Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

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sanctus
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Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von sanctus »

Hallo Forengemeinde!

Ich bräuchte mal Hilfe, vor allem im juristischen Bereich.

Eine chin. Freundin meiner Frau ist vor kurzem zu uns in die Nähe gezogen. Sie hat sich eine 4-Raum-Wohnung in der 3. Etage gemietet (mit der Absicht die weiteren Zimmer mal noch künftig zu bestetzen). Noch während der Einzugsphase ist irgendwas mit dem Waschbeckenabflussrohr passiert und das Wasser lief über mehrere Tage lang. Als das Wasser dann im Erdgeschoss bei der Pizzeria ankam, wurde dann die Feuerwehr usw. alarmiert. Die Schuldfrage und alles weitere klärt gerade ihr Anwalt. Da sie keine Hausratversicherung hat, besteht die Möglichkeit, dass sie den gesamten Schaden aus eigener Tasche bezahlen muss. Für den Fall, will sie zurück nach China gehen, nach dem Motto: „Fangt mich doch!“

Meine Frage wäre jetzt: Ist das wirklich so einfach oder muss sie auch in China mit Konsequenzen rechnen? Zwar hat sie einen Anwalt, den will sie das jedoch nicht fragen (aus Scham).

Wie ist das nun eigentlich überhaupt? Ich habe auch von einigen Kommilitonen gehört, dass diese, weil sie nach China ziehen werden, ihr BaföG-Darlehen nicht zurückzahlen wollen, eben nach dem Motto: „Kommt doch und holt mich!“ – Ich kann mir kaum vorstellen, dass das alles so einfach zu machen ist ohne irgendwelche Konsequenzen.
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von ijontichy »

Ich bin kein Experte aber...

1/ Ich haette erwartet, dass dies ein Fall fuer ihre Haftpflichtversicherung ist -- die Hausratsversicherung wuerde den Schaden an eigenem Hausrat abdecken, nicht die Haftung fuer verschuldeten Schaden an Haus und Hausrat anderer. Ich hoffe, sie hat eine Haftplichtversicherung? Dann sollte die Flucht nach China nicht noetig sein.

2/ Um aber die eigentliche Frage zu beantworten: Die Flucht nach China wuerde sogar vorausichtlich "funktionieren". Der Geschaedigte wuerde eine Zivilklage gegen sie veranlassen (in Deutschland) - es handelt sich um kein strafrechtliches Verfahren, sie braucht sich also vor Polizei und "internationalem Haftbefehl" und aehnlichen Dingen keine Sorge zu machen. Im europaeischen Ausland gibt es noch (langwierige aber gangbare) Wege Zivilklagen weiterzuverfolgen (einem Freund von mir ist ein Mieter mit ungezahlter Miete nach Paris abgehauen, er konnte ihn da per europaeischer Zivilklage weiterhin vor Gericht bringen); ich denke aber, eine Zivilklage fuer einen Schaden in Deutschland nach China zu verfolgen wird sehr schwierig und den Aufwand fuer den Klaeger nicht rechtfertigen. Eine Rueckkehr nach Deutschland ist dann natuerlich erstmal nicht empfehlenswert.

Im ersten Schritt wuerde ich allerdings anraten, die Versicherungsfrage (ggf. mit ihrem Anwalt) zu klaeren. Und bis zur "Flucht" kann sie sich viel Zeit lassen - einfach nicht zahlen, und warten bis (ob) das ganze zum Prozess vor Gericht kommt. Bis dahin verstreicht viel Zeit. Nichts uebereilen.
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ingo_001
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von ingo_001 »

sanctus hat geschrieben:Die Schuldfrage und alles weitere klärt gerade ihr Anwalt. Da sie keine Hausratversicherung hat, besteht die Möglichkeit, dass sie den gesamten Schaden aus eigener Tasche bezahlen muss. Für den Fall, will sie zurück nach China gehen, nach dem Motto: „Fangt mich doch!“

Meine Frage wäre jetzt: Ist das wirklich so einfach oder muss sie auch in China mit Konsequenzen rechnen? Zwar hat sie einen Anwalt, den will sie das jedoch nicht fragen (aus Scham).
In China braucht sie da keine Konsequenzen zu fürchten.
Anders siehts da aus, wenn sie irgendwann mal wieder die Absicht hat, nach Deutschland einzureisen ...
sanctus hat geschrieben:Wie ist das nun eigentlich überhaupt? Ich habe auch von einigen Kommilitonen gehört, dass diese, weil sie nach China ziehen werden, ihr BaföG-Darlehen nicht zurückzahlen wollen, eben nach dem Motto: „Kommt doch und holt mich!“ – Ich kann mir kaum vorstellen, dass das alles so einfach zu machen ist ohne irgendwelche Konsequenzen.
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von ingo_001 »

ijontichy hat geschrieben:Ich bin kein Experte aber...

1/ Ich haette erwartet, dass dies ein Fall fuer ihre Haftpflichtversicherung ist -- die Hausratsversicherung wuerde den Schaden an eigenem Hausrat abdecken, nicht die Haftung fuer verschuldeten Schaden an Haus und Hausrat anderer. Ich hoffe, sie hat eine Haftplichtversicherung? Dann sollte die Flucht nach China nicht noetig sein.
Stimmt: Die Haftpflichtversicherung zahlt alles, was bei anderen durch den Versicherungsnehmer (nicht vorsätzlich) beschädigt/zerstört wurde.
Die Hausratversicherung kommt i.d.R. für die Schäden auf, die in den eigenen 4 Wänden/Mietwohnung entstehen.

Ergo: Wenn Beide - oder nur eine dieser Versicherungen - nicht abgeschlossen wurden, trägt sie sämtl. aus dem Schaden entstandenen Kosten.
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von sanctus »

Ja, ich meinte eigentlich auch die Versicherungskombination Hausrat+Haftpflicht-Versicherung.
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von HK_Yan »

Warum nicht für den Schaden den man verursacht hat geradestehen? Man lernt daraus viel.

Gibt es eigentlich in China ein Wort für Eigenverantwortung? Die Handlungsweise gibt es ja nicht.
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von sanctus »

HK_Yan hat geschrieben:Warum nicht für den Schaden den man verursacht hat geradestehen? Man lernt daraus viel.
Gut, ich haette vielleicht die ganze Geschichte erzaehlen sollen. Ist mir jetzt aber gerade zu lang. Fakt ist, und da bin ich Zeuge, dass sie keine Schuld an der Sache hat. Nur laesst sich das ebend so einfach jetzt nicht nachweisen. Von daher besteht die Gefahr, dass sie die kosten aufgehalst bekommt.
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von HK_Yan »

sanctus hat geschrieben:
HK_Yan hat geschrieben:Warum nicht für den Schaden den man verursacht hat geradestehen? Man lernt daraus viel.
Gut, ich haette vielleicht die ganze Geschichte erzaehlen sollen. Ist mir jetzt aber gerade zu lang. Fakt ist, und da bin ich Zeuge, dass sie keine Schuld an der Sache hat. Nur laesst sich das ebend so einfach jetzt nicht nachweisen. Von daher besteht die Gefahr, dass sie die kosten aufgehalst bekommt.
Wenn sie keine Schuld hat kann sie ja dagegen Einspruch erheben.

PS: Durch ein fehlendes Abflussrohr kann das Wasser auch nicht tagelang laufen. Da fehlen auf jeden Fall ein paar Detailfakten.

PPS: Bei mir fehlten im Bad mal ein paar Fliessenfugen, dadurch verschimmelte dann die Tapete beim Nachbarn an der Stelle. Vermieter sagte das die Fugen repariert werden, der Tapetenschaden aber auf meine Kosten geht, die ich dann bezahlt hab.

Ich finde dieses einfach abhauen einfach nur feige und zum kotzen.
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von sanctus »

HK_Yan hat geschrieben:PS: Durch ein fehlendes Abflussrohr kann das Wasser auch nicht tagelang laufen. Da fehlen auf jeden Fall ein paar Detailfakten.
Ja, oder es stimmt an der ganzen Sache ebend irgendwas nicht. Ich habe mit ihr zusammen die Wohnung verlassen und da war alles in Ordnung. Auf einmal heisst es von der Polizei, die angerufen hat, dass in ihrer Wohung das Wasser laeuft. Dabei hatte die Polizei selber feststellen muessen, dass die Tuerscharniere nicht richtig verschraubt waren und man die Tuer somit ziemlich einfach aufdruecken konnte obwohl sie verschlossen war...usw. Weiterhin ist es so, dass das Haus fast voellig leer steht und der Vermieter das bspw. bei der Wohnungsbesichtigung falsch angegeben hat.

Mann, stehe ich hier vor Gericht?

Die Sache sollte eigentlich nur dazu dienen meine Frage oben zu beantworten, da mich das auch interessiert.
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von corneta »

"Die Mieter hatten noch vor dem Einzug Arbeiten in der Wohnung ausgeführt, und die Wohnung danach verlassen. Am nächsten morgen wurde der Schaden festgestellt, ein Wasserhahn war geöffnet worden. Der Hausverwalter und auch der Vormieter hatten noch Wohnungsschlüssel. Wer den Wasserhahn aufgedreht hatte, konnte letzlich nicht geklärt werden. Der Mieter musste nicht für den Schaden haften, der Vermieter konnte den Nachweis der Verursachung des Schadens durch den Mieter nicht erbringen."

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexik ... chaden.htm

Ich glaube, sie muss nicht flüchten :wink: , wenn sie einen guten Anwalt hat.
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von Aremonus »

Die Schuldfrage können wir getrost dem Anwalt überlassen. Dass die Partei, die die (Geld-)Forderung stellt, auch den eindeutigen Beweis erbringen muss, dass diese Forderung gerechtfertigt ist, ist ja klar.

Zum Abhauen:
Würde sie dies tun, würde sie sofort, wenn sie jemals wieder einen Fuss auf europäischen Boden (und das schliesst alle Schengenstaaten, also auch die Schweiz, mit ein) setzt, festgesetzt und zur Zahlung verdonnert werden. Sie hätte also unter Umständen lebenslanges Europa-Verbot (was aber nur umgesetzt wird, wenn der Betrag 2000€ überschreitet - was im besagten Fall ja zutreffen würde).

Wenn sie Glück hat, erhält sie einfach keine Visa mehr.
Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss gestaut und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Biber nicht essen kann!
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von sanctus »

corneta hat geschrieben:"Die Mieter hatten noch vor dem Einzug Arbeiten in der Wohnung ausgeführt, und die Wohnung danach verlassen. Am nächsten morgen wurde der Schaden festgestellt, ein Wasserhahn war geöffnet worden. Der Hausverwalter und auch der Vormieter hatten noch Wohnungsschlüssel. Wer den Wasserhahn aufgedreht hatte, konnte letzlich nicht geklärt werden. Der Mieter musste nicht für den Schaden haften, der Vermieter konnte den Nachweis der Verursachung des Schadens durch den Mieter nicht erbringen."

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexik ... chaden.htm

Ich glaube, sie muss nicht flüchten :wink: , wenn sie einen guten Anwalt hat.
Danke! Ja, ich glaube auch, dass sie eigentlich nichts befuerchten muss. Durch ihre Guanxi hat sie einen sehr bekannten Anwalt beauftragen koennen.

Mich hat nur diese Idee stutzig gemacht, einfach die Kurve zu kratzen ohne irgendwelche Konsequenzen davon zu tragen.
Aremonus hat geschrieben:Die Schuldfrage können wir getrost dem Anwalt überlassen. Dass die Partei, die die (Geld-)Forderung stellt, auch den eindeutigen Beweis erbringen muss, dass diese Forderung gerechtfertigt ist, ist ja klar.

Zum Abhauen:
Würde sie dies tun, würde sie sofort, wenn sie jemals wieder einen Fuss auf europäischen Boden (und das schliesst alle Schengenstaaten, also auch die Schweiz, mit ein) setzt, festgesetzt und zur Zahlung verdonnert werden. Sie hätte also unter Umständen lebenslanges Europa-Verbot (was aber nur umgesetzt wird, wenn der Betrag 2000€ überschreitet - was im besagten Fall ja zutreffen würde).

Wenn sie Glück hat, erhält sie einfach keine Visa mehr.
Tut das nicht irgendwann verjaehren?
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von báitù »

Die Diskussion ist so überflüssig wie ein Kropf, da ja normaler Weise jeder Hauseigentümer eine Versicherung gegen Wasserschäden hat. Die springt dann ein, egal wie der Schaden zu Stande gekommen ist (außer es war ein absichtlich herbeigeführter Schaden).
Wenn der Wasserschaden in der Mietwohnung entstanden ist, haftet in der Regel nicht der Mieter (es sei denn er ist nachweislich der direkte Schadensverursacher).
Sich einfach nur zu verpissen, ist sowas von armselig, aber leider typisch Chinesin...
xiăo tùzi guāi guāi, ba mén kāi kāi …
一山不容二兔 ...
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von ingo_001 »

sanctus hat geschrieben: Tut das nicht irgendwann verjaehren?
Sicher - irgendwann verjährt so ziehmlich alles (ausser Mord).
Nur würde ich nicht auf dieses Pferd setzen.
Es gibt auch 30jährige Verjährungsfristen.
Ausserdem würde ne Präventiv-Flucht auch als Schuldeingeständnis gewertet werden können.

Sollte sie die Absicht haben wieder nach Deutschland zu kommen (besser noch hier zu bleiben), sollte ihr Anwalt das (die Schuldfrage) hier vor Gericht ausfechten.
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Re: Problemlösungsstrategie: Nach China abhauen.

Beitrag von ingo_001 »

báitù hat geschrieben:Die Diskussion ist so überflüssig wie ein Kropf, da ja normaler Weise jeder Hauseigentümer eine Versicherung gegen Wasserschäden hat. Die springt dann ein, egal wie der Schaden zu Stande gekommen ist (außer es war ein absichtlich herbeigeführter Schaden).
Wenn der Wasserschaden in der Mietwohnung entstanden ist, haftet in der Regel nicht der Mieter (es sei denn er ist nachweislich der direkte Schadensverursacher).
Ein fast leer stehendes Haus (was vorher vom Vermieter nicht erwähnt wurde) ...
Kann auch gut sein, dass der Vermieter gar keine Versicherung hat - falls der Kasten (das Haus) n Abriss-Kandidat ist ...
Ist aber nur ne Spekulation.
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