Frau ist gerade nach Deutschland eingereist und hat auch noch nie in Deutschland gearbeitet... Wie hängt das dann aber mit dem Elterngeld das ich bekomme und mit dem meiner Frau zusammen???
Weiß da jemand was?
meine Frau bekommt nächsten Monat das Baby und wär echt mal gut zu wissen wie das abläuft.
Ich kann problemlos die zwei Monate Elternzeit als Vater nehmen. Aber ist gut zu wissen dass meine Frau auch Elterngeld bekommt. Bei uns ist die Situation dieselbe, meine Frau ist gerade nach Deutschland eingereist und hat auch noch nie in Deutschland gearbeitet... Wie hängt das dann aber mit dem Elterngeld das ich bekomme und mit dem meiner Frau zusammen???
Weiß da jemand was?
Re: Elterngeld
Japp - der Mindestsatz sollte drin sein, wenn man selbst als Vater die Elternzeit in Anspruch nimmt. Also Kopf hoch - es gibt auf jeden Fall Elterngeld 
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otternase
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Re: Elterngeld
ist alles richtig, was hier gesagt wurde, es gibt Elterngeld in Höhe des Mindestsatzes auch für eine nicht-deutsche Mutter, die einen regulären Aufenthalt in D hat (natürlich nicht für Geduldete oder Touristen). Der Vollständigkeit halber sei jedoch erwähnt, dass Elterngeldbezüge auf Hartz IV angerechnet werden, sofern bei der dann dreiköpfigen Familie ein Aufstocken erforderlich sein sollte...
Re: Elterngeld
@ Baozi Ja ich hab auch für die Sache ein Gemeinschaftskonto gemacht , war völlig ausreichend ...
Wie Du die Elternzeit aufteilst , ist Eure Entscheidung ; es gibt da verschiedene Varianten - man kann wie wir es gemacht haben für 12 Monate den vollen Satz machen oder die "Laufzeit" verlängern , wo da natürlich monatlich weniger Geld gibt .
Und wiederrum kann man die 12 Monate ( oder die verlängerte Zeit ) selbst festlegen , wie man die sich teilt - z.B. 10 Monate Frau und 2 Monate der Mann ...
Ich hab nach der Geburt Urlaub genommen und die ganzen 12 Monate laufen auf meine Frau , weil die 63 % von meinem Lohn einfach zu wenig waren , aber das muß jeder für sich ausrechnen .
@ Patti-Paletti ... das Elterngeld wird für beide , wenn sie es sich teilen , zusammen beantragt bei der gleichen Stelle ( außer man arbeitet im öffentlichen Dienst , da ist es wo ein bisken anders )
Und denk auch dran , daß Deine Frau noch den Integrationskurs vor sich hat , der sicher nicht für die Schwangerschaftszeit oder kurz danach zu empfehlen ist ,,,also man dies auch mit bedenken sollte....

Wie Du die Elternzeit aufteilst , ist Eure Entscheidung ; es gibt da verschiedene Varianten - man kann wie wir es gemacht haben für 12 Monate den vollen Satz machen oder die "Laufzeit" verlängern , wo da natürlich monatlich weniger Geld gibt .
Und wiederrum kann man die 12 Monate ( oder die verlängerte Zeit ) selbst festlegen , wie man die sich teilt - z.B. 10 Monate Frau und 2 Monate der Mann ...
Ich hab nach der Geburt Urlaub genommen und die ganzen 12 Monate laufen auf meine Frau , weil die 63 % von meinem Lohn einfach zu wenig waren , aber das muß jeder für sich ausrechnen .
@ Patti-Paletti ... das Elterngeld wird für beide , wenn sie es sich teilen , zusammen beantragt bei der gleichen Stelle ( außer man arbeitet im öffentlichen Dienst , da ist es wo ein bisken anders )
Und denk auch dran , daß Deine Frau noch den Integrationskurs vor sich hat , der sicher nicht für die Schwangerschaftszeit oder kurz danach zu empfehlen ist ,,,also man dies auch mit bedenken sollte....
Re: Elterngeld
Hier kannst du dir die Regelung genau durchlesen!
http://www.elterngeld.net/elterngeld-mindestbetrag.html
LG
Mosti
http://www.elterngeld.net/elterngeld-mindestbetrag.html
LG
Mosti
Re: Elterngeld
mein Weibchen hat weniger als 4 Wochen nach Ankunft in diesem schönen Lande mit dem Integrationskurs angefangen. Ist im November fertig mit B1Natal hat geschrieben:@ Baozi Ja ich hab auch für die Sache ein Gemeinschaftskonto gemacht , war völlig ausreichend ...
Wie Du die Elternzeit aufteilst , ist Eure Entscheidung ; es gibt da verschiedene Varianten - man kann wie wir es gemacht haben für 12 Monate den vollen Satz machen oder die "Laufzeit" verlängern , wo da natürlich monatlich weniger Geld gibt .
Und wiederrum kann man die 12 Monate ( oder die verlängerte Zeit ) selbst festlegen , wie man die sich teilt - z.B. 10 Monate Frau und 2 Monate der Mann ...
Ich hab nach der Geburt Urlaub genommen und die ganzen 12 Monate laufen auf meine Frau , weil die 63 % von meinem Lohn einfach zu wenig waren , aber das muß jeder für sich ausrechnen .
@ Patti-Paletti ... das Elterngeld wird für beide , wenn sie es sich teilen , zusammen beantragt bei der gleichen Stelle ( außer man arbeitet im öffentlichen Dienst , da ist es wo ein bisken anders )
Und denk auch dran , daß Deine Frau noch den Integrationskurs vor sich hat , der sicher nicht für die Schwangerschaftszeit oder kurz danach zu empfehlen ist ,,,also man dies auch mit bedenken sollte....
- ingo_001
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Re: Elterngeld
Evtl. ist da ne Förderung drin - hängt aber von der Höhe Deines Verdienstes ab und ob die Kurse berufsbedingt (erforderlich fürs Berufsleben) sind.Baozi hat geschrieben:Das größere Problem ist eher, sie will weiterführende Sprachkurse machen, die dann gleich 400 Tacken im Monat kosten würden. Aber das ist ne andere Baustelle.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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