Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

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Dagobert
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Dagobert »

So nach 20 Minuten Warteschlange bin ich dann doch bei einer Mitarbeitering des Auswärtigen Amtes gelandet. Vorweg: Was ich sagte stimmt. Urkunden von deutschen Behörden müssen nie für andere Behörden beglaubigt werden, nur dann wenn man eine Legalisierung für ausländische Behörden anstrebt.

Zusammenfassung:

1) Alle die zu einer Botschaft im jeweiligen Land gehen können, nehmen einfach nur das vom Standesamt ausgehändigte EFZ und gehen damit zur dt. Botschaft in dem jeweiligen Land. Dann wird einem die KB ausgestellt. Und zwar immer und überall auf der Welt. Achtung: Erkundigt euch ob das ausländische Standesamt nicht trotzdem das EFZ sehen möchte. Was 99,9% nicht sein sollte. Sondern nur bei Punkt 2)

2) Wer keine dt. Botschaft aufsuchen kann, warum auch immer, und die Möglichkeit besteht ein EFZ oder eine Meldebscheinigung direkt beim ausl. Standesamt ohne KB vorzulegen (nachfragen!), der muss die Beglaubigungsschritte in der FAQ durchgehen, mit anschliessender Legalisierung bei der jeweiligen Botschaft in Deutschland (bei uns ist es die chin. Botschaft in Berlin) damit die EFZ oder Meldebescheinigung anerkannt wird.

Fragt also einfach nach was das ausl. Standesamt möchte und geht eine der beiden Schritte oben durch (Für Legalisierung in Punkt 2 siehe FAQ)

--------------

Ich habe auch ein Erklärung dafür, warum Tenshu vorher komische Aussagen bekam man benötige es. Die nette Dame wollte mir auch erst mitteilen das EFZ müsse beglaubigt werden. Ich hatte sie dann aber darauf hingewiesen, dass das EFZ nur für die Botschaft bestimmt ist. Dann sagte sie "Ach so wenn sie das EFZ nicht beim ausl. Standesamt benötigen und nur für die KB, dann muss es nicht beglaubigt/legalisiert etc werden. Behörden trauen sich ja untereinander.". Also war das damals in deinem Gespräch einfach nur nicht ganz klar Tenshu :)
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happyfuture
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

Na, wenn das jetzt amtlich sein soll hat sich doch die "Reiberei" hier richtig gelohnt!

Scheinbar hast Du ein großes Missverständnis aufgedeckt! Bravo!
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Tenshu
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

Dagobert hat geschrieben:Zusammenfassung:

1) Alle die zu einer Botschaft im jeweiligen Land gehen können, nehmen einfach nur das vom Standesamt ausgehändigte EFZ und gehen damit zur dt. Botschaft in dem jeweiligen Land. Dann wird einem die KB ausgestellt. Und zwar immer und überall auf der Welt. Achtung: Erkundigt euch ob das ausländische Standesamt nicht trotzdem das EFZ sehen möchte. Was 99,9% nicht sein sollte. Sondern nur bei Punkt 2)

2) Wer keine dt. Botschaft aufsuchen kann, warum auch immer, und die Möglichkeit besteht ein EFZ oder eine Meldebscheinigung direkt beim ausl. Standesamt ohne KB vorzulegen (nachfragen!), der muss die Beglaubigungsschritte in der FAQ durchgehen, mit anschliessender Legalisierung bei der jeweiligen Botschaft in Deutschland (bei uns ist es die chin. Botschaft in Berlin) damit die EFZ oder Meldebescheinigung anerkannt wird.

Fragt also einfach nach was das ausl. Standesamt möchte und geht eine der beiden Schritte oben durch (Für Legalisierung in Punkt 2 siehe FAQ)

--------------

Ich habe auch ein Erklärung dafür, warum Tenshu vorher komische Aussagen bekam man benötige es. Die nette Dame wollte mir auch erst mitteilen das EFZ müsse beglaubigt werden. Ich hatte sie dann aber darauf hingewiesen, dass das EFZ nur für die Botschaft bestimmt ist. Dann sagte sie "Ach so wenn sie das EFZ nicht beim ausl. Standesamt benötigen und nur für die KB, dann muss es nicht beglaubigt/legalisiert etc werden. Behörden trauen sich ja untereinander.". Also war das damals in deinem Gespräch einfach nur nicht ganz klar Tenshu :)
Na dann nehme ich das mal als gegeben hin. Ich hatte teilweise andere Aussagen. Wahrscheinlich wissen es manche Mitarbeiter wirklich nicht. So nach dem Motto: 5 Mitarbeiter fragen und 3 verschiedene Antworten bekommen. :wink:
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Tenshu
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

Tenshu hat geschrieben:mich beschäftigt noch eine Frage.

Also für das Standesamt in D reichen die chin. Heiratsbüchlein + Übersetzung+ Beglaubigung und Legalisation aus, um die Ehe auch in D anzuerkennen. Das hat auch mein Standesamt so bestätigt. Folgendes habe ich aber auf der Webseite der D-Botschaft gefunden:

Nach der Registrierung der Ehe erhalten Braut und Bräutigam jeweils ein rotes Heiratsbuch in
Chinesisch.Dieses reicht als Nachweis der erfolgten Heirat und zur Verwendung in Deutschland nicht aus.Bitte lassen Sie sich beim lokalen chinesischen Notariat eine Heiratsurkunde erstellen (nicht diebeglaubigte Kopie des roten Buches sondern eine echte Heiratsurkunde mit Foto des Brautpaares).Diese ist dann vom Amt für Auswärtige Angelegenheiten der Provinzregierung mit Überbeglaubigungsvermerkzu versehen und vom deutschen Generalkonsulat/der Botschaft zu legalisieren.Erst nach Legalisation kann die chinesische Urkunde bei deutschen Behörden vorgelegt werden.Die Urkunde wird vom chinesischen Notar mit englischer oder deutscher Übersetzung gefertigt.Deutsche Behörden können auch noch eine deutsche Übersetzung durch einen in Deutschlandvereidigten Übersetzer fordern.

Weiß jemand wieso man nochmal eine extra Urkunde benötigt (lt. Botschaft)?
Macht wahrscheinlich auch das Eheregisteramt in Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Notariat?
Kennt sich jemand damit aus?
Habe eine Antwort auf die Frage warum zusätzlich eine ext. Heiratsurkunde benötigt wird von der D-Botschaft in Beijing erhalten. Ich zitiere:

Sehr geehrter Herr....

danke für ihre Email....

wir verweisen auf das PDF-File...LINK (siehe oben)

Mit freundlichen Grüßen


Hallo? Geht´s noch? Wenn ich meinen Job so machen würde wie die ihren, dann wäre ich schon Arbeitslos. :evil:
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

Hat sich geklärt.
Siehe FZF Thread.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Narr »

Da ich auch gerade meine Heirat in China vorbereite möchte ich noch mal was fragen.
Vorab schon mal sorry, ist etwas konfus... so fühl ich mich derzeit auch ;-)

Die Dokumente meiner Verlobten... ich weiß das mein Standesamt einen Wohnsitznachweis, eine Geburtsurkunde, Passkopie und Familienstandsbescheinigung möchte. Leider haben die deutschen Standesbeamten da auch gewisse Vorstellungen wie diese Unterlagen aussehen sollten....

Tja nur irgendwie scheint mir der chin. Notar nicht so ganz zu wissen wie die deutschen Behöreden das gerne hätten (nicht das man ihm das verübeln könnte)

Aber was mach ich da jetzt?
Laut Aussage meiner Verlobten weiß der Notar nicht, was mit "Geburtsurkunde" gemeint ist, sie kennt nur das Houkou. Er könnte höchstens einen Text aufsetzten wo drinstehen wer Ihre Eltern sind und Ihre Daten.

Die anderen Sachen wurden durch den Notar frei aufgestzt und übersetzt auf deutsch. Nur hat die deutsche Übersetzung keinen Stempel soweit ich das sehe...

Das Standesamt in Deutschland will aber Stempel.

Ist meine Verlobte bei nem falschen Notar? oder muß das ganze noch bei irgend welchen anderen Ämtern in China überglaubigt werden ? (davon war beim deutschen Standesamt nie die Rede aber wer weiß das schon).

Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen ... und bitte nicht auf den FAQ hinweisen... den hab ich schon fünfmal gelesen.


Des weiteren nur um noch mal sicher zu gehen.
In China benötige ich laut chin Standesamt nur: - Konsularbescheinigung + Pass + Fotos (richtig?)
Oder fehlt da jetzt noch eine Meldebescheinigung weil ich sonst nicht nachweisen kann das ich ledig bin??? (oder ist das mit der Konsularbescheinigung zweifelsfrei bestätigt)


Muss die Konsularbescheinigung der deutschen Botschaft noch mal in irgend einem chin. Amt eingereicht werden/ Übersetzt werden ??? oder gehe ich mit dem Ding direkt zum chin. Standesamt.


Sorry ich sehe selbst das is alles etwas durcheinander....
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von belrain »

@ Narr
Alles schon x Mal beschrieben.

Trotzdem hier nochmal

1. Du brauchst ein EFZ
Um das zu bekommen brauchst du

1a. Einen Ledigkeitsnachweis deiner Freundin. Uebersetzt, notariell beglaubigt, vom auswaertigen Amt ihres Wohnortes beglaubigt und von der zustaendigen Botschaft Ueberbeglaubigt

1b. Eine Geburtsurkunde deiner Freundin. Uebersetzt, notariell beglaubigt, vom auswaertigen Amt ihres Wohnortes beglaubigt und von der zustaendigen Botschaft Ueberbeglaubigt

1c. Eine Reisepass-Kopie deiner Freundin. Dort beglaubigen lassen, wo du das EFZ beantragst.

1d. Einen Ledigkeitsnachweis von dir, ggf. eine Erklaerung an Eidesstatt.

1e. Eine Geburtsurkunde von dir

1f. Eine Reisepass-Kopie von dir. Dort beglaubigen lassen, wo du das EFZ beantragst.

1g. Einen Antrag auf ein EFZ. Achtung! Dort unterschreiben, wo du den Antrag beglaubigen laesst! Deine Freundin muss dabei sein, sonst muesst ihr beide zum Standesamt nach Deutschland reisen! Hier die Passkopien beglaubigen lassen.

Dann

2. EFZ-Antrag, Urkunden und Passkopien zum zustaendigen Standesamt in Deutschland

Warten

3. Wenn EFZ angekommen, wieder zur zustaendigen Botschaft und Konsularsbescheinigung holen. Achtung! Hier reicht es, wenn nur 1 von euch dorthin geht. Aber der/die sollte die Reisepass-Nummer des Anderen kennen.

4. Konsularsbescheinigung vom Notar im Wohnort der Freundin uebersetzen lassen.
4a. Standesamt fragen, welche Stempel noetig sind

5. Uebersetzter und original KB zum Standesam. Reisepaesse nicht vergessen

6. Heiraten

Ich hoffe, das hilft
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Narr »

Hi belrain, ja und nein ;)

ich bin derzeit in Deutschland...

Das Auswertige Amt wäre in Peking... ist aber nicht gerade in Ihrer nähe... (ist das wirklich notwendig? )

Muß sie den EFZ-Antrag auch unterschreiben???? Warum das denn? und vorallem wie soll das gehen?
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

@ Narr

Noch zwei Ergänzungen:
Wenn keine Geburtsurkunde (mehr) vorhanden ist, kann vom öffentl. Notariat eine Art "Ersatzurkunde" ausgestellt werden:
Inhalt: (vollständiger Name Deiner Freundin) wurde am ... in ... geboren.
Ihre Eltern sind (vollständiger Name Ihrer Eltern).
Das wird dann per (obligatorischen) rotem Siegel-Stempel amtlich gemacht - und schon ist eine Sache mehr erledigt.

Als zweites muss Deine Freundin auch eine notariel beglaubigte Ledigkeitserklärung abgeben, brauchst Du, damit Du ein EFZ von Deinem Standesamt bekommst.
Das macht sie auch beim öffentl. Notariat.
Hatte meine Frau (damalige Verlobte) genau so gemacht.

* Wichtig: Alle notariell ausgestellten Urkunden haben eine "Halbwertzeit" von 6 Monaten.
Ergo: Die Heirat muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen, sonst geht die "Dokumenten und Urkunden Olympiade" wieder von vorne los.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Narr »

ah das is gut... so ein Roten Stempel hatten die anderne Urkunden bereits...
nur die Übersetzungen hatten noch keinen Stempel...
d.h. Wenn der Notar noch so ein papier aufsetzt wo die ganzen Infos drinstehen is das auch erledigt? Feini....

Und müssen die Papiere dann noch mal zum auswertigen Amt und der deutschen Botschaft in China oder reicht es wenn die Dokumente vom Notar nach Deutschland geschickt werden?
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Bei uns wars damas (siehe Signatur) dies bezüglich so:

Da das öffentl. Notariat ja eine Regierungsstelle ist, reichte es, die Urkunden dort ausstellen (und ins Deutsche) übersetzen zu lassen.
Mag sein, dass sie (weil sie in der Provinzhauptstadt von Guangxi lebte) da Glück hatte. Soll heissen: Deine Freundin müsste wahrscheinlich nur in die Hauptstadt ihrer Heimat-Provinz - und nicht zwangsläufig nach Beijing.
DAS sollte sie aber bei IHREN zuständigen Behörden (Standesamt) verifizieren.

Dann schickte meine "noch nicht Ehefrau" Alles zu mir nach Deutschland.
Hier ging ich dann zu meinem Standesamt, legte alle ihre benötigten Unterlagen + meine eigenen vor - und dann gabs das EFZ.
Meine Frau musste nur ihre Unterlagen in der benötigten Form durch mich beim Standesamt vorlegen lassen - unterschreiben musste sie defintiv nichts.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Narr »

das beruhigt.... vielen Dank

naja dann bleibt nur noch die Aufgabe die Übersetzungen irgendwie stempeln zu lassen....
Hoffentlich stellen die sich nicht Quer. Ansonsten dann halt noch mal in Deutschland übersetzen lassen :-/

Ist damit der hauptpapierkrieg rum oder gehts so weiter? ;-)
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Narr hat geschrieben:das beruhigt.... vielen Dank
Bitte.
Narr hat geschrieben:naja dann bleibt nur noch die Aufgabe die Übersetzungen irgendwie stempeln zu lassen....
Ja.
Narr hat geschrieben:Hoffentlich stellen die sich nicht Quer. Ansonsten dann halt noch mal in Deutschland übersetzen lassen :-/
Nein, es muss schon in China übersetzt werden (damalige Aussage meines Standesbeamten).
Ohne den roten Siegelstempel ist hier nichts (kein EFZ) zu holen.
Narr hat geschrieben:Ist damit der hauptpapierkrieg rum
Jain.
Narr hat geschrieben:oder gehts so weiter? ;-)
Nein, es ist Licht am Ende des Tunnels zu sehen :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von belrain »

@ Narr

Tu dir einen grossen Gefallen und erfrage einige Dinge

1. bei deinem Standesamt. Gerade fuer das EFZ werden die dir genau sagen koennen, welche Papiere sie haben wollen - und welche Unterschriften.
Wie du die Unterschrift deiner Freundin auf den EFZ-Antrag bekommst? Keine Ahnung. Meine Frau musste damals mit unterschreiben. War bei uns aber kein Problem, da wir beide in China waren. Wenn deine Freundin nicht unterschreiben muss, hast du Glueck. :wink:

2. Beim Standesamt im Wohnort deiner Freundin
Die wissen auch genau, welche Papiere sie brauchen. Und welche Stempel

Was die Ueberbeglaubigung angeht - sofern du eine brauchst - wenn die zustaendige Botschaft in Beijing ist, wird deine Freundin dort hin muessen. Musste meine Frau damal auch. Papiere per Post verschicken geht in dem Fall nicht.
Meines Wissens nach muessen chinesische Urkunden Ueberbeglaubigt werden.

Und wie gesagt, nach Erhalt des EFZ brauchst du eine Konsularsbescheinigung, die wiederum ins chinesische uebersetz werden muss
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

@Narr,

wegen der Unterschrift deiner Zukünftigen auf dem EFZ beim D-Standesamt:

Ich habe letztes Jahr diese Prozedur durch, hatte Ihren Reisepass im Original und eine von Ihr unterschriebene Vollmacht mit - das hat bei meinem Standesamt ausgereicht!

Bezüglich was Du über den CN-Notar schreibst: Bin etwas verwundert, zumindest in Wuhan wussten die sehr gut über die zu erstellenden Übersetzungen + Beglaubigungen Bescheid!

Viel Glück und Grüße aus Zhongshan
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