Aremonus hat geschrieben: Dies irritiert uns Europäer auf den ersten Blick und wir halten die Chinesen für "unmoralisch" (="böse"), da sie sich nicht den Menschenrechten als solche verpflichten. Die Menschenrechte sind schliesslich als universell und unveräusserlich definiert, sie stehen und standen jedem Menschen zu, sind moralisch immer vorhanden.
Wenn China die Menschenrechtskonvention unterschrieben hat, gilt diese auch für Ausländer. Übrigens stehen auch Menschenrechte unter einem gewissen Vorbehalt. Wenn die Rechte der Gemeinschaft (Stadt, Land, Nation etc.) gefährdet sind (wie etwa bei Schäubles gescheiterten Versuch von Terroristen gekaperte Flugzeuge einfach vom Himmel zuschießen), haben sie Menschenrechte des Einzelnen das Nachsehen.
Aremonus hat geschrieben:Und darin liegt unser Fehler: die Menschenrechte als moralische Grundlage waren nicht immer vorhanden, die Moral entwickelte sich genauso wie die Wirtschaft auch.
Recht hat nichts mit Moral zu tun. Recht ist Recht und Moral ist Moral. Moral ihrerseits ist nicht jutitiabel. Auf ihr baut Recht allenthalben als das Höhere auf.
Gerade das deutsche Zivilrecht kennt nur die gerichtliche Erforschung der formellen Wahrheit. Denn hier gilt der Beibringungsgrundsatz. Und der bedeutet, daß die Parteien im schriftlichen Vorverfahren alle Angriffs- und Verteidigungsmittel beizubringen haben. Was zu spät kommt, kann gemäß § 296 ZPO auch in den folgenden Instanzen ausgeschlossen bleiben. Das mag man als moralisch inakzeptabel betrachten, ist aber eine prozeßökonomische Frage. Denn in der Vergangenheit, vor der Reform der ZPO 1975, haben Parteien die Prozesse über Jahre hinaus verzögert, mit der Folge, daß oft der wirtschaftlich schwächere Teil aufgeben mußte. Das ist jetzt nicht mehr möglich.
Die ZPO arbeitet aber auch mit Fiktionen. Z. B. § 331 III. ZPO. Dem Beklagten werden Fristen gesetzt, er also in der Regel aufgefordert, binnen zwei Wochen dem Gericht mitzuteilen ob er sich verteidigen will, binnen weiteren vier Wochen zur Klage unter Darlegung aller Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung zu nehmen. Tut er das nicht, geht das Gesetz davon aus, daß er akzeptiert. Das mag man ebenfalls für unmoralisch halten, aber auch hier spielt Prozeßökonomie eine wichtige Rolle.
Nur im Strafprozeß gilt der Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit. Das geht so weit, daß selbst ein rechtskräftiges Urteil im Wiederaufnahmeverfahren mit dem Vorbringen neuer Beweismittel angefochten werden kann. Denn es macht einen Unterschied, ob jemand - oft wegen eigener Saumseligkeit - nur Geld oder für mehr oder weniger Jahre seine Freiheit verliert.
Zu einer obigen Aussage Mörder betreffend: Auch Mörder sind Menschen und wissen in den seltensten Fällen morgens bei der Rasur, abends als Mörder getötet zu haben.
Dann gibt es noch Terroristen, heute ja im ganz überwiegenden Maße staatsfremde Ausländer. Da wurde einmal von gelehrter Seite vorgeschlagen, für solche Leute ein "Feindrecht" zu schaffen (einfach mal googlen), das eben nicht vom Sozalisierungsgedanken getragen ist, sondern von der Notwendigkeit, die eigene Bevölkerung vor fremden Feinden zu schützen, was ureigenste staatliche Aufgabe ist.
Sein Grundgedanke ist wie folgt: Die Terroristen seien keine religiös verführten Jugendlichen, die man mittels Sozialpolitik von ihrem Weg abbringen könne. Es handele sich um Feinde. Unter dem Titel „Feindstrafrecht“ hat Günther Jakobs darauf aufmerksam gemacht, daß Feinde nicht als Bürger behandelt werden, die eine Norm verletzt haben. Feinden wird gedroht. Denn sie ließen, wie das organisierte Verbrechen überhaupt, ein Verhalten vermissen, das hoffen machte, sie würden sich einmal wieder dem Recht zuwenden. Sie sind gefährliche Individuen, nicht falsch handelnde Bürger. Das, was man gegen Terroristen tun muß, ist insofern nicht von derselben Art wie Verfahren gegen Bankräuber. Es geht um einen rechtlich wie politisch gebändigten Krieg.