Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
hifi
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von hifi »

milktea hat geschrieben:@ hifi

Danke fuer deine ausfuehrliche Antwort! :D
Das Studentenvisum meines Mannes ist abgelaufen, weil sein Studium beendet ist und er nicht weiter studiert. Deswegen kann es auch nicht verlaengert werden. Und die Familienzusammenfuehrung muss man bei der deutschen Botschaft in Beijing machen.
Aber Ihr seit doch schon verheiratet, bevor Dein Mann sein Studium beendet hat, oder?
Warum sollte die Familienzusammenführung und die Umwandlung des Aufenthaltstitels nicht gehen???
Ihr seit ja schon zusammengeführt...
Irgendwie komme ich hiermit nicht ganz klar...

Es scheint tatsächlich so zu sein, dass jedes Bundesland hierfür völlig andere Regelungen haben!
Als ich vor ca. 9 Jahre meine Frau geheiratet habe, (damals waren die Gesetze gegen Zuwanderung noch wesentlich schärfer als heute) war ich auch noch Student kurz vor Diplom. Da ging es bei mir völlig problemlos, obwohl ich Jahre zuvor wegen meines Studentenvisums unterschreiben musste, dass ich nach dem Studium das Land verlassen werde. Ich erhielte ein richtiges Visum wegen Familienzusammenführung für zunächst nur 1 Jahre (danach immer 2 Jahre), aber schon mit Erlaubnis richtig und überall zu arbeiten. (ersetzt aber nicht das Arbeitserlaubnis von Arbeitsamt!) Zu dem Zeitpunkt war sowohl meine Frau als auch ich noch Student und ich durfte zuvor nur in Ferien und unterrichtsfreier Zeit nicht selbstständige Arbeit leisten. Aber das war eben in Hamburg...
Später wurden sogar die Regelungen für ausl. Studenten gelockert, nachdem Kritik der Wirtschaft lauter geworden war, dass Deutschland sehr viele Ingenieure brauchte, aber Jahr für Jahr zu viele davon ausbildete und verjagte. Die Studenten dürfen inzwischen doch ein Jahr nach ihrem Abschluss in Deutschland bleiben und wer einen entsprechenden Arbeitsplatz findet, darf auch weiter bleiben, oder?
Wieso geht es bei Euch gar nicht? Ist es in Sachsen-Anhalt sooo anders? (Übrigens stammt meine Frau ursprünglich aus Halle a.d.Saale.)
Aber es ist jetzt eigentlich eher zu spät darüber nachzudenken... :(
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Ron
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von Ron »

incues hat geschrieben:Also meine Frau brauchte eines. Ich weiß nicht wie lange es in China dauert, aber in Hong Kong dauert die Erstellung des Dokuments ca. 4 Wochen. Zumindest wurde uns das von dem Polizeiamt mitgeteilt.
Da wir es selbst gerade erst beantragt haben, kann ich dir noch nicht sagen, wie lange es wirklich gedauert hat.
Deine Frau kommt aus HK bzw. hat ein HK Pass ?
Warum braucht Sie dann ein pol. Führungszeugniss ?
Das habe ich ja noch nie gehört.

Meine Frau kommt aus HK und brauchte gar nix ausser Pass und Heiraturkunde
um hier in Deutschland ein Visum zu bekommen

Gruss
Ron
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von ingo_001 »

Ron hat geschrieben:Meine Frau kommt aus HK und brauchte gar nix ausser Pass und Heiraturkunde, um hier in Deutschland ein Visum zu bekommen
Meine Frau (aus Mainland-China/Guangxi) brauchte auch keins.
"Bevisumter" Reisepass + Heiratsurkunde ... und ab gings nach Berlin.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von incues »

Ron hat geschrieben:
incues hat geschrieben:Also meine Frau brauchte eines. Ich weiß nicht wie lange es in China dauert, aber in Hong Kong dauert die Erstellung des Dokuments ca. 4 Wochen. Zumindest wurde uns das von dem Polizeiamt mitgeteilt.
Da wir es selbst gerade erst beantragt haben, kann ich dir noch nicht sagen, wie lange es wirklich gedauert hat.
Deine Frau kommt aus HK bzw. hat ein HK Pass ?
Warum braucht Sie dann ein pol. Führungszeugniss ?
Das habe ich ja noch nie gehört.

Meine Frau kommt aus HK und brauchte gar nix ausser Pass und Heiraturkunde
um hier in Deutschland ein Visum zu bekommen

Gruss
Ron
Du, frag mich nicht :lol:
Uns wurde es in einer telefonischen vorab Beratung mitgeteilt
und auch als wir persönlich im Konsulat vorstellig wurden.

Schritt 1 deren Forderungen war:
1x Der Antrag auf FZF-Visa in doppelter Ausführung
1x Formular zur familiären Darlegung. Familienmitglieder, deren Wohnorte und Tätigkeiten
3x Passbild
Hochzeitsurkunde
und eben 1x dein Führungszeugnis, was sie (ich glaube) in Wan Chai beantragen musste und welches direkt zum Konsulat geschickt wird.

Kann es vielleicht sein, dass deine Frau etwas unterschrieben hat, dass sich das Konsulat direkt ein Führungszeugnis einholen kann? :-S


//Edit:

Ahja, spielt es vielleicht eine Rolle, dass wir die ganze Prozedur in HK und nicht in Deutschland machen?
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von hifi »

milktea hat geschrieben:@ cornetaIst schon okay, hattest ja auch recht... damals wurde uns gesagt, wir braeuchten auf jeden Fall Arbeit und Mindesteinkommen fuer die FZF, beim letzten Mal dann auf einmal nicht mehr.
Es kommt mir so vor, als ob Ihr ein bisschen von den Beamten reingelegt seit.
Mir kam es auch komisch vor, zumal uns vorher wie gesagt erzaehlt wurde es ginge gar nicht.
Diesmal haben uns gleich mehrere Frauen voellig optimistisch erzaehlt, dass das DIE Loesung fuer uns waere...
Wenn Menschen in einem Amt immer wieder was anderes erzählen, ist es eigentlich kein gutes Zeichen.
Evt. und im ganz schlimmen Fall braucht man die Hilfe eines Anwalts, der sich mit Ausländerrecht gut auskennt, um sein Recht zu bekommen.

Auch die Botschaft in Peking muss Rücksprache mit der Ausländerbehörde halten und das OK von den Menschen bekommen, mit den Du schon "das Vergenügen" hattest.

Aber andererseits sollte man nicht immer davon ausgehen, dass alles schlecht ist bis der Gegenteil bewiesen ist...
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von Ron »

incues hat geschrieben:Du, frag mich nicht :lol:
Uns wurde es in einer telefonischen vorab Beratung mitgeteilt
und auch als wir persönlich im Konsulat vorstellig wurden.
Ich frag Dich aber :lol:
incues hat geschrieben:Ahja, spielt es vielleicht eine Rolle, dass wir die ganze Prozedur in HK und nicht in Deutschland machen?
Das wird's sein, aber warum habt ihr dass so kompliziert in HK gemacht und nicht einfach hier ?
Mit einem HK Pass kann deine Frau ja einfach herkommen ohne Visum und
dann gibts hier ein Visum. A1 kann auch hier gemacht werden.
Wir haben erst ein fiktives Visum für 6 Monate bekommen um A1 zu machen und dann gab's gleich
ein 1 Jahresvisum. Alles nur mit Pass und Heiratsurkunde.

Gruss
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von milktea »

Die Studenten dürfen inzwischen doch ein Jahr nach ihrem Abschluss in Deutschland bleiben und wer einen entsprechenden Arbeitsplatz findet, darf auch weiter bleiben, oder?
Wieso geht es bei Euch gar nicht? Ist es in Sachsen-Anhalt sooo anders?
Also, wir waren waehrend seines Studiums schon verheiratet, ja!
Aber wie gesagt gab es fuer uns frueher nicht die Moeglichkeit die Familienzusammenfuehrung in China zu machen bzw. wussten wir wegen falscher Beratung nichtmal dass das moeglich ist. :roll:

Das mit dem einen Jahr nach dem Studium wegen Arbeit wollten wir so machen - da wurde uns dann aber der grossartige Vorschlag zur FZF gemacht...
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von mistervac »

milktea hat geschrieben: Das mit dem einen Jahr nach dem Studium wegen Arbeit wollten wir so machen - da wurde uns dann aber der grossartige Vorschlag zur FZF gemacht...
Ihr hättet einfach hier bleiben sollen. Wenn der (ausländische) Ehepartner eines/einer Deutschen erst mal in D weilt, ist es fast unmöglich, diesen auszuweisen.

Genau DAS ist ja der Grund für die behördlicherseits erzeugten Schwierigkeiten bei der FZF - weil der Schritt nahezu irreversibel ist.

Ich wünsch Euch alles Gute
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von ingo_001 »

mistervac hat geschrieben:
milktea hat geschrieben: Das mit dem einen Jahr nach dem Studium wegen Arbeit wollten wir so machen - da wurde uns dann aber der grossartige Vorschlag zur FZF gemacht...
Ihr hättet einfach hier bleiben sollen. Wenn der (ausländische) Ehepartner eines/einer Deutschen erst mal in D weilt, ist es fast unmöglich, diesen auszuweisen.
Der Zug is ja nun abgefahren.
Und da Informationen ne "Hol-Schuld" sind, habt Ihr die jetzige Situation leider zum Teil selbst verschuldet - unter tatkräftiger "Mithilfe" von Falschauskünften hiesiger Beamten.
Ich drück Euch die Daumen, dass Ihr den Umweg (FZF) ohne grössere Probleme schafft.
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von Narr »

Also ohne jetzt alle Beiträge durchzulesen:

Familienzusammenführung macht natürlich nur Sinn wenn du dich in Deutschland aufhälst... sonst brauchst du ja keine Zusammenführung.
Den Antrag bei der Botschaft kannst du natürlich wunderbar in deinem chinaaufenthalt zusammen mit deinem Mann bestreiten.

Du mußt aber dann bei der ABA in Deutschland etwa 3-4 Wochen später meist persönlich erscheinen und gewisse Unterlagen nachreichen.

- Einkommesnachweis der letzten 3 Monate
- Wohnraumbestätigung
- Arbeitsvertrag

Wie das abläuft wenn man keine Arbeit hat... ist mir nicht ganz klar, da du meines erachtens nachweisen mußt, dass du deinen Ehegatten auch finanzieren kannst.

Danach gibt die ABH dann den "Prüfantrag" der deutschen Botschaft frei, und dann sollte ein Visum zur einreise erteilt werden.

Nach erfolgter Einreise steht ein erneuter Termin bei der ABH an. (Wieder mit Einkommensnachweisen und Wohnraumbestätigung) um einen Aufenthaltstitel zu bekommen.


Also von china aus, ohne Arbeit... ich glaube nicht dass das funktioniert.
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von Attila »

Auch für mich sieht es so aus als hätten die 'netten Damen' von der ABH Euch da reingelegt.
Ok, Lehrgeld.

Immerhin hast Du ja noch keinen Job und kannst hoffentlich Deine Zeit in China flexibel gestalten.

Ich nehme an ihr habt in DE geheiratet, damit dürfte der ganze zeitraubende Anerkennungs- und Überbeglaubigungsmist ausländischer Heiratsurkunden wegfallen.

Dein Mann hat in DE studiert, dann hat er weit mehr als die geforderten A1 Deutschkenntnisse. Falls Euch jemand erzählt er bräuchte ein Zertifikat 'Start Deutsch 1' von einem Goethe Institut ist das völliger Quark. Die persönliche Vorsprache bei der Botschaft und das deutsche Diplom sind mehr als sein.

Als Deutsche musst Du keinen Einkommensnachweis liefern bzw. dieser ist völlig irrelevant. Viele ABH's velangen diesen aber eine Ablehnung können die dadurch nicht erfolgreich begründen. Bei info4alien.de werden viele ähnlich gelagerter Fälle diskutiert.

Du solltest einen Anwalt oder eine Vertrauensperson (billiger) damit beauftragen Deine Interessen in DE wahrzunehmen (Vollmacht). Potentielle Probleme sehe ich hier seitens der ABH.

Bei Eurer Konstellation würde ich empfehlen den Fall auf http://www.info4alien.de" target="_blank zu schildern, möglichst sachlich und ausführlich. Einerseits weil der Umgang der ABH mit Euch sehr grenzwertig war und andererseits um bei möglichen zukünftigen 'Spärenzchen' schnell reagieren zu können. Vielleicht haben wir hier im Board auch etwas übersehen was die Leute bei info4alien noch empfehlen könnten.

Stellt den FZF Visum Antrag so schnell wie möglich bei der Botschaft, von dort sehe ich keine großen Probleme auf Euch zukommen.

Ich wünsche Euch das alles schnell über die Bühne geht und sich in wohlgefallen auflöst, aber bei Eurer Vorgeschichte und Fallkonstellation solltet ihr auf jeden Fall wenigstens vorbereitet sein.

祝您好运!
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von sowa »

Wenn es geht würde ich an eurer stelle die zuständige Behörde bzw.
den Sachbearbeiter wegen fahlscher Informationen verklagen.
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von ingo_001 »

Wat is dat denn für ne "Super"-Idee?
Wenn er noch in China ist, ne dt. Behörde (noch dazu eine die ein "Du-kommst-hier-nicht-rein" raus hauen kann) zu verklagen???
Dann kann er den FZF-Antrag gleich auf Halde legen, denn dann kanns richtig lange dauern, bis er nach Deutschland kann (per Remonstration).
Wenn klagen, dann doch wohl erst, wenn er hier ist.
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von milktea »

Wat is dat denn für ne "Super"-Idee?
Wenn er noch in China ist, ne dt. Behörde (noch dazu eine die ein "Du-kommst-hier-nicht-rein" raus hauen kann) zu verklagen???
Dann kann er den FZF-Antrag gleich auf Halde legen, denn dann kanns richtig lange dauern, bis er nach Deutschland kann (per Remonstration).
Wenn klagen, dann doch wohl erst, wenn er hier ist.
Das dachte ich mir auch gerade. :roll:
Wenn es geht würde ich an eurer stelle die zuständige Behörde bzw.
den Sachbearbeiter wegen fahlscher Informationen verklagen.
Noch ist ja nichtmal klar, ob die mir wirklich falsche Informationen gegeben haben. Und wenn, wie koennte ich das nachweisen?
Familienzusammenführung macht natürlich nur Sinn wenn du dich in Deutschland aufhälst... sonst brauchst du ja keine Zusammenführung.
Ich WOHNE in Deutschland und bin zum Urlaub in China, von daher trifft es der Begriff "Familienzusammenfuehrung" ganz gut...
Ihr hättet einfach hier bleiben sollen. Wenn der (ausländische) Ehepartner eines/einer Deutschen erst mal in D weilt, ist es fast unmöglich, diesen auszuweisen.
So ein Schwachsinn.
Nur weil wir verheiratet sind kann mein Mann trotzdem nicht ohne Visum in Deutschland bleiben.

Danke an Attila fuer eine der wenigen hilfreichen Antworten. :wink:
Ich schreibe, wenn sich was tut.
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von happyfuture »

milktea hat geschrieben:Nur weil wir verheiratet sind kann mein Mann trotzdem nicht ohne Visum in Deutschland bleiben.
Das ist richtig, und Dein Mann bekommt ohne Gebühren oder Nachweise jederzeit ein Visum ausgestellt. FZF-Visum ist ein spezielles Visum ...

Soweit mir bekannt, kann Dein Mann mit normalem Visum nach D, um in D die FZF zu beantragen. Das solltet ihr bei der ABH und/oder Botschaft nachfragen. (ich vermute, so war der Hinweis gemeint!)

VISUM: ist ein Sichtvermerk im Reisepass, der zur Einreise nach Deutschland
und zum vorläufigen Aufenthalt bis zu drei Monaten berechtigt (ohne Arbeitserlaubnis)
AUFENTHALTSGENEHMIGUNG: ist eine Genehmigung für das Verweilen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (i.d.R. mit Arbeitserlaubnis)


Edit (siehe Link, letzter Passus):

Voraussetzung für die Erteilung von Visa für längerfristige Aufenthalte bzw. für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigen
Antworten

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