Wechsel der Lohnsteuerklasse
Wechsel der Lohnsteuerklasse
Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich (deutscher Staatsbürger) und meine chinesische Frau haben am 01. Februar in Harbin geheiratet. Ich bin derzeit NOCH in Deutschland und als Freiberufler tätig, meine Frau ist weiterhin
in Peking. Nun wollte ich meine Lohnsteuerklasse von I nach III wechseln, ist aber laut Mitarbeiter des Gemeindeamts bei uns im Ort nicht möglich, weil meine Frau in China weilt.
Meine Frage, wer hat damit schon Erfahrung gemacht, die Lohnsteuerklasse zu wechseln, obwohl die Eheleute in D bzw. CN getrennt von einander leben.
Vielen Dank
Christian
ich (deutscher Staatsbürger) und meine chinesische Frau haben am 01. Februar in Harbin geheiratet. Ich bin derzeit NOCH in Deutschland und als Freiberufler tätig, meine Frau ist weiterhin
in Peking. Nun wollte ich meine Lohnsteuerklasse von I nach III wechseln, ist aber laut Mitarbeiter des Gemeindeamts bei uns im Ort nicht möglich, weil meine Frau in China weilt.
Meine Frage, wer hat damit schon Erfahrung gemacht, die Lohnsteuerklasse zu wechseln, obwohl die Eheleute in D bzw. CN getrennt von einander leben.
Vielen Dank
Christian
- WangZeDong
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Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse
Ja, das stimmt leider so. Soweit ich weiss, geht es dabei um einen gemeinsamen Haushalt. Wenn man also in D getrennt lebt, dürfte das auch nicht möglich sein.
Ich musste auch warten, bis meine Frau hier und angemeldet war.
Liebe Grüße
Ich musste auch warten, bis meine Frau hier und angemeldet war.
Liebe Grüße
Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut.
Nur der Liebende ist mutig, nur der Genügsame ist großzügig, nur der Demütige ist fähig zu herrschen.
老子
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- ingo_001
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Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse
Da sollte Dir eigentlich die dt. Botschaft in Beijing weiter helfen können.
Evtl. könntet Ihr die dafür notwendigen Unterlagen ja in China beglaubigen lassen, damit unsere Finanzbehörden damit zufrieden sind (weiss allerdings nicht, ob das geht).
Ansonsten: Der Wechsel der Steuerklasse gilt rückwirkend, d.h., Du zahlst jetzt zwar erstmal weiter mehr ESt., erhälst diese dann aber im Rahmen der nächsten zusammen veranlagten ESt.-Erklärung in D. zurück erstattet.
Evtl. könntet Ihr die dafür notwendigen Unterlagen ja in China beglaubigen lassen, damit unsere Finanzbehörden damit zufrieden sind (weiss allerdings nicht, ob das geht).
Ansonsten: Der Wechsel der Steuerklasse gilt rückwirkend, d.h., Du zahlst jetzt zwar erstmal weiter mehr ESt., erhälst diese dann aber im Rahmen der nächsten zusammen veranlagten ESt.-Erklärung in D. zurück erstattet.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse
Na das stimmt nicht so ganz. Die Meldestellenmitarbeiter behaupten zwar, man muss in als Ehepaar in einem gemeinsamen Haushalt leben, stimmt aber nicht. Entscheidend ist, dass beide Lohnsteuerkarten gleichzeitig bei der Meldestelle vorgelegt werden, damit einer 5 und einer 3 bekommt. Da deine Frau keine Lohnsteuerkarte hat und somit nicht vorzeigen kann, bekommst du auch keine 3. Da ich nur von meinen eigenen Erfahrungen berichte, hier Link zu jemandem der es weißWangZeDong hat geschrieben:Ja, das stimmt leider so. Soweit ich weiss, geht es dabei um einen gemeinsamen Haushalt. Wenn man also in D getrennt lebt, dürfte das auch nicht möglich sein.
- WangZeDong
- Forumexperte

- Beiträge: 344
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Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse
Naja, aus Deinem Link entnehme ich:
Der Link berstätigt eher meine Vermutung, aber um es genau zu wissen, sollte man wohl einen Steuerfachanwalt konsultieren. Vermutlich ginge es auch bei getrennt lebenden Ehegatten, aber eben nur bei Wohnsitz in D. Irrtümer natürlich möglich.
Liebe Grüße
Meine Frau hat gar keine Lohnsteuerkarte und ich habe dennoch 3 bekommen, nachdem sie hier gemeldet war.Voraussetzung für eine Eingruppierung in die Lohnsteuerklasse III bis V ist jedoch, dass beide Ehegatten ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Der Link berstätigt eher meine Vermutung, aber um es genau zu wissen, sollte man wohl einen Steuerfachanwalt konsultieren. Vermutlich ginge es auch bei getrennt lebenden Ehegatten, aber eben nur bei Wohnsitz in D. Irrtümer natürlich möglich.
Liebe Grüße
Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut.
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老子
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老子
Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse
@WangZeDong
Also nochmal:
Deine Vermutung war doch:
Wenn deine Frau hier gemeldet ist und sie keine Lohnsteuerkarte beantragt hat, ist für das Einwohnermeldeamt klar, dass sie keiner Beschäftigung nachgeht und somit nicht lohnsteuerplfichtig ist. Deshalb bekommst du auch die 3. Der Sinn der gleichzeitig vorliegenden Lohnsteuerkarten ist ja, dass nicht plözlich beide Neueheleute eine Lohnsteuerkarte mit einer 3 haben.
Und übrigens, willkommen im Forum
.
Also nochmal:
Deine Vermutung war doch:
Aus dem Link geht aber eindeutig hervor:WangZeDong hat geschrieben:Soweit ich weiss, geht es dabei um einen gemeinsamen Haushalt.
Da steht nichts davon, dass das auch die gleiche Gemeinde in der Bundesrepublik sein muss.Voraussetzung für eine Eingruppierung in die Lohnsteuerklasse III bis V ist jedoch, dass beide Ehegatten ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wenn deine Frau hier gemeldet ist und sie keine Lohnsteuerkarte beantragt hat, ist für das Einwohnermeldeamt klar, dass sie keiner Beschäftigung nachgeht und somit nicht lohnsteuerplfichtig ist. Deshalb bekommst du auch die 3. Der Sinn der gleichzeitig vorliegenden Lohnsteuerkarten ist ja, dass nicht plözlich beide Neueheleute eine Lohnsteuerkarte mit einer 3 haben.
Und übrigens, willkommen im Forum
Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse
Nihao zusammen,
ich hab mich auch einmal genau mit diesem Thema befasst und ich bekam folgende Antwort auf die Lohnsteuerklassen-Frage:
"Die Lohnsteuerklasse 3 beinhaltet einen "Familienrabatt" bei gemeinsam lebenden Ehepaaren. Dieser kann nur gewährt werden, wenn beide zusammen in Deutschland leben. Bei getrennt lebenden Partnerschaften wird diese Lohnsteuerklasse ebenfalls nicht erteilt (deshalb wird bei der nächsten Einkommenssteuererklärung genau gefragt, seit welchem Datum man getrennt lebt. Die Steuerklasse wird dann basierend auf dem Datum rückwirkend angepasst)."
Soweit die offizielle Antwort vom Finanzamt im Kölner Raum - ich hab aber auch die Erfahrung gemacht, dass Finanzämter bundesweit nicht immer miteinander verglichen werden können.
Weiter kann ich noch anmerken, dass es auch nix bringt - wenn die Frau sich beim nächsten Urlaubsbesuch in Deutschland ordnungsgemäss anmeldet. Hält sie sich kürzer als 6 Monate am gemeldeten Wohnort auf, kann der Fall schnell als "Scheinanmeldung" eingestuft werden.
Was aber auch möglich ist um die Lohnsteuer zu kompensieren:
Wird die Frau finanziell unterstützt, egal wo sie lebt, kann diese "Aufwendung" als Sonderausgabe auf der Steuererklärung geltend gemacht werden (ich glaub, da gibt es auch einen max. Betrag) - das führt dazu, dass sich das zu versteuernde Bruttogehalt entsprechend verringert und somit ist mit einer Rückzahlung zu rechnen. Ob es genau der Differenz von LStKl1 nach 3 ausmacht kann ich allerdings nicht sagen..
Viel Erfolg beim Steuern sparen,
Gruss aus Shaoxing,
FuHe
ich hab mich auch einmal genau mit diesem Thema befasst und ich bekam folgende Antwort auf die Lohnsteuerklassen-Frage:
"Die Lohnsteuerklasse 3 beinhaltet einen "Familienrabatt" bei gemeinsam lebenden Ehepaaren. Dieser kann nur gewährt werden, wenn beide zusammen in Deutschland leben. Bei getrennt lebenden Partnerschaften wird diese Lohnsteuerklasse ebenfalls nicht erteilt (deshalb wird bei der nächsten Einkommenssteuererklärung genau gefragt, seit welchem Datum man getrennt lebt. Die Steuerklasse wird dann basierend auf dem Datum rückwirkend angepasst)."
Soweit die offizielle Antwort vom Finanzamt im Kölner Raum - ich hab aber auch die Erfahrung gemacht, dass Finanzämter bundesweit nicht immer miteinander verglichen werden können.
Weiter kann ich noch anmerken, dass es auch nix bringt - wenn die Frau sich beim nächsten Urlaubsbesuch in Deutschland ordnungsgemäss anmeldet. Hält sie sich kürzer als 6 Monate am gemeldeten Wohnort auf, kann der Fall schnell als "Scheinanmeldung" eingestuft werden.
Was aber auch möglich ist um die Lohnsteuer zu kompensieren:
Wird die Frau finanziell unterstützt, egal wo sie lebt, kann diese "Aufwendung" als Sonderausgabe auf der Steuererklärung geltend gemacht werden (ich glaub, da gibt es auch einen max. Betrag) - das führt dazu, dass sich das zu versteuernde Bruttogehalt entsprechend verringert und somit ist mit einer Rückzahlung zu rechnen. Ob es genau der Differenz von LStKl1 nach 3 ausmacht kann ich allerdings nicht sagen..
Viel Erfolg beim Steuern sparen,
Gruss aus Shaoxing,
FuHe
- WangZeDong
- Forumexperte

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- Registriert: 11.12.2010, 09:20
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Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse
Na da scheinen wir ja kräftig aneinander vorbei geredet zu habencorneta hat geschrieben: Deine Vermutung war doch:Aus dem Link geht aber eindeutig hervor:WangZeDong hat geschrieben:Soweit ich weiss, geht es dabei um einen gemeinsamen Haushalt.Da steht nichts davon, dass das auch die gleiche Gemeinde in der Bundesrepublik sein muss.Voraussetzung für eine Eingruppierung in die Lohnsteuerklasse III bis V ist jedoch, dass beide Ehegatten ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wenn deine Frau hier gemeldet ist und sie keine Lohnsteuerkarte beantragt hat, ist für das Einwohnermeldeamt klar, dass sie keiner Beschäftigung nachgeht und somit nicht lohnsteuerplfichtig ist. Deshalb bekommst du auch die 3. Der Sinn der gleichzeitig vorliegenden Lohnsteuerkarten ist ja, dass nicht plözlich beide Neueheleute eine Lohnsteuerkarte mit einer 3 haben.
Und übrigens, willkommen im Forum.
Ich bin da besonders auf Deinem
hängen geblieben, während es Dir um den gemeinsamen Haushalt ging. Wie es nun wirklich ist und ob FuHe die endgültige Version geliefert hat, kann ich nicht sagen - ich spreche ja auch nur aus meiner Erfahrung und habe keinerlei tiefergehende Rechtskenntnisse.Da deine Frau keine Lohnsteuerkarte hat und somit nicht vorzeigen kann, bekommst du auch keine 3.
Danke fürs Willkommen !!!
Liebe Grüße
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老子
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老子
Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse
Korrekter Weise muss es heißen, nicht dauernd getrennt! http://bundesrecht.juris.de/estg/__26.html" target="_blankFuHe hat geschrieben:Bei getrennt lebenden Partnerschaften wird diese Lohnsteuerklasse ebenfalls nicht erteilt ...
Es ist durchaus möglich, dass sich die Frau zeitbefristet (mehrere Monate) in China aufhält, sie muss nur hier mit erstem Wohnsitz gemeldet sein.
xiăo tùzi guāi guāi, ba mén kāi kāi …
一山不容二兔 ...
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