Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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milktea
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von milktea »

happyfuture hat geschrieben:
milktea hat geschrieben:Nur weil wir verheiratet sind kann mein Mann trotzdem nicht ohne Visum in Deutschland bleiben.
Das ist richtig, und Dein Mann bekommt ohne Gebühren oder Nachweise jederzeit ein Visum ausgestellt. FZF-Visum ist ein spezielles Visum ...

Soweit mir bekannt, kann Dein Mann mit normalem Visum nach D, um in D die FZF zu beantragen. Das solltet ihr bei der ABH und/oder Botschaft nachfragen. (ich vermute, so war der Hinweis gemeint!)

VISUM: ist ein Sichtvermerk im Reisepass, der zur Einreise nach Deutschland
und zum vorläufigen Aufenthalt bis zu drei Monaten berechtigt (ohne Arbeitserlaubnis)
AUFENTHALTSGENEHMIGUNG: ist eine Genehmigung für das Verweilen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (i.d.R. mit Arbeitserlaubnis)


Edit (siehe Link, letzter Passus):

Voraussetzung für die Erteilung von Visa für längerfristige Aufenthalte bzw. für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigen
Hi Happyfuture!

Auf der Seite, die du geschickt hast, steht aber auch, dass man die FZF vor der Einreise bei dem zustaendigen Konsultat (=deutsche Botschaft im Heimatland) beantragen muss, das gehoert dazu.
Dann bekommt er ein 90-taegiges Visum, um nach Deutschland zu fliegen und die Niederlassungserlaubnis zu "beginnen"... ich hoffe, du weisst, was ich meine. :wink:
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happyfuture
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von happyfuture »

milktea hat geschrieben:Auf der Seite, die du geschickt hast, steht aber auch, dass man die FZF vor der Einreise bei dem zustaendigen Konsultat (=deutsche Botschaft im Heimatland) beantragen muss, das gehoert dazu.
Dann bekommt er ein 90-taegiges Visum, um nach Deutschland zu fliegen und die Niederlassungserlaubnis zu "beginnen"... ich hoffe, du weisst, was ich meine. :wink:
Es gibt beide Möglichkeiten, die vorab am besten mit der zuständigen ABH abzuklären sind. Letztlich entscheidet bzw. bewilligt die ABH, nicht die Botschaft oder das Konsulat. Richtig verstanden! :wink:
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von Yingxiong »

milktea hat geschrieben:
Ihr hättet einfach hier bleiben sollen. Wenn der (ausländische) Ehepartner eines/einer Deutschen erst mal in D weilt, ist es fast unmöglich, diesen auszuweisen.
So ein Schwachsinn.
Nur weil wir verheiratet sind kann mein Mann trotzdem nicht ohne Visum in Deutschland bleiben.
Uns hat das Ausländeramt gleich nach der Hochzeit das Visum für meine Frau ausgestellt. Allerdings ist das jetzt auch schon 6 Jahre her. Aber wenn er zum Zeitpunkt eurer Hochzeit noch Student war, dann hätten sie es so machen müssen/sollen.
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von hifi »

@milktea
Das "Problem", womit wir hier haben ist, dass wir nicht ganz verstehen können, warum die Ausländerbehörde in Deiner Heimatstadt meint, dass Ihr in China die Familienzusammenführung vollziehen müsst, damit Dein Mann ein Visum bekommen kann, weil diese Voraussetzung für uns gar nicht unabdingbar ist. Bei den meisten von uns, wenn der chinesische Part sich bereits in DE befand, bekam dieser völlig ohne Problem ein normales Visum nach der Hochzeit, egal ob sie/er noch Student war oder nicht.
Daher haben wir den Verdacht, dass die Mitarbeiter in der Ausländerbehörde Euch vielleicht bewusst falsche Information gegeben haben, damit Dein Mann Deutschland verlässt. Nachweisen kann man den Verdacht aber nicht. Aber wie gesagt, ist es wesentlich komplizierter ein Visum von China aus zu beantragen und es ist in diesem Fall wieder die Ausländerbehörde in Deiner Heimatstadt, die letzendlich dafür oder dagegen entscheidet und nicht die Botschaft. Wenn Dein Mann sich noch in Deutschland befinden würde, dann ist es schwer für die Behörde, (da Ihr bereits verheiratet seit) ihm sein Recht auf ein Visum zu verweigern. Dann müsste es schon etwas schlimmeres sein wie z.B. der Verdacht auf Scheinehe, womit man sein Antrag zurückweisen könnte. Aber wenn man von China aus ein Visum beantragt, dann ist es etwas einfacher für die Behörde die Erteilung zu verweigern. (Ich habe schonmal irgendwo hier im Forum gelesen, dass der Fall mal eingetreten war und zwar waren sie nicht mal dazu verpflichtet, die Begründung dafür klar darzulegen.)

Aber nun seit Ihr schon in China und es ist etwas sinnlos darüber zu diskutieren, was Ihr vor halbem Jahr hätte tun können. Trotzdem solltet Ihr jetzt etwas vorsichtiger sein, gerade über das, was die Beamten in der besagten Ausländerbehörde wieder von sich geben wird.
Ich finde wirklich, dass Du den Fall bei http://www.info4alien.de" target="_blank schildern solltest und danach erkundigen solltest, welche Rechte Euch genau zustehen!
Und sollte die Botschaft den Antrag verweigern, dann würde ich auf jeden Fall einen Anwalt (natürlich einen, der sich mit Ausländerrecht gut auskennt!) hinzuziehen und die Entscheidung anfechten.
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milktea
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von milktea »

@ hifi

Das wusste ich nicht... aber wie habt ihr das Visum nach der Hochzeit bekommen? :(

Naja, nun sind wir in China und heute haben wir unseren Antrag + Unterlagen bei der deutschen Botschaft abgegeben und es scheint zum Glueck, als sei damit alles in Ordnung! :D
Gleich zuhause habe ich unsere zustaendige ABH angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass ich nicht in Deutschland bin, um ihren Brief zu erhalten.

Kurz darauf bekam ich schon eine Antwort:

"Da Sie und Ihr Mann sich derzeit in China befinden, werden wir Sie selbstverstaendlich nicht unter Ihrer deutschen Adresse anschreiben. Sollten Unterlagen fehlen, werde ich mich per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen."

Na das ging doch viel einfacher, als gedacht! :lol:
Nun heisst es ertsmal abwarten und Tee trinken...
Ich finde wirklich, dass Du den Fall bei http://www.info4alien.de" target="_blank schildern solltest und danach erkundigen solltest, welche Rechte Euch genau zustehen!
Erstmal sehen... bis jetzt ist ja alles schoen und gut.
Vielleicht waren die Damen bei der ABH doch einfach nur wohlwollend, aber das wird sich erst zeigen, wenn wir es geschafft haben - oder eben nicht.
Meinen Eingangspost habe ich schon bei info4alien gepostet und keine sonderlich hilfreichen Antworten bekommen. Aber naja, ich bin erstmal froh, dass heute alles gut lief. Auch der "Deutsch-Test" war nicht gerade anspruchsvoll. :)

Aber ich mache drei Kreuze, wenn wir ganz fertig sind mit dem Spass...
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von sowa »

hallo,
mich wundert es ein wenig, daß ihr euch von der ABH so " verarschen" läßt!
im zeitalter des internet gibt es viele möglichkeiten sich zu informieren.
ihr hättet z.B. hier im forum fragen können.
" wir haben in deutschland geheiratet wie gehts weiter"
und dann hättet ihr bei euren zuständigen ausländeramt eurer recht einfordern können.
notfals mit einen rechtsanwalt!
der anwalt käme sogar günstiger wie das ganze FZF-visum.
aber nun ist es schon zuspät. vielleicht solltet ihr versuchen die ABH-mitarbeiter zu verantwortung
zu ziehen.
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von hifi »

milktea hat geschrieben:@ hifi
Das wusste ich nicht... aber wie habt ihr das Visum nach der Hochzeit bekommen? :(
Nun ja, der eigentliche entscheidende Punkt ist, dass wenn beide Eheleute sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, man keine FZF braucht. Wie gesagt ist FZF ein spezielles Visum und es dient eigentlich dazu, die getrennte Familie zusammenzuführen, wenn ein Ehepartner sich noch in Ausland befindet. Es dient also dazu, die Einreise des ausländischen Ehepartners und die Vereinigung der Familie zu ermöglichen, weil die Familie laut Grundgesetz ein geschütztes Gut ist. Wenn man bereits in DE ist, braucht man keine FZF.
Der/Die Ehepartner/in hat also laut Gesetz das Recht auf die Erteilung eines ganz normalen Visums (Aufenthaltserlaubnis) ohne jeglicher Einschränkung. Nur die Dauer des Visums ist am Anfang begrenzt. Und das Visum wird fällig, wenn die Ehe während dieser Zeit kein Bestand mehr hat. (glaube ich...)


Noch einmal als Gesetzestext, wie otternase bereits im Januar in einer Antwort auf Deine Frage damals beschrieben hat:
Aufenthaltsgesetz - AufenthG § 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,

2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
Eine recht ausführliche Erklärung von otternase dazu hier: http://forum.chinaseite.de/ftopic10121-16.html
Dabei geht es auch darum, dass das Aufenthaltserlaubnis auch unabhängig von der Einkommensituation der Eheleute erteilt werden muss. Die ABH kann zwar das Vorlegen der Verdienstbescheinigung verlangen, es darf aber im Normalfall nicht als Ablehnungsgrund gelten.

Und genau so ist auch bei mir und wenn ich es richtig vernommen habe, auch bei den meisten anderen Forumteilnehmer die Erfahrung gewesen.


Was die Damen in der für Euch zuständigen Ausländerbehörde vorgeschlagen hat, dass man zuerst FZF machen müsste, bevor man ein normales Aufenthaltserlaubnis bekommt, ist entweder eine eiskalte Rechnung, oder ziemlich absurde Beamtenidiotie. Demnach muss die kleine Familie zuerst auseinander gerissen werden, damit diese sich wieder vereinen kann!

Im Euren Fall wird man das Gefühl nicht los, dass die ABH irgendwie erreicht hat, dass Dein Mann freiwillig Deutschland verlies und das war völlig unnötig gewesen.
Aber wenn alles bei der Botschaft bislang ganz gut gelaufen ist, dann lass uns einfach mal abwarten, bevor wir jemanden viel zu vorschnell verurteilen.
Wir hoffen natürlich alle, dass es jetzt bei Euch schnell und glatt geht.
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von milktea »

hallo,
mich wundert es ein wenig, daß ihr euch von der ABH so " verarschen" läßt!
im zeitalter des internet gibt es viele möglichkeiten sich zu informieren.
ihr hättet z.B. hier im forum fragen können.
" wir haben in deutschland geheiratet wie gehts weiter"
und dann hättet ihr bei euren zuständigen ausländeramt eurer recht einfordern können.
notfals mit einen rechtsanwalt!
der anwalt käme sogar günstiger wie das ganze FZF-visum.
aber nun ist es schon zuspät. vielleicht solltet ihr versuchen die ABH-mitarbeiter zu verantwortung
zu ziehen.
Ja, mal wieder "Ihr habt euch falsch informiert." usw. ... ich dacht schon, das kommt garnicht mehr. :roll:
Als ob mir das Internet so viel gebracht haette. Fuer die FZF habe ich auch im Internet und im Forum gegeuckt und NICHTS gescheites gefunden, weil jeder was anderes sagt bzw. es natuerlich besser weiss als alle anderen. :roll: Also genau wie jetzt.

Und nachdem wir uns auch jetzt wirklich ueberall im Internet umgehoert haben, wissen wir: Ja, die Aufenthaltserlaubnis wird erteilt, wenn man sich in DE aufhaelt. ABER davor ist es notwendig, das ganze in China bei der deutschen Botschaft anzumelden.

Urlaub in China wollten wir ohnehin machen und nach der Hochzeit fragten wir, ob er nun eine Niederlassungserlaubnis bekommen kann. NEIN war die Antwort, weil wir beide keine Arbeit haben.

Vielleicht hattet ihr regelmaessiges Einkommen, nachdem ihr geheiratet habt? Oder sind die Bestimmungen in eurem Bundesland einfach anders? Ich weiss es nicht, aber wir haben spaeter nochmal nachgefragt wegen dem einjaehrigen Aufenthalt um Arbeit zu suchen.
Daraufhin wurde uns gesagt: "Warum machen Sie keine FZF?" usw...
Also als dumm hinstellen braucht uns keiner. :evil:
Demnach muss die kleine Familie zuerst auseinander gerissen werden, damit diese sich wieder vereinen kann!
Klingt traurig, aber vielleicht ist es einfach so...?
Und naja, "auseinandergerissen"... wir wollten ja erst das einjaehrige Arbeitsvisum und haben dann gesagt wir machen FZF in China. Das wurde dann auch in den Unterlagen vermerkt.
Es haette sicher auch andere Moeglichkeiten gegeben, aber wir haben uns fuer diesen Weg entschieden.
Im Euren Fall wird man das Gefühl nicht los, dass die ABH irgendwie erreicht hat, dass Dein Mann freiwillig Deutschland verlies und das war völlig unnötig gewesen.
Wie gesagt, meines Wissens nach ist es notwenig, das ganze in China zu beantragen, wenn man kein Einkommen hat. :?
Aber wenn alles bei der Botschaft bislang ganz gut gelaufen ist, dann lass uns einfach mal abwarten, bevor wir jemanden viel zu vorschnell verurteilen.
Wir hoffen natürlich alle, dass es jetzt bei Euch schnell und glatt geht.
Stimmt, bis jetzt laeuft ja noch alles super.
Vielen Dank, ich hoffe natuerlich auch, dass das gut geht, bin aber ziemlich optimistisch. :)
Ich halt' euch auf dem Laufenden...
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von milktea »

Ooh, habe gerade wieder eine E-Mail der Auslaenderbehoerde bekommen und halte das mal hier fest, auch wenn es nichts weltbewegendes ist. Schlecht klingt es auf jeden Fall erstmal nicht. :)

Sehr geehrte Frau Y.,

heute habe ich von der Deutschen Botschaft die Mitteilung erhalten,
dass Ihr Ehemann ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt hat.
Ich habe mich für diesen Antrag als Sachbearbeiterin zuständig
erklärt.

Sobald mir der komplette Antrag vorliegt, werde ich gegenüber der
Deutschen Botschaft meine abschließende Stellungnahme abgeben.
Da mir die Eheurkunde von Ihnen schon vorliegt, werde ich wohl keine
weiteren Unterlagen von Ihnen benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
B.


Also wird mir an meine deutsche Adresse weder ein Brief geschickt, noch muss ich andere Unterlagen per E-Mail an sie schicken. Ziemlich kooperativ, oder?
Fragt sich nur, wie Sie wissen will, dass wirklich ICH ihr da schreibe. :? Aber beschweren will ich mich darueber nicht... :)
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von Attila »

Na, das Wichtigste habt Ihr ja jetzt erreicht, der Antrag ist gestellt und Dir hat sogar die Sachbearbeiterin von der ABH bestätigt das ihnen die Antragstellung bekannt ist.

Da die Eheurkunde der ABH vorliegt gehe ich davon aus das das zuständige Standesamt auch im Verwaltungsbezirk der ABH liegt. Das vereinfacht und beschleunigt das Verfahren.

Da Dein Ehemann schon einmal eine Aufenthaltserlaubnis hatte dürfte es nun eigentlich keine weiteren Probleme geben.

Du hast geschrieben:
Urlaub in China wollten wir ohnehin machen und nach der Hochzeit fragten wir, ob er nun eine Niederlassungserlaubnis bekommen kann. NEIN war die Antwort, weil wir beide keine Arbeit haben.
Typisch Beamtendeutsch! :roll:
Eine Aufenthaltserlaubnis ist nicht mit einer Niederlassungserlaubnis gleichzusetzen. Eine Aufenthaltserlaubnis hätte Dein Mann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bekommen, eine Niederlassungserlaubnis bekommen ausländische Ehepartner in der Regel erst nach 3 Jahren:
Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
Quelle: §28 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von hifi »

milktea hat geschrieben:Vielleicht hattet ihr regelmaessiges Einkommen, nachdem ihr geheiratet habt? Oder sind die Bestimmungen in eurem Bundesland einfach anders? Ich weiss es nicht, aber wir haben spaeter nochmal nachgefragt wegen dem einjaehrigen Aufenthalt um Arbeit zu suchen.
Daraufhin wurde uns gesagt: "Warum machen Sie keine FZF?" usw...
Also als dumm hinstellen braucht uns keiner. :evil:
Nein, wir wollen Euch nicht dumm hinstellen, zumindest ich nicht!

Also, bei mir war es so: Meine Frau hat zu der Zeit noch studiert und hatte kein Einkommen. Ich habe zu der Zeit des Antrags nur eine "Aufenthaltsbewilligung". (gibt es sowas noch???) Das war ein spezielles Visum für die Studenten und es war strikt Zweckgebunden. (Es erlischt automatisch, sobald das Studium beendet ist.) In der Aufenthaltsbewilligung wurde mir gestattet in Ferien und während der unterrichtsfreisfreien Zeit als Angestellte zu arbeiten. In der Wirklichkeit brauchte man dazu noch zwingend ein Arbeitserlaubnis von dem Arbeitsamt. Dieses Erlaubnis bekam man aber nur, wenn man eine Stelle fand, die nicht gerade von einem arbeitssuchenden Deutschen besetzt werden konnte und die spezielle Auflage in der Aufenthaltsbewilligung erfüllte. Ich hatte einen solchen Studentenjob in der IT-Branche zu der Zeit.
Aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich die Verdienstbescheinigung für den Antrag auf das richtige Aufenthaltserlaubnis nach der Ehe gebraucht hätte und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass diese mit der Erteilung nichts zu tun hatte, weil ich zu der Zeit offiziell noch Student war. Umgekehrt: Erst mit der Erteilung des normalen Aufenthaltserlaubnises wurden quasi sämtliche Einschränkungen für mein Arbeitserlaubnis aufgehoben. Ich musste nicht mehr zuerst eine Arbeit finden und nachweisen, dass für die Stelle kein arbeitsloser Deutsche auch in Farge kommen würde und dadurch war mein neues Arbeitserlaubnis auch nicht mehr nur auf eine Arbeitsstelle gebunden. Es war mir sogar erlaubt, selbständig zu werden. Also, bei mir ermöglichte das richtige Aufenthaltserlaubnis erst das richtige Arbeitserlaubnis.

Ich denke, hier ist es tatsächlich ganz stark damit abhängig, im welchen Bundesland man gerade ist!
Aber der Fakt ist, dass nach der Hochzeit Deinem Mann das Recht auf ein Aufenthaltserlaubnis wegen Familiennachzug zusteht, egal ob er gerade eine Arbeit hat oder nicht. Das steht nun mal in dem Aufenthaltsgesetz. Warum es bei Euch nur mit FZF-Visum funktioniert, versteht hier keiner.
milktea hat geschrieben:Also wird mir an meine deutsche Adresse weder ein Brief geschickt, noch muss ich andere Unterlagen per E-Mail an sie schicken. Ziemlich kooperativ, oder?
Fragt sich nur, wie Sie wissen will, dass wirklich ICH ihr da schreibe. :? Aber beschweren will ich mich darueber nicht... :)
Ja, das klingt wirklich nicht unnett. Also lass uns das mal dahingestellt, dass es in Magdeburg oder in ganz Sachsen-Anhalt nur so funktioniert.
Jedenfalls drücke ich Euch die Daumen.
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von Attila »

hifi hat geschrieben:Ich habe zu der Zeit des Antrags nur eine "Aufenthaltsbewilligung". (gibt es sowas noch???) Das war ein spezielles Visum für die Studenten und es war strikt Zweckverbunden. (Es würde automatisch erlöschen, sobald das Studium beendet ist.)
Nö.

IMHO wurde die vom 1.1.2005 an durch die Aufenthaltserlaubnis nach §16 AufenthG ersetzt.
Den ganzen Zoo der Aufenthaltstitel gibt es hier zu bewundern:

http://www.info4alien.de/atitel.htm

:shock:
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von hifi »

Hmm... Cool...

Zum Glück habe ich inzwischen mit dem ganzen Theater nichts mehr zu tun. :D
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von milktea »

@ Attila
Typisch Beamtendeutsch!
Eine Aufenthaltserlaubnis ist nicht mit einer Niederlassungserlaubnis gleichzusetzen. Eine Aufenthaltserlaubnis hätte Dein Mann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bekommen, eine Niederlassungserlaubnis bekommen ausländische Ehepartner in der Regel erst nach 3 Jahren
Uns wurde gesagt, wir koennen die Aufenthaltserlaubnis erst nach Anmeldung in China bekommen. :? Ich denke, das ist je nach bundesland wirklich anders geregelt...

Mein Mann hat mir gestern erzaehlt, dass er mal einen chinesischen Studenten kannte, der kurz nachdem er sein Zeugnis bekam zur ABH ging und sich nur informieren wollte, welches Visum er jetzt machen kann (er wohnte auch in meiner Region).
Doch er wurde nur boese angefahren: "Warum sind Sie nicht frueher gekommen? Vor Ihrem Kolloqium muessen Sie ein Visum machen, bis Sie das Zeugnis erhalten! Sie muessen Deutschland in 3 Tagen verlassen!"

Er war geschockt und schaffte es nur durch eine Klage, in Deutschland zu bleiben.

Er ist dann nach berlin gezogen, weil er dort an einer technischen Fakultaet angenommen wurde und sagte, mit dem Visum geht dort alles viel einfacher.
Er musste nur eine Bescheinigung der Falkultaet abgeben und bakam einen 2-jaehrigen Aufenthalt.
Ganz ohne Nachweise. So einfach geht das hier wirklich nicht!


@ hifi
Nein, wir wollen Euch nicht dumm hinstellen, zumindest ich nicht!
Weiss ich doch. Das war ja nur auf den einen Post bezogen. :wink:

Hmm, wann hast du denn geheiratet?
Vielleicht hat sich in der Zwischenzeit auch schon an den Gesetzen was geaendert... oder wie du auch schon sagtest:
Ich denke, hier ist es tatsächlich ganz stark damit abhängig, im welchen Bundesland man gerade ist!
Das bestaetigt ja auch, was mein Mann mir erzaehlt hat ueber seinen Freund.
Warum es bei Euch nur mit FZF-Visum funktioniert, versteht hier keiner.
Haha. Und ich verstehe absolut nicht, wie das bei euch so reibungslos laufen konnte. :?
Jedenfalls drücke ich Euch die Daumen.
Danke dafuer.
Wenn wir alles geschafft haben, wirklich alles... dann werde ich mal einen umfangreichen Post in meinem Blog (Siehe Signatur) schreiben... bzw. auch hier schreiben, wie alles ausging.
Dann findet das vielleicht mal irgendwer dem die Infos etwas bringen. :roll:
Und uebersichtliche Erfahrungsberichte sucht man im Internet vergeblich ueber solche Sachen bzw. sind die Sachen zu alt oder sonst irgendwas. :roll:
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von domasla »

Die Ausländerbehörde macht es sich leicht. Wenn es um die Zeit, das Geld und die Nerven anderen Leute geht.

Wenn es noch einmal Probleme gibt, aber auch wenn der Fall endlich erfolgreich erledigt ist, solltest du dich an eine Kontrollinstanz wenden. Die Situation und die Auskünfte schildern und dass dieses Vorgehen nicht normal ist. Man müsste die Arbeitsweise der örtlichen Behörde überprüfen. Ob sie sich an Vorschriften halten bzw. ob dort häufig willkürlich oder grenzwertig entschieden wird.

http://www.masf.brandenburg.de/cms/deta ... .187975.de" target="_blank

D., der nicht überrascht, aber verärgert ist, wie hilfreich Behörden manchmal sind. Zu welcher Uhrzeit ward ihr dort? Vielleicht können wir eine Stimmungskurve ermitteln...
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