happyfuture hat geschrieben:
Mein letzter Erklärungsversuch, da hier einiges aneinander "vorbei" gepostet wird (scheint mir!)
Das EFZ wird von deinem zuständigen Standesamt in D erstellt, nur die sagen Dir genau, was dazu benötigt wird. Dieses EFZ MUSS! für die D-Bostchaft oder jegliches D-Konsulat in China beglaubigt und überbeglaubigt werden (so wie Tenshu richtig geschrieben hat).
Ich bin ja kein Klugscheisser, aber nach dem Post muss ich jetzt mal entsprechend antworten. Das ist falsch. Die Botschaft sagte mir, das Original das ich vom Standesamt bekomme reicht aus. Eine Über-, Endbeglaubigung etc. ist nicht notwendig. Ich habe diese Frau merhmals gefragt, und die schien sehr kompetent zu sein. Das hast du alles falsch verstanden.
Ohne diese Beglaubigungen (es werden lediglich die Unterschrift vom Standesamt und danach von der Bezirksregierung bestätigt!!!) bekommst Du nirgendwo in China eine Ledigkeitsbescheinigung.
Die Frau sagte mir eindeutig: Wenn sie das Original EFZ von ihrem Standesamt haben ist weiter nichts zu machen. Bringen sie uns nur dieses Original, weitere Behördenschritte das Dokument über/end/sonstwas beglaubigen zu lassen etc. sind nicht notwendig. KB = Ledigkeitsnachweis!
ACHTUNG: (und jetzt genau lesen!): Es sei denn, das CN-Standesamt ist mit einer legalisierten Meldebescheinigung, aus der Dein Ledigkeitsnachweis hervorgeht, zufrieden! FRAGEN!
Oder einem legalisierten EFZ wenn der Weg zur Botschaft zu weit ist. (Auch Standesamt abhängig, logo). Schrieb ich bereits.
genau das hat Tenshu geschrieben, bravo, 100 Punkte!
Wieso? Wo steht da in dem Dokument dass ein legalisiertes EFZ benötigt wird? In der FAQ steht dass ich das Beglaubigungsprozedere machen muss mit anschliessender Legalisation. Was falsch ist.
Wie bereits immer wieder darauf hingewiesen wurde: vorher beim D Standesamt nachfragen!!!
Das ist eine Anweisung an das deutsche Standesamt. So wie ich es verstanden habe hat man das extra in das Merkblatt aufgenommen weil viele Leute diese Schritte immer wieder tun. Es geht in dem Auszug nur um den Satz in Fett. Deswegen postete ich es. Btw hat jemand unserem Standesamt mitgeteilt, dass jemand in China heiraten möchte und das gleiche mit der beglaubigung empfohlen (per Email). Die Frau wusste es nicht und hat mir das auch gesagt, laut ihr kennt sie sich damit nicht aus in China. Morgen werde ich ihr sagen, dass ihre Infos von dieser Person aus dem Internet falsch ist. @Tenshu: Das warst dich nicht du oder? Ich meine wir wohnen ja nur 35-40km auseinander hehe.
Die Legalisierung und überbeglaubigung des EFZ hat mich 10 Euro und einen Tripp mit dem Mopped nach Köln gekostet. Von AC recht unspektakulär!
Wieso musstest du ein legalisiertes EFZ haben? Ich kapiers nicht. Auf der einen Seite sagst du braucht man nicht, aber gemacht hast du es.
Ich denke ohnehin, Du meinst die Legalisation EFZ durch die CN-Botschaft/Konsulat - DAS IST ÜBERFLÜSSIG, NICHT ERFORDERLICH (das ist mein allerletzter Hinweis darauf!!) - sprich, diese Zeit und das Geld kannst Du Dir sparen

Genau das meine ich, jetzt ist es wieder überflüssig. Was für eine Legalisation soll ich denn sonst meinen? Sag ich doch. Und da keine Legalisation notwendig, brauchts auch keinem Beglaubigungsprozedere,
Nein! Beijing, Shanghai, Guangzhou, Chengdu - alle gehen nach gleicher Anweisung vor, die übrigens vom Auswärtigen Amt herausgegeben wird und dort auch beim Bürgerservice abgefragt werden kann.
Ich meine zwar was anderes aber egal an der Stelle. Im übrigen ist das nicht 100% geregelt. Es gibt Ausnahmeregelungen hierfür.
Ohne legalisiertes EFZ wirst Du keine Freude bei der D-Botschaft oder irgendeinem D-Konsulat auf der Welt haben, da die nicht jedes popelige Standesamt in D überprüfen können und wollen.
Hallo? Jetzt machste mich echt völlig plemplem, LOL. Du änderst deine Meinung alle 3 Sätze. Jetzt brauch ich plötzlich die Legalisation des EFZ wieder. Ganz ehrlich bringst du nicht irgendwie Legalisation mit Beglaubigung dauernd durcheinander?
(Edit: Ja machst du. Auch in der FAQ redest du von Beglaubigung bei der chin Botschaft, Hallo dort wird nur legalisiert!).
http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... 51#p126551
Legalisation bedeutet, dass ein ausländisches Dokument von der jeweiligen Botschaft des Landes wo es verwendet werden soll im Vorfeld geprüft wird. Seit wann benötigt die deutsche Botschaft ein legalisiertes EFZ? Und vor allem: eines von der chin, Botschaft in Berlin?
Ansonsten könnte ja jeder sein EFZ selber ausstellen. EFZ übersetzen lassen ist blödsinn.
Was? Schonmal was von Behördenstempeln gehört? Eine Verpflichtungserklärung für die Botschaft benötigt, so nebenbei zum EFZ von dem wir ja reden, auch keine Legalisation, Beglaubigung etc.
Es ist die Voraussetzung, die ersehnte und für das CN Standesamt (im Normalfall!) benötigte in CN geschriebene Ledigkeitsbescheinigung zu erhalten. Verstehst Du das?
Hab ich oben was anderes geschrieben? Da habe ich genau das erklärt. Also irgendwo denke ich dass du mich gerade überheblich von der Seite anmachst. Bleib doch mal sachlich. Wenn ich was nicht verstehe dann deine permanenten Dreher bezüglich der Fachbegriffe (siehe oben) und deine Aussagenänderungen ob das EFZ legalisiert werden muss oder nicht. Lies nochmal was du da geschrieben hast. Fakt ist das ist alles Internet-Halbwissen und entspricht nicht den Tatsachen. Mir kommts so vor als ob man da alles mögliche aus dem Internet zusammenkopiert.
Viel Erfolg!
Den hab ich, gerade nochmal in Shanghai angerufen und einen kurzen Kurs von der Botschaft bekommen. EFZ Original vom Standesamt reicht. Das mit dem ganzen Überbeglaubigung etc. ist vollkommener Schmarn. Das Prozedere kommt nur dann zum Einsatz wenn ein Dokument von einer fremden Botschaft für das Ausland legalisiert werden muss. Da das EFZ für die dt. Botschaft im Ausland bestimmt ist entfällt der ganze Vorgang. Ruf doch einfach mal bei einer Botschaft an, ich meine die müssen es ja wissen oder? Jedenfalls mehr als du. Der ganze Kram mit Überbeglaubigen, Endbeglaubigen etc ist ein Mythos von Leuten die den Legalisierungsvorgang und was das soll nicht verstanden haben (nicht meine Worte!),wenn du mir nicht glaubst dann werden sie es dir selbst erklären.
0086-21-62171520 Wenn die Computerstimme kommt 1 drücken, dann 5, dann die 0
FAKT IST
1) Spart euch also das Geld für die drei Begalubigungsschritte und nehmt einfach das EFZ mit auf die Reise wenn ihr eine KB damit sowieso holen wollt.
2) Das amtliche Siegel vom Standesamt reicht und gilt damit als beglaubigt für die Botschaft um die KB zu bekommen.
3) Legalisation des EFZ ist nur dann notwendig (inkl. Beglaubigungsprozedere wie in der FAQ beschrieben) wenn ihr im Ausland nicht zur Botschaft könnt. Vorher beim chin. Standesamt nachfragen ob das legalisierte EFZ oder eine Meldebescheinigung akzeptiert wird! Falls nicht bleibt euch nur Puinkt 1
Jetzt macht das auch alles endlich für mich einen Sinn. Denn ich fragte mich immer was dieses legalisieren des EFZ soll wenn ich sowieso zu Botschaft gehe um dort damit eine KB zu holen.
Wers nicht glaubt ruft jetzt einfach selbst mal bei der Botschaft an, Nummer steht oben. Ihr bekommt das Gleiche zu hören. Und nur das macht auch Sinn.