Chinesische Freundin nach Spanien mit Touristenvisum

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
Zhangyanglu
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Chinesische Freundin nach Spanien mit Touristenvisum

Beitrag von Zhangyanglu »

Hallo zusammen!

Meine Freundin wird mich nun endlich dieses Jahr in Europa besuchen. Ich wohne derzeit in Spanien. Hier gibt es, ähnlich wie in Deutschland, ein Einladungsschreiben, welches bei Visums-Beantragung in der spanischen Botschaft in China im Original vorgelegt werden muss. Dieses muss von meiner lokal zuständigen Polizei ausgestellt werden, und die verlangen von mir
- ins Spanische übersetzte, beglaubigte Kopien ihrer Einwohnermeldebestätigung (also entweder Hukou oder wohl eine andere Art Meldebescheinigung, die es in China zu geben scheint) sowie
- beglaubigte Kopie des Reisepasses.

An wen kann man sich denn wenden diesbezüglich? Bieten die Konsulate das an? Oder gibt es in/um Shanghai auch wie bei uns vereidigte Übersetzer, die das ganze machen können?

Falls hier jemand Informationen dazu hat, oder schlichtweg ein zwei Tipps auf Chinesisch, wonach meine Freundin fragen muss, wäre das super :) Das mit der beglaubigten/notariellen Übersetzung scheint ihr nämlich nicht so ganz klar zu sein...

Vielen Dank für Eure Hilfe :)

Edit: Habe den Titel nachträglich angepasst, so ist der Inhalt besser ersichtlich.
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Sachse28
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Re: Beglaubigte Übersetzungen chinesischer Dokumente

Beitrag von Sachse28 »

Eine Einwohnermeldebescheinigung kann sie von den Behörden in China bekommen, wo sie ihren Heimatwohnsitz (Hukou!) hat. Die Konsulate bieten diese Bescheinigung nicht an. Die Bescheinigung lasst ihr von dem örtlichen Stadtnotar beglaubigen und gleich ins Deutsche/bzw. Spanische übersetzen, bei Amt für Auswärtige Angelegenheiten überglaubigen und von der deutschen/spanischen Botschaft/Konsulat legalisieren. So verläuft es zumindestens bei den deutschen Behörden. Klär das im Vorfeld mit den spanischen ab.
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Zhangyanglu
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Re: Beglaubigte Übersetzungen chinesischer Dokumente

Beitrag von Zhangyanglu »

Edit: Nochmal danke für Deine Antwort Sachse.

Ich habe jetzt Deine Information verarbeitet (glaube ich) :P und update meine Antwort daher nochmal.

Zu dem Hukou: Das Hukou hat sie, wie in China üblich, in einer anderen Stadt als in der, in welcher sie derzeit wohnt.
Sie meint jedoch, sie könne auch an ihrem jetzigen Wohnort zumindest eine Bestätigung erhalten, dass sie dort wohne? Sagt Dir das etwas?
Ansonsten gehe ich davon aus, dass sie zurück in ihre Heimatstadt muss. Kannst Du mir freundlicherweise sagen, wie das Dokument auf Chinesisch heißt, was sie dort besorgen muss?

Ich habe für uns jetzt folgende To-Do-Liste aufgesetzt (bitte sag mir, ob ich das alles jetzt richtig verstehe).

1. In Hukou-Heimatstadt eine Meldebescheinigung besorgen
2. In der selben Stadt zu einem Notar (gibt es da beliebige? Muss das ein spezieller sein? Wie heißen die auf Chinesisch?) gehen. Dort muss sie... was genau beantragen? Eine notarielle Beurkundung, dass das ausgestellte Dokument in Ordnung ist? Und der Notar macht auch die Übersetzung ins Spanische?
3. Anschließend muss sie persönlich dieses Dokument zu dieser "Behörde für auswärtige Angelegenheiten" gehen und das Dokument überbeglaubigen lassen (das bedeutet, die bestätigen nochmal, was der Notar bestätigt hat, ja?)
4. Mit all dem Zusammen geht es dann ins Konsulat, und die bestätigen dann für die spanischen Behörden zu Hause, dass das alles korrekt ist.

Hab ich das jetzt richtig verstanden? Insbesondere die chinesischen Ausdrücke für Notar, Beurkundung etc. würden uns sehr helfen... :)
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Sachse28
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Re: Beglaubigte Übersetzungen chinesischer Dokumente

Beitrag von Sachse28 »

Im Normalfall sollte das Hukou als Meldenachweis reichen. Wenn sie in Shanghai polizeilich gemeldet ist, dann könnte sie davon auch einen Nachweis bekommen. Beachte aber bitte, dass die Notare nur Dokumente beglaubigen können, die in dem Amtsbezirk ausgestellt sind, für den er zuständig ist. Ein Notar in Nanjing kann also keine Meldebescheinigung aus Shanghai beglaubigen. Andersrum kann aber ein Notar einer Bezirkshauptstadt zum Beispeiel ein Dokument beglaubigen, das in einer dem Bezirk zugeordneten Gemeinde ausgestellt wurde.

Welche Bestätigung sie von den Behörden in Shanghai genau bekommen kann, weiß ich nicht genau, auch nicht den chin. Namen. Wir hatten damals lediglich das Hukou beglaubigen lassen. Fragt bei der Polizei einfach nach.

zur To-do-Liste:

1. Ja. Ok. Entweder so, oder Hukou direkt beglaubigen.
2. Nennt sich Stadtnotariat. Wegen Übersetzung müsste ich erstmal nachschauen. Welches Dokument auch immer ihr dann habt, ihr lasst es dort beglaubigen und davon eine deutsche/spanische Übersetzung anfertigen. Die wissen schon, wie das geht. Die lassen das in alle Sprachen übersetzen. Suaheli und Klingonisch geht evtl. auch. :wink:
3. Ja, die bestätigen das nochmal. Ist so ähnlich wie das Bundesverwaltungsamt in Köln. Die bestätigen also nochmals durch eine Überglaubigung, das die Beglaubigung des Stadtnotariats ok ist.
4. Nennt sich Legalisierung. Schau Dir aber bitte erstmal die Informationen der spanischen Behörden an. Ich kann jetzt leider nur für die deutschen sprechen.
In unserem fall brauchten die deutschen Behörden von unserer Heiratsurkunde dann nochmals eine Übersetzung in s deutsche von einem Überetzer in Deutschland. Kann in Spanien aber anders sein. Bitte klärt das vorher ab.
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Sachse28
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Re: Beglaubigte Übersetzungen chinesischer Dokumente

Beitrag von Sachse28 »

Eine beglaubigte Kopie des Reisepaßes sollte das spanische Konsulat anfertigen können, da der Reisepaß ein international gültiges Dokument ist und nicht übersetzt und legalisiert werden muss. Geht beim deutschen Konsulat ruckzuck, bei den Spaniern kenn ich es nicht, die machen bestimmt zwischendurch Siesta, oder? :wink:
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Zhangyanglu
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Re: Beglaubigte Übersetzungen chinesischer Dokumente

Beitrag von Zhangyanglu »

Siesta? Ja, das fürchte ich :D Da gibt´s nen schönen Witz, frei übersetzt:
Eine alte Dame fragt nen spanischen Beamten? Von 09 bis 13 Uhr habt ihr geschlossen, oder?
Und der Spanier dann: "Fast. Von 09 bis 13 arbeiten wir nicht. Geschlossen ist von 13 bis 16 Uhr."
:D
Also Deine Ausführungen haben uns sehr geholfen, vielen vielen Dank.

>Beachte aber bitte, dass die Notare nur Dokumente beglaubigen können, die in dem Amtsbezirk ausgestellt sind, für den er zuständig ist.
Insbesondere das war sehr wichtig, da sie derzeit in einer anderen Provinz wohnt als in der, in der sie das Hukou hat.

Sie wird nächste Woche dann zurück in ihre hometown reisen und zum Notar gehen :) Ich halte Dich auf dem Laufenden! Bin schon ganz aufgeregt :D
Zhangyanglu
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Re: Beglaubigte Übersetzungen chinesischer Dokumente

Beitrag von Zhangyanglu »

Ok, wir machen's gerade durch, mit allen Höhen (welche Höhen???) und Tiefen.
Grob zusammengefasst, Sachse, hast Du recht mit dem was Du sagst.

Man habe bitte Nachsicht wenn meine Chinesischen Ausdrücken nicht 100% stimmen, ich hab sie mir selbst zusammengesucht, damit meine Partnerin alles versteht. In dem Fall würde ich mich über Korrekturen freuen, so dass zukünftige Liebende von den Korrekturen profitieren können!

Folgende Behördengänge wurden/werden gerade gemacht:

HUKOU als Nachweis des Wohnsitzes:
1. Komplettes Hukou (erste Seite mit Anschrift, Seiten von Vater, Mutter, und ihr) im Stadnotariat der Heimatstadt kopieren und beglaubigen lassen. (Public notary office, bzw. auf Chinesisch wohl 公证处.)
2. Das Stadtnotariat hat einen vereidigten Übersetzer (认证翻译) in der Provinzhauptstadt. Dieser übersetzt alles. Dauer insgesamt: 2 Wochen (da die Übersetzung ins Spanische länger dauert und für Hukou+Reisepass ca. 2000 RMB kostet... Hätten die Spanier hier auch Englische Beglaubigungen akzeptiert, hätte dies direkt im Stadtnotar durchgeführt werden können, wäre ca. 1 Woche schneller und mindestens die Hälfte günstiger gewesen!)
3. Sie muss die Dokumente anschließend persönlich einreichen beim "Amt für Auswärtige Angelegenheiten" der Provinz, in der sie das Hukou hat (dieses Amt heißt 西区外事办公室).
4. Dieses Amt schickt die Dokumente an die spanische Botschaft.
5. Abholung der fertigen Dokumente ist im Amt in der Provinzhauptstadt möglich.

REISEPASS:
1. Im selben Notar der Heimatstadt wird die Kopie und Beglaubigung des Reisepasses durchgeführt.
Problem: Der Beglaubigungssatz "Hiermit erkläre ich, dass der Wisch identisch mit dem Original ist", muss auf Spanisch sein, Englisch wird nicht anerkannt. Dadurch auch hier, erhebliche Mehrkosten und Verzögerung. Denn laut Aussage des offiziellen Stadtnotariats muss die Sprache der Beglaubigung mit der Sprache des Reisepasses übereinstimmen. Ihr ahnt es - es wird also das Englisch/Chinesisch aus dem chinesisch Reisepass ins Spanische übersetzt, da der Notar anderenfalls nicht auf Spanisch sagen darf "Hiermit bestätige ich, dass die Übersetzung/Kopie 100% identisch mit dem Original ist."
2. Die Beglaubigung durch den Notar reicht in diesem Fall, eine Überbeglaubigung oder gar Legalisierung ist nicht von Nöten (gemäß Anforderungen spanische Polizei bei mir vor Ort).

Mit allen Dokumenten (legalisierte Kopie/Übersetzung des Hukou und die ins Spanische übersetzte, beglaubigte Kopie des Reisepasses, Fotos von uns beiden zusammen, sowie Nachweis über meinen eigenen Wohnsitz) gehe ich anschließend zur spanischen Polizei in meinem Wohnort, nach ca. 2 Wochen erhalte ich den Invitation Letter.

Damit muss sie anschließend zum spanischen Konsulat, was für ihre Hukou-Provinz zuständig ist.
Wartezeit mehrere Tage bis zur Entscheidung.

Der Flug kostete 500 Euro, aber die ganzen Behördengänge fast das Doppelte!!!

Hoffe, dies hilft einigen in der Zukunft und erspart viel Leid.
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Sachse28
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Re: Beglaubigte Übersetzungen chinesischer Dokumente

Beitrag von Sachse28 »

2 Wochen, 2000 RMB! Ist das nicht etwas zu lange und zu teuer?

Den Reisepaß müsst ihr nicht übersetzen und legalisieren lassen. Eine einfach beglaubigte Kopie in der Botschaft reicht aus. Oder hat man euch von Seiten der span. Behörden etwas anderes erklärt? Ihr könnt Euch somit evtl. Zeit und Kosten sparen. Alle Dokumente, die von der span. botschaft ausgestellt werden, sollten auch von den span. behörden anerkannt werden.

Ihr könnt die Dokumente natürlich über den Notar mit zum Überglaubigen und Legalisieren verschicken lassen. Das kostet allerdings. Wenn ihr die Möglichkeit habt, dann macht die Legalierung in der Botschaft selber.

ich muss es leider wiederholen: ich kann nur für die dt. behörden sprechen. Wenn ihr also von den spanischen andere Informationen bekommen habt, dann macht es bitte so.

Viel Erfolg!
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Re: Beglaubigte Übersetzungen chinesischer Dokumente

Beitrag von Zhangyanglu »

Hallo nochmal Sachse.
Ich find auch es ist zu teuer und zu langwierig, aber gut. Die "vorläufige" Übersetzung können wir wohl morgen / Montag schon einsehen, aber das ganze Drumherum scheint wohl so lange zu dauern, keine Ahnung wieso :)

Bzgl. Reisepass: Legalisiert werden muss er nicht, das ist korrekt. Das Problem ist, die spanische Polizei sagt: "Die Beglaubigung muss von der dafür zuständigen offiziellen Behörde des ausstellenden Landes erfolgen".

Und auch wenn die von der Botschaft beglaubigte Kopie anerkannt würde (was vermutlich sogar der Fall wäre?): Das Problem ist halt, dass sie bereits *jetzt* die Reisepasskopie benötigt, damit ich zur Polizei hier gehen kann. Das heißt sie müsste nur dafür extra wieder mehrere hundert (tausend?) Kilometer sich in den Zug setzen zur Botschaft, mit Reisekosten, den Unannehmlichkeiten etc. glaube ich, würde das dann finanziell sogar fast gleich rauskommen (wenn wir 15 Euro pro Strecke Zugticket rechnen, plus 2 x Taxi Botschaft/Bahnhof, plus die reguläre Beglaubigungsgebühr der Botschaft).
Außerdem machen die Notare in ihrer Heimatstadt wohl grundsätzlich *immer* alles in 4facher Ausführung (2fache hätten wir eh gebraucht, und so haben wir direkt 2 weitere für die nächsten Schritte :p) von daher denke ich, kann/muss man damit leben.

Der Stadtnotar hat übrigens ausdrücklich gesagt, er wird NICHTS an das Amt für Auswärtige Angelegenheiten versenden. O-Ton: "Wir machen unseren Job. Was danach mit diesen Dokumenten passiert, geht uns nichts an."

Liebe Grüße.
darjeeling
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Re: Chinesische Freundin nach Spanien mit Touristenvisum

Beitrag von darjeeling »

Hallo Zhangyanglu,

erst mal Sorry das ich so spät schreibe, habe Deinen Eintrag erst sehr spät gelesen.

Ich war mit meiner CN Freundin aus Zhejiang über Spring Festival auch in Spanien. Meine Eltern wohnen zur Zeit bei Alicante und die haben diese "Carta de invitación" ebenfalls unter den Namen meiner spanischen Mutter für mich erledigt.

Erst einmal, du brauchst diese Dokumente für die "Carta de invitación" nicht ! Uns wurde dies auch gesagt, aber wir haben uns geweigert. Ausserdem habe ich mich mit dem Konsulat in Shanghai in Verbindung gesetzt. Die haben mir Bestätigt, dass keine Notwendigkeit dafür besteht.

Bei der "Carta de Invitación" geht es nur darum die Solvenz und ehrliche Absichten der Person zu prüfen, die diese Einladung ausfüllt. Normalerweise sollten dies Nomina, empadronamiento, propiedades, estados, bancarios, etc... sein. Die spanische Polizei war sogar bei meinen Eltern Zuhause. Die Einladungsform hat ca 100 EUR gekostet. ..und ein Foto von mir und meiner Freundin wollten die Behörden noch sehen.

Spanisches Konsulat/Botschaft ist dann für Deine Freundin zuständig !
darjeeling
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Re: Chinesische Freundin nach Spanien mit Touristenvisum

Beitrag von darjeeling »

Hier noch 2 wichtige Links:

http://www.mir.es/SGACAVT/extranje/regi ... sitos.html
http://www.mir.es/SGACAVT/modelos/extra ... a__Inv.pdf

Deine Eltern sollten dies Ausdrucken und sich weigern weitere Dokumente vorzulegen, die nicht notwendig sind !!
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Re: Chinesische Freundin nach Spanien mit Touristenvisum

Beitrag von Zhangyanglu »

Hallo Darjeeling,

vielen Dank für Deine Antwort - auch wenn diese mich nun wieder ins Grübeln bringt *seufz* ;-)

Ich kenne den von Dir genannten Link, und das Antragsformular aus Link 2 ist identisch mit dem, was mir mitgegeben wurde in der Polizeiwache.

Das Problem ist halt jetzt: Worauf soll man setzen? Auf das, was die Homepage sagt, oder auf das, was Dir die Verantwortlichen vor Ort sagen, genau die, die hinterher auch den Stempel draufdrücken müssen?
Wenn es heißt "nein, das geht nicht", dann haben wir die Ablehnung, wieder einen Monat und vor allem 100 Euro für das Einladungsschreiben rausgeworfen, mal abgesehen davon, dass man es dann wirklich auf eine Auseinandersetzung mit der für Dich in Deinem Wohnbezirk zuständigen Polizeibehörde ankommen lassen müsste, was ich, insbesondere in unserem Fall als Ausländer/EU-Residenten, nur ungern machen würde.

Ähnliches Thema hatte schon vorher zu erbitterten Diskussionen zwischen meiner Partnerin und ihren Eltern geführt: Geht man den Weg über das Einladungsschreiben und "schluckt" den ganzen Mist? Oder vertraut man diesem "Travel Agent" der sagt, das geht auch alles ohne, und wir sollen einfach ein Hotel angeben mit Buchung...

Man weiß es nie genau, und jeder erzählt was Anderes :(

Update: Schau bitte auch nochmal genau hier:
http://www.mir.es/SGACAVT/extranje/regi ... acion.html
Gründe für die Ablehnung können sein (seeeehr frei übersetzt): Wenn die Korrektheit der übermittelten Daten nicht nachgewiesen wurde oder die Daten falsch waren.
darjeeling
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Re: Chinesische Freundin nach Spanien mit Touristenvisum

Beitrag von darjeeling »

Hast Du denn bereits das spanische Konsulat/Botschaft um Ratschlag oder Hilfe deswegen gefragt ?

...Meine Eltern haben es drauf ankommen lassen und es hat geklappt. Es geht ja schliesslich nur um dieses Einladungsformular, nicht um das Visum. Die spanischen Behörden werden keinen Grund finden um die Einladung abzulehnen, solange Deine Eltern solvent sind oder irgendetwas Illegales mit Ausländern treiben.

Ich würde einfach alle Seiten ausdrucken und alle benötigten Dokumente (die auch auf der Webpage stehen) vorlegen. http://www.mir.es/SGACAVT/extranje/regi ... sitos.html
Ansonsten sollten sie dir schriftlich aufführen was benötigt wird.

Die spanische Polizei war übrigens bei meinen Eltern zuhause, die haben jeden eine Weinflasche geschenkt.

...wird schon schief gehen.
darjeeling
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Re: Chinesische Freundin nach Spanien mit Touristenvisum

Beitrag von darjeeling »

...und wenn Ihr das Visum erhält bitte nicht über UK fliegen, ist nämlich nicht Schengen. Ist uns leider passiert !
Zhangyanglu
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Re: Chinesische Freundin nach Spanien mit Touristenvisum

Beitrag von Zhangyanglu »

Uff, hehe, das mit UK ist uns auch vor kurzem aufgefallen, als ich überlegt habe, ihr London zu zeigen!!! ;-)

>Hast Du denn bereits das spanische Konsulat/Botschaft um Ratschlag oder Hilfe deswegen gefragt ?

Die sagen "Wir wollen den Invitation Letter, egal wie. Fragt die Polizei vor Ort, die ist zuständig."
Und in der Tat, von Polizei zu Polizei, sogar in der selben Stadt, je nach Viertel!!! gibt es 1 oder 2 unterschiedliche Anforderungen.

>Ansonsten sollten sie dir schriftlich aufführen was benötigt wird.

Öhmm... genau das haben sie doch. Und zwar auf dem Zusatzschreiben, dass Du und ich gesehen haben (ist online nicht verfügbar), was eben genau betitelt ist:
Anfordernisse, die verlangt werden können/dürfen (Modelo de texto variable con requisitos que pueden ser exigidos).

Und dieses "verlangt werden KÖNNEN", da hab ich eben angerufen, und die haben gesagt "ja, genau so ist das hier bei uns, in der für Ihren Wohnbezirk zuständigen Polizei".

Da kann auch die spanische Botschaft im Ausland nix machen? Oder sieht das jemand hier anders...
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