Das denke ich hängt sehr stark davon ab, wo der deutsche Ehepartner lebt. Zumindest kenne ich das aus Peking so.happyfuture hat geschrieben:Hmm, seltsam, meine Frau hat schon mehrere Schengenbesuchsvisa bei der Botschaft in Peking ausgestellt bekommen und nie war die Rede geschweige denn eine Prüfung bezüglich Rückkehrbereitschaft. Wie Mathias schon den richtigen Hinweis aufzeigt, fallen einige "Hürden" bei der Beantragung weg, wenn der Chinesische Part mit einem EU-Bürger verheiratet ist.
Wenn der deutsche Ehepartner in China lebt, dann scheinen da tatsächlich viele Hürden bei der Überprüfung der Rückkehrbereitschaft wegzufallen. Wohl aus der Überlegung "in Deutschland hat die Gute ja gar nichts, Ehemann ist ja auch in China." Gerade wenn sie schonmal so gereist ist.
Wenn der Ehemann aber in Deutschland wohnt, dann scheinen die Hürden aber um so höher zu sein. Wohl aus der Überlegung "soll da wieder die A1 Prüfung übers Schengen Visum umgangen werden"? Wenn da dann noch sowas wie "hat in China keinen Job" oder noch besser "glaubt es geht uns einen Scheiß an, ob sie hier einen Job hat oder nicht (=will nichts belegen)" dann wird die Luft schnell dünn. "Hat nur Macker in Deutschland und sonst nichts" reicht vielleicht für das Langzeitvisum (Familienzusammenführung) - wenn man die A1 Sprachprüfung hinter sich hat. Für die Rückkehrbereitschaft beim Schengen Visum aber ... naja ... man lasse sich den Satz einfach mal auf der Zunge zergehen: "Hat nur Macker in Deutschland und sonst gar nichts".
Was genau bei McBulldozer der Fall ist weiß ich natürlich nicht. Ich tippe aber mal auf letzteres. Also nicht, dass da A1 umgangen werden soll (obwohl, vielleicht auch das, weiß ich ja nicht), sondern dass der Bulldozer in Deutschland lebt und sie in China. Folge: Schengenvisum beantragen und Rückkehrbreitschaft belegen oder A1 ablegen und Familienzusammenführung beantragen ... oder langes Gesicht machen.
Wie sieht es denn konkret aus McDozer?


