Wann muss ich auf Kleidung, Elektronik & Co Zoll bezahlen?

Alles um Zoll, Import & Export zwischen China und dem Rest der Welt.
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Wann muss ich auf Kleidung, Elektronik & Co Zoll bezahlen?

Beitrag von Neu-Hier »

Hallo,

ich bin gerade in Asien unterwegs und kaufe natürlich diverse Sachen wie Kleidung, Elektronikartikel & Co. Zusammen hat alles einen Neuwert von über der aktuellen Zollgrenze.

Die Betonung liegt auf "NEU"Wert. Es sind jedoch alles Sachen, die für zwei bis drei Monate noch in Gebrauch sein werden, weswegen alle Waren auch Gebrauchsspuren haben.

Gibt es hierfür eine Regelung oder bin ich auf einen guten Tag des Zollbeamten angewiesen?

Beste Grüße
Neu-Hier
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Re: Wann muss ich auf Kleidung, Elektronik & Co Zoll bezahlen?

Beitrag von Neu-Hier »

Hallo,

vielleicht noch ein hilfreicher Hinweis: Ich meine mit der Frage die Wiedereinreise nach Deutschland ;-)

Viele Grüße
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ingo_001
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Re: Wann muss ich auf Kleidung, Elektronik & Co Zoll bezahlen?

Beitrag von ingo_001 »

M.W. liegt die Zoll-Freigrenze bei 430 Euro - und das für alle Waren, die in die EU eingeführt werden (egal ob aus China oder z.B. den USA)
Was Drüber liegt (mehr gekostet hat) muss verzollt werden.
Und daran denken die Rechnungen aufzubewahren, damit der Zoll Deine Angaben prüfen kann.
Solltest Du keine Rechnungen vorweisen können, wird der Wert der eingekauften Waren geschätzt.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Wann muss ich auf Kleidung, Elektronik & Co Zoll bezahlen?

Beitrag von Neu-Hier »

Hallo,

das bedeutet also, dass ich ein Notebook verzollen muss, wenn ich es hier in HongKong für 450,00 EUR einkaufe und es nach drei Monaten Gebrauch nach Deutschland eingeführt wird, obwohl der Neupreis in der Zwischenzeit bei Einführung in die EU um 20% gefallen und es Dank Abnutzung nochmals 10% weniger wert ist?

Schade, ich dachte, da gibt es irgendwelche Regelungen, die eher für mich sprechen ;-)

Viele Grüße
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Re: Wann muss ich auf Kleidung, Elektronik & Co Zoll bezahlen?

Beitrag von ingo_001 »

Keine legalen :mrgreen:

Es sei denn, dass Notebook hätte zwischenzeitlich sichtbare Gebrauchsspuren, die darauf hinweisen, dass Du dieses schon längere Zeit hast und auch benutzt.

Bin mir aber nicht sicher, ob dass der dt. Zoll dann auch so sehen muss.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Wann muss ich auf Kleidung, Elektronik & Co Zoll bezahlen?

Beitrag von HK_Yan »

Die Freigrenze bei Drittländern liegt bei € 430 - alle Waren zusammengerechnet. Wie das bei Waren ist die nicht mehr Neu sind wird der Zoll dir bestimmt gerne mitteilen.

Gehe auf jeden Fall durch den roten Kanal und melde alle Waren an, wenn man rausgefischt wird dann wird es teurer und man darf keine Kulanz erwarten.

Bei teuren Geräten, Notebooks, DSLR usw. hat du dieses Problem dann jedes mal wenn du aus einem Drittland wieder in die EU einreist, und nicht nur bei der ersten Einreise.
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Ron
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Re: Wann muss ich auf Kleidung, Elektronik & Co Zoll bezahlen?

Beitrag von Ron »

HK_Yan hat geschrieben:Bei teuren Geräten, Notebooks, DSLR usw. hat du dieses Problem dann jedes mal wenn du aus einem Drittland wieder in die EU einreist, und nicht nur bei der ersten Einreise.
Weiss jemand wie es sich verhält wenn man z.B. im Ausland wa kauft und es legal einfüht
nach Deutschland (bin unter der Freigrenze z. B..
Dann nehme ich das Ding später wieder mit ins Ausland und es gibt dann Ärger
mit der Freigrenze bei der Einreise weil es heisst woher kommt das Teil ?
Soll man das dann (jedesmal) bei der Ausreise anmelden dass man das dabei hat
und es wieder mitbringt ?
Reicht der Kaufbeleg das es schon gebraucht ist ?
Oder wird da noch der Gebrauchtwert mit angerechnet ?

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Re: Wann muss ich auf Kleidung, Elektronik & Co Zoll bezahlen?

Beitrag von HK_Yan »

Ron hat geschrieben:Weiss jemand wie es sich verhält wenn man z.B. im Ausland wa kauft und es legal einfüht nach Deutschland
Denn Zollbeleg gut aufheben da das eine Quittung ist.
Ron hat geschrieben:(bin unter der Freigrenze z. B..
Das spielt in dem Fall keine Rolle da das Teil ja offiziell verzollt wurde - genau wie jeder Artikel den du in Deutschland im Laden kaufst.
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Re: Wann muss ich auf Kleidung, Elektronik & Co Zoll bezahlen?

Beitrag von Ron »

HK_Yan hat geschrieben:Denn Zollbeleg gut aufheben da das eine Quittung ist.
Heisst ich muss z.B. die Kamera beim Zoll im Flughafen angeben/vorzeigen bei der Einreise,
auch wenn ich unter meiner Freigrenze bin, um so einen Beleg zu erhalten ?
Das meinst Du auch mit verzollt ?

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HK_Yan
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Re: Wann muss ich auf Kleidung, Elektronik & Co Zoll bezahlen?

Beitrag von HK_Yan »

Ron hat geschrieben:Heisst ich muss z.B. die Kamera beim Zoll im Flughafen angeben/vorzeigen bei der Einreise, auch wenn ich unter meiner Freigrenze bin, um so einen Beleg zu erhalten ?
Geh zum roten Kanal und frag es. Ich sehe die Relevanz der Frage!

Man kauft ein iPhone 3G in HK (€ 400), führt es 'so' (und da < 430 völlig legal) ein. Das nächste mal bringt man eine neue DigiKam mit für 200 - und nun macht das schon freigestellte iPhone (was man ja immer dabei hat) Probleme weil man die Freistellung nicht belegen kann.

Ich muss da passen, ist aber eine interessante Frage!
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Re: Wann muss ich auf Kleidung, Elektronik & Co Zoll bezahlen?

Beitrag von Grufti »

hi ron,

wenn das Teil offensichtlich schon in D gebraucht wurde (bei einer Digicam reichen 1-2 Fotos, die z.b. einen Abschied am Flughafen MUC zeigen.. 8) ) brauchst Du es nicht mehr anmelden. Im Laufe der Zeit löst sich das Problem von alleine, denn die Beamten sind in der Regel auch immer über die neuesten Modelle informiert. Selbst wenn Du bei der ersten Einreise das Teil wegen der Freigrenze, die evtl höher als der Neuwert der Kamera liegt, nicht angemeldet hattest, so ist es immer von Vorteil, wenn Du eine Kopie der Einkaufsrechnung dabei hast.

Wenn Du Zeit hast, kannst Du Dir "professionelle "Hilfe beim ZollService-Center holen, die geben dir das "amtlich". Aber wie auch immer, im Endeffekt liegt es im Ermessen des Beamten, wie er das handelt.
Wenn Du berufsmäßig mit teuerem Equipment reisen mußt, dann gibt es die Möglichkeit des Carnet ATA "Berufsausrüstung", das Du aber vor jedem Einchecken beim jeweiligen Flughafenzoll abfertigen lassen mußt, um die jeweilige Aus- bzw. Einreise zu dokumentieren
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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