hallo,
mich wundert es ein wenig, daß ihr euch von der ABH so " verarschen" läßt!
im zeitalter des internet gibt es viele möglichkeiten sich zu informieren.
ihr hättet z.B. hier im forum fragen können.
" wir haben in deutschland geheiratet wie gehts weiter"
und dann hättet ihr bei euren zuständigen ausländeramt eurer recht einfordern können.
notfals mit einen rechtsanwalt!
der anwalt käme sogar günstiger wie das ganze FZF-visum.
aber nun ist es schon zuspät. vielleicht solltet ihr versuchen die ABH-mitarbeiter zu verantwortung
zu ziehen.
Ja, mal wieder "Ihr habt euch falsch informiert." usw. ... ich dacht schon, das kommt garnicht mehr.
Als ob mir das Internet so viel gebracht haette. Fuer die FZF habe ich auch im Internet und im Forum gegeuckt und NICHTS gescheites gefunden, weil jeder was anderes sagt bzw. es natuerlich besser weiss als alle anderen.

Also genau wie jetzt.
Und nachdem wir uns auch jetzt wirklich ueberall im Internet umgehoert haben, wissen wir: Ja, die Aufenthaltserlaubnis wird erteilt, wenn man sich in DE aufhaelt. ABER davor ist es
notwendig, das ganze in China bei der deutschen Botschaft anzumelden.
Urlaub in China wollten wir ohnehin machen und nach der Hochzeit fragten wir, ob er nun eine Niederlassungserlaubnis bekommen kann. NEIN war die Antwort, weil wir beide keine Arbeit haben.
Vielleicht hattet ihr regelmaessiges Einkommen, nachdem ihr geheiratet habt? Oder sind die Bestimmungen in eurem Bundesland einfach anders? Ich weiss es nicht, aber wir haben spaeter nochmal nachgefragt wegen dem einjaehrigen Aufenthalt um Arbeit zu suchen.
Daraufhin wurde uns gesagt: "Warum machen Sie keine FZF?" usw...
Also als dumm hinstellen braucht uns keiner.
Demnach muss die kleine Familie zuerst auseinander gerissen werden, damit diese sich wieder vereinen kann!
Klingt traurig, aber vielleicht ist es einfach so...?
Und naja, "auseinandergerissen"... wir wollten ja erst das einjaehrige Arbeitsvisum und haben dann gesagt wir machen FZF in China. Das wurde dann auch in den Unterlagen vermerkt.
Es haette sicher auch andere Moeglichkeiten gegeben, aber wir haben uns fuer diesen Weg entschieden.
Im Euren Fall wird man das Gefühl nicht los, dass die ABH irgendwie erreicht hat, dass Dein Mann freiwillig Deutschland verlies und das war völlig unnötig gewesen.
Wie gesagt, meines Wissens nach ist es notwenig, das ganze in China zu beantragen, wenn man kein Einkommen hat.
Aber wenn alles bei der Botschaft bislang ganz gut gelaufen ist, dann lass uns einfach mal abwarten, bevor wir jemanden viel zu vorschnell verurteilen.
Wir hoffen natürlich alle, dass es jetzt bei Euch schnell und glatt geht.
Stimmt, bis jetzt laeuft ja noch alles super.
Vielen Dank, ich hoffe natuerlich auch, dass das gut geht, bin aber ziemlich optimistisch.
Ich halt' euch auf dem Laufenden...