Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

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AngelofMoon
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Re: Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

Beitrag von AngelofMoon »

qpr hat geschrieben:Kann es sein ,das hier munter und fleißig Frau und Freundin durcheinander geschmissen werden?? :shock:
Ja, habe ich auch schon geschrieben das es beim Themenstarter um die Freundin geht und nicht um die Ehefrau.
Aremonus hat geschrieben:Das Verhalten Deines Verwandten war dennoch illegal -
Nicht wenn er damals Freizügigkeitsberechtigter Eu-Bürger war und entsprechend eine Freizügigkeitsbescheinigung hatte.
Die Freizügigkeitsbescheinigung bekommt man aber nicht mal so auf die Schnelle.
Da gibt es auch Anforderungen die erfüllt sein müssen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Elliausberlin
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Re: Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

Beitrag von Elliausberlin »

edmund27 hat geschrieben:
Das stimmt nicht. Ich kann legal in den Schengener Raum einreisen und mich dort frei bewegen. Dias gilt allerdings nur für die Schengener Staaten. Mein Verwandter hat seine chinesische Ehefrau ganz legal über Frankreich einreisen lassen und inzwischen hat Sie auch einen 10 jährigen Aufenthalt und der gilt für ganz Europa aus gestellt von Frankreich. Ich muss dazu sagen mein Verwandter hat einen Wohnsitz in Frankreich, wohnt aber ganz legal wieder in Deutschland. Wie gesagt du sooltest dich erstmal informieren bevor du anderen Angst machst. Mein örtliches Standesamt sagte mir mal: dann ziehen Sie halt um. Wie gesagt es gelten die Schengener Verträge und die regeln die Freizügigkeit in Europa. Und an diese Verträge müssen sich alle Länder halten auch Deutschland.


wenn ein Europäer mit Wohnsitz in Frankreich für seine Partnerin ein Visum und später auch den Aufenthaltstitel bei den Französischen Behörden beantragt, ist das ganz normal. Er hat in dem Land, in dem er einen Wohnsitz hat, den Antrag gestellt und sicherlich angegeben, dass das Paar ihren Hauptwohnsitz in Frankreich hat. Es ist nicht verboten in mehr als einem Land der EU einen Wohnsitz zu haben. Und wenn ich 4 Wohnsitze in 4 Ländern der EU habe und beim Antrag den zuständigen Behörden glaubhaft machen kann, das dies mein Hauptwohnsitz ist, kein Problem.

Aber dies ist sicher nicht damit zu vergleichen, als Deutscher (und ich gehe jetzt mal davon aus, mit nur einem Wohnsitz im Gebiet der Schengener Vertragsstaaten) ein Visum und später den Aufenthaltstitel in Frankreich zubeantragen.

Freizügigkeit steht dem Drittausländer erst zu, wenn er einen nationalen Aufenthaltstitel in einem "EU-Land" hat.

Schengen- und EU-Recht sind zweierlei !!!

Anfangs sprachen wir von Schengen Visas und hier gilt: Das Land mit dem Hauptreiseziel, sollte das Visum ausgestellt haben.

Und EU-Freizügigkeit beim Grenzübertritt wird sehr sehr genau geprüft. Wenn man vor hat von diesem Recht gebrauch zu machen, sollte man sich informieren. Es ist kompliziert und braucht viel Zeit und erspart keine Behördengänge. Und setzt sowieso voraus, das man einen Anspruch auf einen nationalen Titel in einem EU-Land hat (Verheiratet mit EU-Bürger).

Für spätere Familienzusammenführungen usw wird ja sowieso ein deutsches Visum benötigt. Man sollte sich schon im Klarem sein, ob es eine Urlaubsreise ins Heimatland des Partner wird oder der Beginn einer Familienzusammenführung. Und wenn man den Urlaub in Frankreich früher beenden musste, aus glaubwürden Gründen wie Krankheit oder so, ist das sicher kein Problem.

Wenn man Spielchen spielen möchte sollte man die Regeln kennen.

Liebe Grüße
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Re: Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

Beitrag von jadelixx »

...
Eine Dame der Visaabteilung, Mona K., war derart unfreundlich und frech - das hat mich umgehauen.
Scheiss Buerokraten, die kriegen verdammt viel extra ausgezahlt, um sich in China oder anderswo aufspielen zu duerfen.
Ich könne ihre Zeit nicht mit sinnlosen Fragen verschwenden, entweder ich reiche alles ein, oder ich könne gehen. Ich sagte, dass ich mich informieren wollte.

Frau K. sagte, Sie sei keine Auskunft, ich solle im Internet nachschauen.

Was ist da nur los ?? Dürfen die derart frech sein ? Hat jemand auch die Erfahrung gemacht ??
Du kannst Frau K.'s "Dienstpflicht" studieren und falls die Dame dagegen verstossen hat, kannst Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Das wird Dir aber ausser etwas Genugtuung nicht viel bringen.

Ob Deine Frage sinnvoll ist oder nicht, Frau K. ist als kleine ueberbezahlte Sachbearbeiterin (scheissegeal, ob sie sich jetzt zu Hoeherem im Diplomatendienst berufen fuehlt) ganz sicher zustaendig. Wenn sie mit dieser Aufgabe ueberfordert ist, sollte sie sich um einen Stelle beim deutschen Arbeitsamt bemuehen, dort laesst es sich zur Zeit ganz gut ausschlafen ... freilich dann ohne Auslandszulage :evil:
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The problem is not the problem. The problem is your attitude about the problem. - Jack Sparrow
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edmund27
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Re: Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

Beitrag von edmund27 »

Aremonus hat geschrieben:
Ich muss dazu sagen mein Verwandter hat einen Wohnsitz in Frankreich, wohnt aber ganz legal wieder in Deutschland.
Das ist nicht ausschlaggebend - entscheidend ist, wo die Freundin am Ende die meiste Zeit verbringen möchte.
Natürlich kann Dein Verwandter, wenn er einen Wohnsitz in Frankreich hat, sehr einfach glaubhaft machen, dass sie in Frankreich bleiben werden.
Das Verhalten Deines Verwandten war dennoch illegal - es kann nur nicht so einfach nachgewiesen werden. Könnte es ihm aber nachgewiesen werden, drohnten die obenstehenden Konsequenzen.

Ich hätte es dennoch auch so wie Dein Verwandter gemacht ;)
Ich muss dir widersprechen, es ist nicht illegal, sondern nach dem europäischen Recht ganz legal. Die deutschen Behörden machen einen grossen Fehler europäisches Recht einfach nicht um zu setzen. Hier ein Beispiel wie die Realität aussieht. Ich handele auf Ebay nach dem deutschen Fernabgabegesetz . Hier gibt es zwei Regeln die der europäische Gerichtshof kassiert hat. Aber der deutsche Gesetzgeber hat diese Regeln immer noch nicht geändert. Ich bin Europäer und handele auch als Europäer. Solange ich nicht gegen EU Regeln verstosse ist ist alles legal. Vor Jahren wollte ich mit einer bekannten nach Polen, da waren die schon in Europa. Aber Sie durfte nicht, da Sie nur ein Schengenvisum hatte.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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mjs
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Re: Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

Beitrag von mjs »

jadelixx hat geschrieben:
...
Eine Dame der Visaabteilung, Mona K., war derart unfreundlich und frech - das hat mich umgehauen.
Scheiss Buerokraten, die kriegen verdammt viel extra ausgezahlt, um sich in China oder anderswo aufspielen zu duerfen.
Was ich an dem ganzen Gejammer am besten finde: Diese Mona K. war gar nicht in der Visastelle tätig sondern arbeitete hinten in der Konsularstelle. Hat also an sich so direkt gar nichts mit Visa für irgendwelche chinesischen Freundinnen zu tun. Wobei ich aber nicht glaube, dass es dem OP besser ergangen wäre, wenn er sich gleich an jemanden zuständiges in der Visastelle gewendet hätte.

Denn ganz unabhängig davon: Eigentlich bin ich ganz froh, wenn die bei dem Andrang da zusehen, dass es zügig zugeht. Dauert auch so schon alles lange genug auch ohne dass da dem OP am Schalter nochmal all das vorgelesen wird, was er an sich auch vorher selbst auf der Webseite der Botschaft hätte durchlesen können. Da gibt es Merkblätter auf der Webseite, im Schaukasten bei der Botschaft, dann noch Kontaktformular auf der Webseite wenn Fragen dann doch mal spezifischer werden usw. usw.. Soviel mal zur "Erfüllung der Dienstpflicht" welche ja auch gegenüber ein paar hundert Leuten am Tag besteht, die sich ein wenig Mühe gegeben haben, sich so weit es eben geht erstmal selbst zu informieren.

Richtig lustig wird es aber erst wenn man bedenkt, dass die gute Frau schon seit ein paar Monaten gar nicht mehr in Peking tätig ist. Also wohl schon zu der Zeit, an der sie angeblich so frech zum OP war. Das hiess es zumindest, als ich vor einigen Wochen da war und mal nach ihr gefragt habe. Und soviel dann mal nochmal zur "Zuständigkeit".

:lol:

Aber wer weiss ... vielleicht beherrscht die ja Fernprojektion oder Astralbeleidigung. Oder vielleicht irre ich mich ja auch ganz gewaltig. Aber am Freitag ist ja wieder Tag der Deutschen Einheit an der Botschaft. Da gehe ich sowieso hin und kann ja nochmal nachhaken, seit wann sie denn nun genau nicht mehr da ist.

Ich melde mal am Samstag wieder, was ich rausfinden konnte.
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HK_Yan
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Re: Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

Beitrag von HK_Yan »

jadelixx hat geschrieben:
...
Eine Dame der Visaabteilung, Mona K., war derart unfreundlich und frech - das hat mich umgehauen.
Scheiss Buerokraten, die kriegen verdammt viel extra ausgezahlt, um sich in China oder anderswo aufspielen zu duerfen.
Du weisst doch gar nicht was passiert ist und es es wirklich so war. Manche sind sehr erfinderisch wenn sie nicht sofort ihren Willen bekommen.

Das Ausstellen von einem Visa ist nunmal ein bürokratischer Vorgang und die Person die es behandelt ist ergo ein Bürokrat im faktischen Sinne. Ich sehe da nichts negatives. Die machen nur ihren Job.
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Re: Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

Beitrag von da hai »

Spezifische Fragen kann man auch per Mail an die Botschaft in Peking richten. Die hatten damals immer recht flott geantwortet.
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edmund27
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Re: Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

Beitrag von edmund27 »

AngelofMoon hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:Kann es sein ,das hier munter und fleißig Frau und Freundin durcheinander geschmissen werden?? :shock:
Ja, habe ich auch schon geschrieben das es beim Themenstarter um die Freundin geht und nicht um die Ehefrau.
Aremonus hat geschrieben:Das Verhalten Deines Verwandten war dennoch illegal -
Nicht wenn er damals Freizügigkeitsberechtigter Eu-Bürger war und entsprechend eine Freizügigkeitsbescheinigung hatte.
Die Freizügigkeitsbescheinigung bekommt man aber nicht mal so auf die Schnelle.
Da gibt es auch Anforderungen die erfüllt sein müssen.
Beim Schengenvisum gibt es keine Freizügigkeitsbescheinigung. Das Schengen visum gilt nur für die Schengenstaaten. Das heißt im klartext. Man reist mit einem Schengenvisum in Norwegen ein und kann dann ganz legal nach Deutschland weitereisen. Als andere ist nicht richtig. Man kann das genau im Schengener Abkommen nachlesen.
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Re: Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

Beitrag von edmund27 »

Elliausberlin hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:
Das stimmt nicht. Ich kann legal in den Schengener Raum einreisen und mich dort frei bewegen. Dias gilt allerdings nur für die Schengener Staaten. Mein Verwandter hat seine chinesische Ehefrau ganz legal über Frankreich einreisen lassen und inzwischen hat Sie auch einen 10 jährigen Aufenthalt und der gilt für ganz Europa aus gestellt von Frankreich. Ich muss dazu sagen mein Verwandter hat einen Wohnsitz in Frankreich, wohnt aber ganz legal wieder in Deutschland. Wie gesagt du sooltest dich erstmal informieren bevor du anderen Angst machst. Mein örtliches Standesamt sagte mir mal: dann ziehen Sie halt um. Wie gesagt es gelten die Schengener Verträge und die regeln die Freizügigkeit in Europa. Und an diese Verträge müssen sich alle Länder halten auch Deutschland.


wenn ein Europäer mit Wohnsitz in Frankreich für seine Partnerin ein Visum und später auch den Aufenthaltstitel bei den Französischen Behörden beantragt, ist das ganz normal. Er hat in dem Land, in dem er einen Wohnsitz hat, den Antrag gestellt und sicherlich angegeben, dass das Paar ihren Hauptwohnsitz in Frankreich hat. Es ist nicht verboten in mehr als einem Land der EU einen Wohnsitz zu haben. Und wenn ich 4 Wohnsitze in 4 Ländern der EU habe und beim Antrag den zuständigen Behörden glaubhaft machen kann, das dies mein Hauptwohnsitz ist, kein Problem.

Aber dies ist sicher nicht damit zu vergleichen, als Deutscher (und ich gehe jetzt mal davon aus, mit nur einem Wohnsitz im Gebiet der Schengener Vertragsstaaten) ein Visum und später den Aufenthaltstitel in Frankreich zubeantragen.

Freizügigkeit steht dem Drittausländer erst zu, wenn er einen nationalen Aufenthaltstitel in einem "EU-Land" hat.

Schengen- und EU-Recht sind zweierlei !!!

Anfangs sprachen wir von Schengen Visas und hier gilt: Das Land mit dem Hauptreiseziel, sollte das Visum ausgestellt haben.

Und EU-Freizügigkeit beim Grenzübertritt wird sehr sehr genau geprüft. Wenn man vor hat von diesem Recht gebrauch zu machen, sollte man sich informieren. Es ist kompliziert und braucht viel Zeit und erspart keine Behördengänge. Und setzt sowieso voraus, das man einen Anspruch auf einen nationalen Titel in einem EU-Land hat (Verheiratet mit EU-Bürger).

Für spätere Familienzusammenführungen usw wird ja sowieso ein deutsches Visum benötigt. Man sollte sich schon im Klarem sein, ob es eine Urlaubsreise ins Heimatland des Partner wird oder der Beginn einer Familienzusammenführung. Und wenn man den Urlaub in Frankreich früher beenden musste, aus glaubwürden Gründen wie Krankheit oder so, ist das sicher kein Problem.

Wenn man Spielchen spielen möchte sollte man die Regeln kennen.

Liebe Grüße
Ich muss Dir nur teilweise recht geben. Bei meinem Verwandten ging es recht schnell und es ist auch seine Ehefrau. Tatsache ist sie leben in Deutschland und sie hat einen Aufenthaltstitel. Außerdem hat Schengen nichts mit der Eu zu tun. Ich kann mit einem Schegenvisum beantragt für Norwegen nach Norwegen einreisen und nach Deutschland weitereisen. Es sind viele Nicht EU Staaten dem Schengener Abkommen beigetreten. Ich kann zum Beispiel mit einem Schengener Visum nicht nach Litauen reisen, obwohl es zur EU gehört. Die EU Freizügigkeit wird immer mit Schengen verwechselt, weil die meisten nicht wissen, dass viele Schengener Staaten nicht in der EU sind. Kann man alles nachlesen bei Wikipik unter dem Schengener Abkommen.
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Re: Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

Beitrag von Yingxiong »

Es sind lediglich 3 Staaten: Island, Norwegen und die Schweiz. Bald kommt auch noch Liechtenstein dazu.
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Die Erinnerung ist das Fenster durch das wir Dich sehen können, wann immer wir wollen...

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Re: Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

Beitrag von Yingxiong »

Und Litauen ist mittlerweile auch Schengenstaat.
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Re: Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

Beitrag von happyfuture »

Yingxiong hat geschrieben:Es sind lediglich 3 Staaten: Island, Norwegen und die Schweiz. Bald kommt auch noch Liechtenstein dazu.
Interessant, demnach wäre meine Frau schon ein paar Mal illegal in Lichtenstein gewesen. :P

Siehe dazu Hinweis vom Auswärtigen Amt
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Re: Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

Beitrag von Yingxiong »

Deswegen mussten an der Grenze zur Schweiz Videokameras installiert werden. Die hat es vorher nicht gegeben.
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Re: Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

Beitrag von AngelofMoon »

happyfuture hat geschrieben:
Yingxiong hat geschrieben:Es sind lediglich 3 Staaten: Island, Norwegen und die Schweiz. Bald kommt auch noch Liechtenstein dazu.
Interessant, demnach wäre meine Frau schon ein paar Mal illegal in Lichtenstein gewesen. :P

Siehe dazu Hinweis vom Auswärtigen Amt
Es stimmt was Yingxiong geschrieben hat Lichtenstein ist kein Schengenstaat, ist aber seid 1995 Mitglied im EWR.
http://www.liechtenstein.li/index.php?id=52
Da Lichtenstein Mitglied in EWR ist kommt hier auch das Freizügigkeitsrecht zu Geltung.
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
§ 2
Recht auf Einreise und Aufenthalt
(4) Unionsbürger bedürfen für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, bedürfen für die Einreise eines Visums nach den Bestimmungen für Ausländer, für die das Aufenthaltsgesetz gilt, sofern eine Rechtsvorschrift dies vorsieht. Der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nach Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. EU Nr. L 229 S. 35) entbindet von der Visumpflicht.
(5) Für einen Aufenthalt von Unionsbürgern von bis zu drei Monaten ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, haben das gleiche Recht, wenn sie im Besitz eines anerkannten oder sonst zugelassenen Passes oder Passersatzes sind und sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.
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mjs
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Re: Probleme mit Deutscher Botschaft in Peking

Beitrag von mjs »

Ich war dann vorgestern auf dem Tag der Deutschen Einheit um nochmal nachzufragen:
heikiheiki hat geschrieben:ich bin einfach nur fertig. Ich habe seit zwei Jahren hier in Peking eine liebe und süße Freundin. Ich möchte, dass Sie Deutschland besucht und bin heute zur Deutschen Botschaft in Peking. Eine Dame der Visaabteilung, Mona K., war derart unfreundlich und frech - das hat mich umgehauen.
Mich auch - denn die sei "seit so drei Monaten schon nicht mehr in Peking" wurde mir mitgeteilt.

Kannst du da vielleicht nochmal genauere Angaben machen heikiheiki wie das da so genau lief vorletzte Woche? Ist ja schon ziemlich frech wenn die da extra zurückgeflogen ist nur um dich fertigzumachen.

:lol:
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