edmund27 hat geschrieben:
Das stimmt nicht. Ich kann legal in den Schengener Raum einreisen und mich dort frei bewegen. Dias gilt allerdings nur für die Schengener Staaten. Mein Verwandter hat seine chinesische Ehefrau ganz legal über Frankreich einreisen lassen und inzwischen hat Sie auch einen 10 jährigen Aufenthalt und der gilt für ganz Europa aus gestellt von Frankreich. Ich muss dazu sagen mein Verwandter hat einen Wohnsitz in Frankreich, wohnt aber ganz legal wieder in Deutschland. Wie gesagt du sooltest dich erstmal informieren bevor du anderen Angst machst. Mein örtliches Standesamt sagte mir mal: dann ziehen Sie halt um. Wie gesagt es gelten die Schengener Verträge und die regeln die Freizügigkeit in Europa. Und an diese Verträge müssen sich alle Länder halten auch Deutschland.
wenn ein Europäer mit Wohnsitz in Frankreich für seine Partnerin ein Visum und später auch den Aufenthaltstitel bei den Französischen Behörden beantragt, ist das ganz normal. Er hat in dem Land, in dem er einen Wohnsitz hat, den Antrag gestellt und sicherlich angegeben, dass das Paar ihren Hauptwohnsitz in Frankreich hat. Es ist nicht verboten in mehr als einem Land der EU einen Wohnsitz zu haben. Und wenn ich 4 Wohnsitze in 4 Ländern der EU habe und beim Antrag den zuständigen Behörden glaubhaft machen kann, das dies mein Hauptwohnsitz ist, kein Problem.
Aber dies ist sicher nicht damit zu vergleichen, als Deutscher (und ich gehe jetzt mal davon aus, mit nur einem Wohnsitz im Gebiet der Schengener Vertragsstaaten) ein Visum und später den Aufenthaltstitel in Frankreich zubeantragen.
Freizügigkeit steht dem Drittausländer erst zu, wenn er einen nationalen Aufenthaltstitel in einem "EU-Land" hat.
Schengen- und EU-Recht sind zweierlei !!!
Anfangs sprachen wir von Schengen Visas und hier gilt: Das Land mit dem Hauptreiseziel, sollte das Visum ausgestellt haben.
Und EU-Freizügigkeit beim Grenzübertritt wird sehr sehr genau geprüft. Wenn man vor hat von diesem Recht gebrauch zu machen, sollte man sich informieren. Es ist kompliziert und braucht viel Zeit und erspart keine Behördengänge. Und setzt sowieso voraus, das man einen Anspruch auf einen nationalen Titel in einem EU-Land hat (Verheiratet mit EU-Bürger).
Für spätere Familienzusammenführungen usw wird ja sowieso ein deutsches Visum benötigt. Man sollte sich schon im Klarem sein, ob es eine Urlaubsreise ins Heimatland des Partner wird oder der Beginn einer Familienzusammenführung. Und wenn man den Urlaub in Frankreich früher beenden musste, aus glaubwürden Gründen wie Krankheit oder so, ist das sicher kein Problem.
Wenn man Spielchen spielen möchte sollte man die Regeln kennen.
Liebe Grüße