Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

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ingo_001
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Dagobert hat geschrieben:@Tenshu: Wieso musstest du das eigentlich mit der Legalisation des EFZ machen? Wer möchte das denn später in deinem Fall ausser der dt. Botschaft noch sehen?
Da antworte ich mal:
Die Legalisation des EFZ durch die chinesische Botschaft ist für das chinesische Standesamt nötig, denn die wollen ja wissen, ob die darin gemachten Angaben stimmen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Dagobert
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Dagobert »

Das bekommen sie doch durch den Ledigkeitsnachweis des Konsulats welches nur vor Ort übersetzt werden muss. Das EFZ wird doch nicht vom chin. Standesamt benötigt. Das kennen die ja nichtmal oder? Das hat mir die nette Dame von der Botschaft auch so mitgeteilt und gefragt wie ich darauf komme. Steht auch auf der Webseite der Botschaft und die haben dort sogar extra betont, dass eine Legalisation nicht notwendig ist.

Hier nochmal Auszüge: Stand 23.10.2009

Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, in der VR China einen chinesischen Staatsange-
hörigen zu heiraten, müssen nach Kenntnis des Generalkonsulats gegenwärtig folgende Voraus-
setzungen erfüllen:
a) Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses sein,
b) eine vom Generalkonsulat auf Grundlage eines Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellte
Konsularbescheinigung vorlegen, in der die Ledigkeit der/des deutschen Verlobten
bestätigt wird (siehe hierzu Punkt Nr . 3),
c) mindestens drei Fotos beibringen (Querformat 2,0 x 2,0 cm mit einfarbigem Hintergrund,
Halbkörperfotos, ohne Kopfbedeckung, möglichst Hochglanz), auf denen beide Verlobten
gemeinsam abgebildet sind
d) bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten eine Scheidungs- bzw. eine Sterbeur-
kunde, aus der der Name des Ehegatten hervorgeht, vorlegen (siehe hierzu Punkt Nr . 4)

Die oben genannten Unterlagen sind ins Chinesische zu übersetzen. Eine Übersicht der vom
hiesigen Standesamt vorgeschlagenen Übersetzerbüros finden Sie auf Seite 3.

Die im Anschluss erforderliche Übersetzung der Konsularbescheinigung kann durch ein vom
Shanghaier Standesamt empfohlenes Übersetzungsbüro (siehe Seite 3) vorgenommen werden.

Zum EFZ
========

Es kann sein, dass das für Sie zuständige Standesamt in Deutschland noch weitere Dokumente
fordert, daher sollten Sie sich unbedingt *vor Versendung* der Unterlagen direkt mit dem zustän-
digen Standesamt in Verbindung setzen. Der Versand der Unterlagen an das Standesamt muss
durch Sie persönlich erfolgen. Bitte teilen Sie dem Standesamt mit, dass eine Legalisation und
Übersetzung des Ehefähigkeitszeugnisses nicht erforderlich ist.


http://www.shanghai.diplo.de/Vertretung ... =Daten.pdf" target="_blank

Ich verstehe also nicht warum ich das Legalisieren lassen sollte. Ausserdem, behält das Konsulat das EFZ nicht ein? Man nimmt doch nur die KB mit zum Standesamt. Wird das in Shanghai vielleicht einfacher oder total anders behandelt als anderswo? Was steht denn dazu an der gleichen Stelle bei den anderen Botschaften in China?

Edit: Ich habe mal im Netz recherchiert und bin jetzt echt der Meinung, dass dieses ganze Prozedere wirklich nicht notwendig ist. An so ziemlich jeder Stelle lese ich, dass man das EFZ nur dann legalisieren muss, wenn man keine Konsularbestätigung vor Ort einholen kann. Denn man kann beim chin. Standesamt auch das EFZ in legalisierter Form als Ledigkeitsnachweis verwenden. Hat man eine Konsularbestätigung, dann kann man sich das legalisieren des EFZ sparen. Eine reine Übersetzung der KB durch ein Übersetzungsbüro des chin. Standesamtes ist ausreichend. Moge ruft meine Freundin beim Standesamt nochmal an und hakt nach. Halte euch auf dem Laufenden.
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happyfuture
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

Dagobert hat geschrieben:Das bekommen sie doch durch den Ledigkeitsnachweis des Konsulats welches nur vor Ort übersetzt werden muss. Das EFZ wird doch nicht vom chin. Standesamt benötigt. Das kennen die ja nichtmal. Das hat mir die nette Dame von der Botschaft auch so mitgeteilt und gefragt wie ich darauf komme. Steht auch auf der Webseite der Botschaft und die haben dort sogar extra betont, dass eine Legalisation nicht notwendig ist,
Mein letzter Erklärungsversuch, da hier einiges aneinander "vorbei" gepostet wird (scheint mir!) :wink:

Das EFZ wird von deinem zuständigen Standesamt in D erstellt, nur die sagen Dir genau, was dazu benötigt wird. Dieses EFZ MUSS! für die D-Bostchaft oder jegliches D-Konsulat in China beglaubigt und überbeglaubigt werden (so wie Tenshu richtig geschrieben hat). Ohne diese Beglaubigungen (es werden lediglich die Unterschrift vom Standesamt und danach von der Bezirksregierung bestätigt!!!) bekommst Du nirgendwo in China eine Ledigkeitsbescheinigung.
ACHTUNG: (und jetzt genau lesen!): Es sei denn, das CN-Standesamt ist mit einer legalisierten Meldebescheinigung, aus der Dein Ledigkeitsnachweis hervorgeht, zufrieden! FRAGEN!

Dagobert hat geschrieben:Hier nochmal Auszüge: Stand 23.10.2009

Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, in der VR China einen chinesischen Staatsange-
hörigen zu heiraten, müssen nach Kenntnis des Generalkonsulats gegenwärtig folgende Voraus-
setzungen erfüllen:
a) Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses sein,
b) eine vom Generalkonsulat auf Grundlage eines Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellte
Konsularbescheinigung vorlegen, in der die Ledigkeit der/des deutschen Verlobten
bestätigt wird (siehe hierzu Punkt Nr . 3),
c) mindestens drei Fotos beibringen (Querformat 2,0 x 2,0 cm mit einfarbigem Hintergrund,
Halbkörperfotos, ohne Kopfbedeckung, möglichst Hochglanz), auf denen beide Verlobten
gemeinsam abgebildet sind
d) bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten eine Scheidungs- bzw. eine Sterbeur-
kunde, aus der der Name des Ehegatten hervorgeht, vorlegen (siehe hierzu Punkt Nr . 4)

Die oben genannten Unterlagen sind ins Chinesische zu übersetzen. Eine Übersicht der vom
hiesigen Standesamt vorgeschlagenen Übersetzerbüros finden Sie auf Seite 3.

Die im Anschluss erforderliche Übersetzung der Konsularbescheinigung kann durch ein vom
Shanghaier Standesamt empfohlenes Übersetzungsbüro (siehe Seite 3) vorgenommen werden.
genau das hat Tenshu geschrieben, bravo, 100 Punkte!
Dagobert hat geschrieben:Zum EFZ
========

Es kann sein, dass das für Sie zuständige Standesamt in Deutschland noch weitere Dokumente
fordert, daher sollten Sie sich unbedingt *vor Versendung* der Unterlagen direkt mit dem zustän-
digen Standesamt in Verbindung setzen. Der Versand der Unterlagen an das Standesamt muss
durch Sie persönlich erfolgen. Bitte teilen Sie dem Standesamt mit, dass eine Legalisation und
Übersetzung des Ehefähigkeitszeugnisses nicht erforderlich ist.


http://www.shanghai.diplo.de/Vertretung ... =Daten.pdf" target="_blank
Wie bereits immer wieder darauf hingewiesen wurde: vorher beim D Standesamt nachfragen!!!
Bei mir war mein BY-Provinzstandesamt nicht in der Lage, zu erkennen, was übersetzt werden muss und was nicht. Selbst als ich die Botschaft in BJ eingeschaltet habe, haben die auf STUR gemacht. Habe mich daraufhin kurzerhand in meiner alten Heimatstadt AC angemeldet, die mehr "Erfahrung" mit ausländischen Eheschließungen haben. Ging alles innerhalb 2 Wochen über die Bühne! Alles! Die Legalisierung und überbeglaubigung des EFZ hat mich 10 Euro und einen Tripp mit dem Mopped nach Köln gekostet. Von AC recht unspektakulär!

Ich denke ohnehin, Du meinst die Legalisation EFZ durch die CN-Botschaft/Konsulat - DAS IST ÜBERFLÜSSIG, NICHT ERFORDERLICH (das ist mein allerletzter Hinweis darauf!!) - sprich, diese Zeit und das Geld kannst Du Dir sparen :!:
Dagobert hat geschrieben:Ich verstehe also nicht warum ich das Legalisieren lassen sollte. Das EFZ behält sowieso die Botschaft später. Wird das in Shanghai vielleicht einfacher behandelt als anderswo? Was steht denn dazu an der gleichen Stelle bei den anderen Botschaften in China?
Nein! Beijing, Shanghai, Guangzhou, Chengdu - alle gehen nach gleicher Anweisung vor, die übrigens vom Auswärtigen Amt herausgegeben wird und dort auch beim Bürgerservice abgefragt werden kann.
Ohne legalisiertes EFZ wirst Du keine Freude bei der D-Botschaft oder irgendeinem D-Konsulat auf der Welt haben, da die nicht jedes popelige Standesamt in D überprüfen können und wollen. Ansonsten könnte ja jeder sein EFZ selber ausstellen. EFZ übersetzen lassen ist blödsinn. Es ist die Voraussetzung, die ersehnte und für das CN Standesamt (im Normalfall!) benötigte in CN geschriebene Ledigkeitsbescheinigung zu erhalten. Verstehst Du das?

Viel Erfolg!
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Dagobert »

happyfuture hat geschrieben: Mein letzter Erklärungsversuch, da hier einiges aneinander "vorbei" gepostet wird (scheint mir!) :wink:

Das EFZ wird von deinem zuständigen Standesamt in D erstellt, nur die sagen Dir genau, was dazu benötigt wird. Dieses EFZ MUSS! für die D-Bostchaft oder jegliches D-Konsulat in China beglaubigt und überbeglaubigt werden (so wie Tenshu richtig geschrieben hat).
Ich bin ja kein Klugscheisser, aber nach dem Post muss ich jetzt mal entsprechend antworten. Das ist falsch. Die Botschaft sagte mir, das Original das ich vom Standesamt bekomme reicht aus. Eine Über-, Endbeglaubigung etc. ist nicht notwendig. Ich habe diese Frau merhmals gefragt, und die schien sehr kompetent zu sein. Das hast du alles falsch verstanden.
Ohne diese Beglaubigungen (es werden lediglich die Unterschrift vom Standesamt und danach von der Bezirksregierung bestätigt!!!) bekommst Du nirgendwo in China eine Ledigkeitsbescheinigung.
Die Frau sagte mir eindeutig: Wenn sie das Original EFZ von ihrem Standesamt haben ist weiter nichts zu machen. Bringen sie uns nur dieses Original, weitere Behördenschritte das Dokument über/end/sonstwas beglaubigen zu lassen etc. sind nicht notwendig. KB = Ledigkeitsnachweis!
ACHTUNG: (und jetzt genau lesen!): Es sei denn, das CN-Standesamt ist mit einer legalisierten Meldebescheinigung, aus der Dein Ledigkeitsnachweis hervorgeht, zufrieden! FRAGEN!
Oder einem legalisierten EFZ wenn der Weg zur Botschaft zu weit ist. (Auch Standesamt abhängig, logo). Schrieb ich bereits.
genau das hat Tenshu geschrieben, bravo, 100 Punkte!
Wieso? Wo steht da in dem Dokument dass ein legalisiertes EFZ benötigt wird? In der FAQ steht dass ich das Beglaubigungsprozedere machen muss mit anschliessender Legalisation. Was falsch ist.
Wie bereits immer wieder darauf hingewiesen wurde: vorher beim D Standesamt nachfragen!!!
Das ist eine Anweisung an das deutsche Standesamt. So wie ich es verstanden habe hat man das extra in das Merkblatt aufgenommen weil viele Leute diese Schritte immer wieder tun. Es geht in dem Auszug nur um den Satz in Fett. Deswegen postete ich es. Btw hat jemand unserem Standesamt mitgeteilt, dass jemand in China heiraten möchte und das gleiche mit der beglaubigung empfohlen (per Email). Die Frau wusste es nicht und hat mir das auch gesagt, laut ihr kennt sie sich damit nicht aus in China. Morgen werde ich ihr sagen, dass ihre Infos von dieser Person aus dem Internet falsch ist. @Tenshu: Das warst dich nicht du oder? Ich meine wir wohnen ja nur 35-40km auseinander hehe.
Die Legalisierung und überbeglaubigung des EFZ hat mich 10 Euro und einen Tripp mit dem Mopped nach Köln gekostet. Von AC recht unspektakulär!
Wieso musstest du ein legalisiertes EFZ haben? Ich kapiers nicht. Auf der einen Seite sagst du braucht man nicht, aber gemacht hast du es.
Ich denke ohnehin, Du meinst die Legalisation EFZ durch die CN-Botschaft/Konsulat - DAS IST ÜBERFLÜSSIG, NICHT ERFORDERLICH (das ist mein allerletzter Hinweis darauf!!) - sprich, diese Zeit und das Geld kannst Du Dir sparen :!:


Genau das meine ich, jetzt ist es wieder überflüssig. Was für eine Legalisation soll ich denn sonst meinen? Sag ich doch. Und da keine Legalisation notwendig, brauchts auch keinem Beglaubigungsprozedere,
Nein! Beijing, Shanghai, Guangzhou, Chengdu - alle gehen nach gleicher Anweisung vor, die übrigens vom Auswärtigen Amt herausgegeben wird und dort auch beim Bürgerservice abgefragt werden kann.
Ich meine zwar was anderes aber egal an der Stelle. Im übrigen ist das nicht 100% geregelt. Es gibt Ausnahmeregelungen hierfür.
Ohne legalisiertes EFZ wirst Du keine Freude bei der D-Botschaft oder irgendeinem D-Konsulat auf der Welt haben, da die nicht jedes popelige Standesamt in D überprüfen können und wollen.
Hallo? Jetzt machste mich echt völlig plemplem, LOL. Du änderst deine Meinung alle 3 Sätze. Jetzt brauch ich plötzlich die Legalisation des EFZ wieder. Ganz ehrlich bringst du nicht irgendwie Legalisation mit Beglaubigung dauernd durcheinander?

(Edit: Ja machst du. Auch in der FAQ redest du von Beglaubigung bei der chin Botschaft, Hallo dort wird nur legalisiert!).

http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... 51#p126551

Legalisation bedeutet, dass ein ausländisches Dokument von der jeweiligen Botschaft des Landes wo es verwendet werden soll im Vorfeld geprüft wird. Seit wann benötigt die deutsche Botschaft ein legalisiertes EFZ? Und vor allem: eines von der chin, Botschaft in Berlin?
Ansonsten könnte ja jeder sein EFZ selber ausstellen. EFZ übersetzen lassen ist blödsinn.
Was? Schonmal was von Behördenstempeln gehört? Eine Verpflichtungserklärung für die Botschaft benötigt, so nebenbei zum EFZ von dem wir ja reden, auch keine Legalisation, Beglaubigung etc.
Es ist die Voraussetzung, die ersehnte und für das CN Standesamt (im Normalfall!) benötigte in CN geschriebene Ledigkeitsbescheinigung zu erhalten. Verstehst Du das?
Hab ich oben was anderes geschrieben? Da habe ich genau das erklärt. Also irgendwo denke ich dass du mich gerade überheblich von der Seite anmachst. Bleib doch mal sachlich. Wenn ich was nicht verstehe dann deine permanenten Dreher bezüglich der Fachbegriffe (siehe oben) und deine Aussagenänderungen ob das EFZ legalisiert werden muss oder nicht. Lies nochmal was du da geschrieben hast. Fakt ist das ist alles Internet-Halbwissen und entspricht nicht den Tatsachen. Mir kommts so vor als ob man da alles mögliche aus dem Internet zusammenkopiert.
Viel Erfolg!
Den hab ich, gerade nochmal in Shanghai angerufen und einen kurzen Kurs von der Botschaft bekommen. EFZ Original vom Standesamt reicht. Das mit dem ganzen Überbeglaubigung etc. ist vollkommener Schmarn. Das Prozedere kommt nur dann zum Einsatz wenn ein Dokument von einer fremden Botschaft für das Ausland legalisiert werden muss. Da das EFZ für die dt. Botschaft im Ausland bestimmt ist entfällt der ganze Vorgang. Ruf doch einfach mal bei einer Botschaft an, ich meine die müssen es ja wissen oder? Jedenfalls mehr als du. Der ganze Kram mit Überbeglaubigen, Endbeglaubigen etc ist ein Mythos von Leuten die den Legalisierungsvorgang und was das soll nicht verstanden haben (nicht meine Worte!),wenn du mir nicht glaubst dann werden sie es dir selbst erklären.

0086-21-62171520 Wenn die Computerstimme kommt 1 drücken, dann 5, dann die 0

FAKT IST

1) Spart euch also das Geld für die drei Begalubigungsschritte und nehmt einfach das EFZ mit auf die Reise wenn ihr eine KB damit sowieso holen wollt.
2) Das amtliche Siegel vom Standesamt reicht und gilt damit als beglaubigt für die Botschaft um die KB zu bekommen.
3) Legalisation des EFZ ist nur dann notwendig (inkl. Beglaubigungsprozedere wie in der FAQ beschrieben) wenn ihr im Ausland nicht zur Botschaft könnt. Vorher beim chin. Standesamt nachfragen ob das legalisierte EFZ oder eine Meldebescheinigung akzeptiert wird! Falls nicht bleibt euch nur Puinkt 1

Jetzt macht das auch alles endlich für mich einen Sinn. Denn ich fragte mich immer was dieses legalisieren des EFZ soll wenn ich sowieso zu Botschaft gehe um dort damit eine KB zu holen.

Wers nicht glaubt ruft jetzt einfach selbst mal bei der Botschaft an, Nummer steht oben. Ihr bekommt das Gleiche zu hören. Und nur das macht auch Sinn.
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Tenshu
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

Also nochmal für alle Inforesistenten:

Man benötigt im Normal fall keine Legalisation des EFZ, weil es ein deutsches Dokument ist das bei einer Deutschen Behörde verwendet wird (D-Botschaft / Konsularbescheinigung).

Warum habe ich mein EFZ legalisiert?

Weil ich keine Konsularbescheinigung in Shenyang benötige. Dort reicht die legalisierte Meldebescheinigung meiner Stadt, sowie ein legalisiertes EFZ. (Deutsches Dokument wird direkt beim Eheregisteramt verwendet, deshalb Legalisation) Dadurch kann das Eheregisteramt auch später zusammen mit dem CN Außenministerium die deutschen Unterlagen erstellen bzw. Übersetzen und beglaubigen. Legalisation = Authentisch. Danach noch zur D- Botschaft zwecks Legalisation. Quasi der umgekehrte Weg. Macht aber alles das Eheregisteramt. Kostet 2000 Yuan und dauert 15 Tage.

Verwendung der Dokumente:
Deutsches Dokument bei Deutschen Behörden im Ausland = keine Legalisation nötig
Deutsches Dokument bei Ausländischen (chin.) Behörden = Legalisation immer notwendig.

und natürlich auch umgekehrt:

Cin. Dokument bei chin. Behörden = keine legalisation durch D...warum auch..is klar.
Chin. Dokument bei deutschen Behörden = immer Legalisation durch D nötig.

Alles klar?

Wie ich schon einmal geschrieben habe Sicher ist nur das nichts sicher ist.
In Shanghai ist die Vorgehensweise eine andere als in Beijing, als in Shenyang, als in Wuhan usw.
Deswegen muss man immer Nachfragen und eine allgemeingültige Aussage lässt sich nicht für ganz CN treffen.
"Wenn Windows die Lösung ist, dann möchte ich bitte das Problem wieder haben."
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happyfuture
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

@Dagobert (der Name kommt mir bekannt vor, hat mal vor Jahren alle an der Nase herumgeführt),
ich habe letztes Jahr in China geheiratet! Möglich, dass sich jetzt alles geändert hat, möglich, dass Du eine SONDERREGELUNG erhalten hast - ich behaupte immer noch, Du wirfst da grundlegend was durcheinander (was auch bei den Begriffen "Legalisation", "Apostille", "Überbeglaubigung" etwas schwierig ist). Lediglich die "Überbeglaubigung" durch die CN Botschaft/Konsulat kannst Du Dir sparen :!:

:arrow: Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland

Lies Dir das in Ruhe durch, vergleiche es mit den Aussagen des D-Konsulates in Shanghai und handle dann. :wink:

Ich wünsche Dir viel Glück, ich habe es bereits! :D
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Dagobert »

Tenshu hat geschrieben:Also nochmal für alle Inforesistenten:
Du kannst einem echt auf den Keks gehen. Wer ist den Inforesistent? Das einzige was ich sehe ist, dass die Infos die man bekam bezüglich wann man eine Legalisation benötigt, falsch sind.
Man benötigt im Normal fall keine Legalisation des EFZ, weil es ein deutsches Dokument ist das bei einer Deutschen Behörde verwendet wird (D-Botschaft / Konsularbescheinigung).
Sagte ich doch.
Warum habe ich mein EFZ legalisiert?

Weil ich keine Konsularbescheinigung in Shenyang benötige.
Sagte ich doch. Wenn KB dann keine Legalisation nötig. Soll ich es seit meinem 1. Post nochmal mich selbst quoten?
Dort reicht die legalisierte Meldebescheinigung meiner Stadt, sowie ein legalisiertes EFZ. (Deutsches Dokument wird direkt beim Eheregisteramt verwendet, deshalb Legalisation) Dadurch kann das Eheregisteramt auch später zusammen mit dem CN Außenministerium die deutschen Unterlagen erstellen bzw. Übersetzen und beglaubigen.
Na also. Genau wie ich sagte. Du hattest nicht wie Tenshu vor ein KB zu holen. Kannst du dich an meine einfache erste Frage erinnern? "Tenshu: Warum Legalisation des EFZ? Du holst doch ein KB". Dann kamst du und redest was ich habe etwas nicht verstanden, ne ich habe es gerade nun total verstanden.
Legalisation = Authentisch. Danach noch zur D- Botschaft zwecks Legalisation. Quasi der umgekehrte Weg. Macht aber alles das Eheregisteramt. Kostet 2000 Yuan und dauert 15 Tage.
Ja deshalb passt dieses durcheinander nicht zur FAQ. Es werden 2 Wege gemixt. Der in der FAQ ist richtig, man sollte aber dort den Abschnitt rausnehmen dass das EFZ legalisiert werden muss wenn man im gleichen Zusammenhang sagt man hole sich die KB. Darum gehts mir.
Verwendung der Dokumente:
Deutsches Dokument bei Deutschen Behörden im Ausland = keine Legalisation nötig
Deutsches Dokument bei Ausländischen (chin.) Behörden = Legalisation immer notwendig.
Ja sagte ich auch bereits. Dann lies mal die FAQ, denn dort wird das EFZ zum Konsulat gebracht. Legalisation durch chin. Botschaft wird auch vorgeschlagen inkl. aller Beglaubigungen. Das ist alsi quatsch, du hast es gerade gesagt.
Alles klar?{/quote]

Unglaublich, mir schon, dir auch oder liest du nicht meinen Post?
Wie ich schon einmal geschrieben habe Sicher ist nur das nichts sicher ist. In Shanghai ist die Vorgehensweise eine andere als in Beijing, als in Shenyang, als in Wuhan usw.
Vorher schriebst du noch das auswärtige Amt gäbe alles vor, bis ich dir sagte es gibt Ausnahmeregelungen. Tststststs. Das einzige was aber definitiv gleich ist und da liegste jetzt auch wieder falsch, ist dass was ich zum EFZ geschrieben habe und das alle Botschaften kein Beglaubigungsprozedere und Legalisation durch die chin. Behörde benötigen. Löscht das bitte aus der FAQ, das ist doch auch das einzig Falsche.
Deswegen muss man immer Nachfragen und eine allgemeingültige Aussage lässt sich nicht für ganz CN treffen.[/quote]

Das was ich schrieb ist allgemein gültig, da ein deutsches Schriftstück zu einer deutschen Behörde gebracht wird um ein weiteres Schriftstück zu bekommen.

Es ist echt unglaublich wie du nun wieder Worte wie "Alles klar?.... Inforesistent...." gegenüber anderen verwendest. Du redest wirres Zeugs, änderst permanent deine Aussagen und sagst auch noch die anderen sind zu doof es zu kapiern. Soll ich dir nochmal deinen abfälligen Satz quoten wo du behauptet hast ohne Legalisation, geschweige denn Beglaubigungsprozedere des EFZ bekäme man auf der ganzen Welt von keiner Botschaft eine Konsularbescheinigung? Wer ist Inforesistent? Muss ich mir solch einen Quatsch merken?
@Dagobert (der Name kommt mir bekannt vor, hat mal vor Jahren alle an der Nase herumgeführt),
Lol, bist wohl immer noch von deinen Worten zuvor überzeugt. Rauswinden geht nicht. Das steht hier alles schwarz auf weiss. hehe.
ich habe letztes Jahr in China geheiratet! Möglich, dass sich jetzt alles geändert hat, möglich, dass Du eine SONDERREGELUNG erhalten hast - ich behaupte immer noch, Du wirfst da grundlegend was durcheinander (was auch bei den Begriffen "Legalisation", "Apostille", "Überbeglaubigung" etwas schwierig ist). Lediglich die "Überbeglaubigung" durch die CN Botschaft/Konsulat kannst Du Dir sparen :!:
Alter jetzt dreh ich gleich durch. a) Es hat sich nichts geändert, weil das alles auch schon von der Logik her so ist und war. Du wirfst permanent alles durcheinander. Das ist keine Sonderregelung dass man für ein KB zu bekommen keine Legalisation oder Beglaubigungsprozedere des EFZ benötigt wird. Das ist schon alleine aufgrund der Logik nicht notwendig. b) Durch verdrehst gerade schon wieder die Begriffe, das ist nun deine 3. Konstellation, hast du sie bald alle drei durch? Ich sags dir nochmal: die chin. Botschaft legalisiert nur! Die überbeglaubigt nichts, du machst die Leute hier total meschugge ehrlich. Bitte sag dazu nichts mehr oder die FAQ wird noch falscher wie sie bereits ist. Ja das ganze scheint etwas zu schwer für dich zu sein. Unglaublich anderen klarmachen zu wollen sie würden es nicht verstehen dabei redest du nur wirres Zeug von Post zu Post.
:arrow: Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland

Lies Dir das in Ruhe durch, vergleiche es mit den Aussagen des D-Konsulates in Shanghai und handle dann. :wink:
Ja das ist 100% deckungsgleich und habe ich bereits vor Wochen gelesen. Hat damit aber nichts zu tun ob man ein EFZ bei der Botschaft legalisieren muss oder nicht. Die FAQ redet von KB also muss man nicht.
Ich wünsche Dir viel Glück, ich habe es bereits! :D
Werde ich nicht benötigen danke, hehe. jetzt wo ich weiss dass die FAQ ab dem Zeipunkt wo ich das EFZ bekommen habe nicht mehr wichtig ist und der Abschnitt mit den Gerichten und chin. Botschaft falsch ist. Mit Glück hat das nichts mehr zu tun, das Wissen habe ich nun 100% und verstehe auch alles. Hätte ich von Anfang an diesen Abschnitt nicht in der FAQ gelesen, hätte ich hier auch niegepostet. Ich hatte wohl bisher mehr Stress damit eure FAQ versuchen zu verstehen als mit dem wirklichen EFZ. Bis auf den einen Abschnitt ist die FAQ von Tenshu ja toll. Er sollte einfach den Abschnitt mit dem Beglaubigunsprozedere rausnehmen und ein paar Sätze von dir welche die Begriffe verdrehen.
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Tenshu
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

Dagobert hat geschrieben:Du kannst einem echt auf den Keks gehen. Wer ist den Inforesistent? Das einzige was ich sehe ist, dass die Infos die man bekam bezüglich wann man eine Legalisation benötigt, falsch sind.
Das war nicht auf dich bezogen, Dagobert. Sondern auf die 8 PN´s die ich wieder erhalten habe.
Seit Monaten...kommen immer wieder Anfragen wegen Legalisation und EFZ. Irgendwann reicht es mir dann auch mal und ich bin genervt. Deshalb das Inforesistent. Denn mehr, als es immer wieder schreiben kann ich auch nicht.
Dagobert hat geschrieben:Es ist echt unglaublich wie du nun wieder Worte wie "Alles klar?.... Inforesistent...." gegenüber anderen verwendest. Du redest wirres Zeugs, änderst permanent deine Aussagen und sagst auch noch die anderen sind zu doof es zu kapiern. Soll ich dir nochmal deinen abfälligen Satz quoten wo du behauptet hast ohne Legalisation, geschweige denn Beglaubigungsprozedere des EFZ bekäme man auf der ganzen Welt von keiner Botschaft eine Konsularbescheinigung? Wer ist Inforesistent? Muss ich mir solch einen Quatsch merken?
Dagobert hat geschrieben:
Tenshu hat geschrieben:Also nochmal für alle Inforesistenten:
Wer redet hier wirres Zeug? Ich sagte das du, ohne ein EFZ ob nun legalisiert oder nicht, keine Konsularbescheinigung der D_Botschaft in CN bekommst. Warum? Weil das EFZ die Grundlage zur Ausstellung einer Konsularbescheinigung ist. Ohne EFZ keine Konsularbescheinigung. Ebenfalls, wie du schon richtig sagtest, muss das EFZ nicht legalisiert sein zur Verwendung bei der D- Botschaft. Weil Deutsch zu Deutsch. Wohl aber zur Verwendung bei CN Behörden. Deutsch zu CN. Das hast du richtig gesagt. Und deshalb stimmt mein Satz. Ohne EFZ bekommst du nirgends eine Konsularbescheinigung / Ledigkeitsnachweis ausgestellt. Das wurde mir bestätigt durch das D-Außenministerium als auch durch die D-Botschaft in Beijing. Und die sollten das wissen.

Wenn das in Shanghai anders gesehen wird, dann ist das auch ok. Aber in den meisten Fällen ist es eben so. Steht auch meist in den PDF-Dateien der Konsulate. Nur lese ich nicht jedes PDF File für Shanghai oder anderswo, weil es mich nicht interessiert. Das müssen die Leute die in der entsprechenden Provinz heiraten wollen schon selbst tun. Ich kann nur den grundlegenden Weg aufzeigen. Abweichungen davon gibt es immer, je nach Provinz und Standesamt in D.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Dagobert »

OMG ich muss mich teilweise echt entschuldigen. Ich sehe gerade es war ja gar nicht "HappyFuture" der mir geantwortet hat sondern du Tenshu. LOL. Ich dachte schon Happy ist schizophren und schreibt zwischen den Posts dauernd was anderes, haha. Großes Missverständnis sorry!

Die Fakten bleiben natürlich bestehen so wie ich es schrieb und sollten etwas klarer in der FAQ stehen. Also explizit die 2 Fälle aufweisen wenn legalisiert werden muss und wann nicht. Die meisten gehen doch eh zur Botschaft um die KB/LE zu holen. Ich dachte du Tenshu hast das auch gemacht, deswegen meine Frage ein paar Threads zurück warum eine Legalisation.

Haha OMG Entschuldigung Tenshu, den ich für HappyFuture hielt und Entschuldigung an HappyFuture dass ich dachte er dreht jetzt völlig durch. :lol: :oops:
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

Dagobert hat geschrieben:OMG ich muss mich teilweise echt entschuldigen. Ich sehe gerade es war ja gar nicht "HappyFuture" der mir geantwortet hat sondern du. LOL. Ich dachte schon Happy ist schizophren und schreibt dauernd was anderes, haha. Großes Missverständnis sorry!

Die Fakten bleiben natürlich bestehen so wie ich es schrieb.

Haha OMG Entschuldigung. :lol:
Kein Problem, Dagobert. Wir reden hier ständig aneinander vorbei. Das ist Alltag.
Ist ja auch ein schwieriges Thema. :wink:

Das Problem besteht darin, das die Standesämter in D als auch die Eheregisterämter in CN unterschiedlicher nicht sein können. Aber es mal interessant zu hören, das in Shanghai auf das EFZ kein Wert gelegt wird. Andere Provinz, andere Sitten. :lol: :lol: :lol:

Es gibt immer Ausnahmen von der Regel, bzw. CN ist eine einzige große Ausnahme. :P :P :P
Allerdings kann man diese Ausnahmen nicht alle erfassen. CN ist groß. :wink:
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Dagobert »

Nunja man braucht es nie wenn man eine KB hat. Das war ja das was ich schrieb, hat man diese nicht oder keine Zeit sie zu bersorgen dann ist der Weg mit dem ganzen wie in der FAQ schon der richtige. Aber KB + Legalisation ist unnötig. Ich kann auch nach Shanghai und ein legalisiertes EFZ beim Standesamt vorlegen und einfach nicht zur Botschaft gehen. Das geht alles. Warum hast du denn den großen Umweg über die Legalisierung/Beglaubigungsstress etc gemacht? Keine Zeit zur Botschaft zu gehen das KB abholen? Aber ich sehe jetzt hat es sich aufgeklärt oder? Also nur die FAQ irgendwann man etwas Begriffssäubern und die Info beider Wege klarer erläutern :)
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

Dagobert hat geschrieben:Nunja man braucht es nie wenn man eine KB hat. Das war ja das was ich schrieb, hat man diese nicht oder keine Zeit sie zu bersorgen dann ist der Weg mit dem ganzen wie in der FAQ schon der richtige. Aber KB + Legalisation ist unnötig. Ich kann auch nach Shanghai und ein legalisiertes EFZ beim Standesamt vorlegen und einfach nicht zur Botschaft gehen. Das geht alles. Warum hast du denn den großen Umweg über die Legalisierung/Beglaubigungsstress etc gemacht? Keine Zeit zur Botschaft zu gehen das KB abholen? Aber ich sehe jetzt hat es sich aufgeklärt oder? Also nur die FAQ irgendwann man etwas Begriffssäubern und die Info beider Wege klarer erläutern :)
ja natürlich. Aber es ist und bleibt ein zweischneidiges Schwert. In bestimmten Teilen von CN, musst du zur Botschaft eine KB holen, weil selbst das legalisierte EFZ auf dem Eheregisteramt nicht anerkannt wird als Ledigkeitsnachweis. Deswegen habe ich beide Wege beschrieben. Sonst kommt der nächste und sagt stimmt ja überhaupt nicht, man bräuchte immer...bla..bla.. Aber wenn man das FAQ liest, versteht man, das es mehr als nur einen Weg gibt in CN, denke ich zumindest....

Es ist und bleibt schwierig....
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

Ich habe das FAQ jetzt mal um folgenden Satz bei der Legalisationsgeschichte erweitert.

Nochmal der Hinweis das das EFZ nicht legalisiert werden muss, wenn man eine Konsularbescheinigung/Ledigkeitsnachweis der D-Botschaft benötigt. Die Legalisierung des EFZ benötigt man nur, wenn das EFZ als Ledigkeitsnachweis beim Eheregisteramt in CN anerkannt wird (ohne Konsularbescheinigung /Ledigkeitsnachweis der D-Botschaft).

Ich hoffe das damit einiges verständlicher wird. Aber man benötigt immer noch die Endbeglaubigung durch das BVA (Aussage des D-Außenministeriums und der D-Botschaft in Beijing). Nur der Stempel vom Standesamt würde lt. Aussage, nicht ausreichen. Steinigt mich, aber so habe ich es gesagt bekommen. Kann aber auch wieder ein Gummi-Paragraph sein. Auslegungssache eben... :roll:
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Dagobert »

Der Abschnitt ist nun gut und klar. Perfekt!

Aber dieses beglaubigen, überbegl. und endbegl. des EFZ für eine KB ist wirklich falsch und nur notwendig für die Legalisation bei der chin. Botschaft in Berlin wenn man den zweiten Weg wie in dem Textblock ohne die Botschaft geht.

Will man mit dem EFZ ein KB in China bei der dt. Botschaft holen, muss nichts dergleichen gemacht werden! 100% Ansonsten hat mich die Botschaft ja 2x angelogen, was ich nicht glauben kann, denn die war richtig fit die Dame. Zur Sicherheit rufe ich morgen nochmal das Aussenministerium an, damit es wirklich 200% sicher ist.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

Dagobert hat geschrieben:Haha OMG Entschuldigung Tenshu, den ich für HappyFuture hielt und Entschuldigung an HappyFuture dass ich dachte er dreht jetzt völlig durch. :lol: :oops:
Hatte ich mir schon gedacht, ist OK!

Weißt Du, wir versuchen uns hier im Forum zu helfen und "leider" gibt es immer wieder "Änderungen", "Ausnahmen" und "widersprüchliche Mitteilungen".

Tenshu hat den wahnwitzigen Versuch unternommen, einen F&A Thread diesbezüglich ins Leben zu rufen, da er selber "auf dem Weg ist" ... Er hat meinen tiefen Respekt und wenn ich helfen konnte, habe ich das getan.

Meine Angaben beruhen auf meine persönlichen Erfahrungen bezogen auf meine Heirat letztes Jahr in Wuhan, China. Große, persönliche Unterstützung habe ich von der Deutschen Botschaft in Beijing erhalten, die mir im Nachhinein auch schnell und unkompliziert beim Visum meiner Frau geholfen haben. :mrgreen:

Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg,
HappyFuture
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