Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

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Tenshu
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

happyfuture hat geschrieben:ne ne, du bist ein Guter ...
und es ist sowieso notwendig, bei allen Tipps die hier gegeben werden, dass unbedingt im Einzelfall mit dem zuständigen Standesamt zu klären.
:lol: :lol: :lol: Ja Ja, wenn man sich mal an die wirren Vorgehensweisen der Behörden in D und CN gewöhnt hat, ist es eigentlich garnicht mehr soooooo schwer. :roll: :roll:
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Hatte es hier schon mal irgendwo geschrieben:

Im EFZ sollte expleziet beim Punkt Familienstand ledig oder single stehen. Mein Standesbeamter hatte da lediglich eine "------------"-Linie eingetragen.
Das hatte für uns damals zur Folge, dass wir deshalb von Nanning zum dt. Generalkonsulat nach Guangzhou mussten ... und das zu einer Zeit, als wg. einiger Taifune sämtl. Flüge dorthin gecancelt wurden und wir mit dem Zug fahren mussten.
Wir konnten nur von Glück sagen, dass wir durch Beziehungen überhaubt noch Zug-Tickets erhalten hatten ... aber das ist wieder ne andere Geschichte.
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Tenshu
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

@ Ingo

glaub ich gerne. Bei mir im EFZ steht auch nur ----. Auf meine Nachfrage beim Standesbeamten, hieß es: "Das ist immer so und geht nicht anders zu machen. Allerdings habe ich noch die Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt, in der explizit drinsteht, das ich LEDIG bin. Beglaubigt und legalisiert, versteht sich.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Das müsste eigentlich ausreichen.
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Tenshu
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

Denke ich auch. Notfalls eben doch nach Peking zur deutschen Botschaft für die Konsularbescheinigung.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Narr »

Hallo!
Ich hab da was bei den FAQs nicht ganz verstanden...
Braucht der chinesische Part bei einer Heirat in China auch ein EFZ???
Oder baucht man die ganzen Dokumente aus China für ein deutsches EFZ?

Bis jetzt bin ich davon ausgegnangen das der deutsche Partner mit einem beglaubigten EFZ in die deutsche Botschaft in Beijing geht und dort eine "Ledigkeitsbescheinigung" in chinesisch bekommt, welche dann von einem chinesischen Standesamt akzeptiert wird.

Dachte immer beim chinesischen Partner reicht das Houko Pass(ID) etc.

.....
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Damit der deutsche Ehepartner in spe überhaupt sein EFZ bekommt, muss seine Verlobte ihre vom deutschen Standesamt geforderten Dokumente in beglaubigter Kopie und auch un deutsch übersetzt zu ihrem Verlobten nach Deutschland schicken.
Erst wenn das geschehen ist, erhält der deutsche Verlobte das EFZ, das er seinerseits beglaubigen, überbeglaubigen und dann von der chinesischen Botschaft legalisieren lassen muss, bevor es dann ab nach China zum dortigen Standesamt gehen kann.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Narr »

man man .... umständlicher gehts nich..... ok danke ;)
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

Kurzversion: EFZ gibts nur, wenn Verlobte Unterlagen schickt.
EFZ wird in China zur Eheschliessung verlangt.
Mittlerweile gehts zwar mancher Orts auch ohne EFZ, scheint aber eine Ermessenssache des jeweiligen Standesbeamten zu sein.
Ich rate deshalb immer zum EFZ - auch wenns dann evtl. doch nicht nötig sein sollte.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

Ingo ist brilliant. :mrgreen:

Besser hätte ich es nicht sagen können.
Übrigens, habe gerade eine SMS aus CN bekommen.
Meine Süsse war mit Kopien von meinem EFZ, Meldebescheinigung, Geburtsurkunde und Reisepass gerade auf dem Eheregisteramt Liaoning. Alles ok, es kann geheiratet werden.
Einmal die Reise nach Beijing zur D-Botschaft (Konsularbescheinigung) gespart. Party on.
Mir ist gerade ein riesen Stein vom Herzen gefallen. Danke für´s Daumen drücken.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Narr »

Könnte das mal jemand für mich ins chinesische übersetzen? ;)

1.beglaubigte Kopie Reisepass
2.Internationale Geburtsurkunde (Original + Übersetzung, beglaubigt)
3.Eidesstattliche Erklärung / Affidavit (Original + Übersetzung, beglaubigt)
(gibts hier eigentlich eine vorgeschriebene Form???)

4.Hukou (beglaubigte Kopie) ist nicht zwingend erforderlich, aber besser ist es.

vielen Dank
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von Tenshu »

Narr hat geschrieben:3.Eidesstattliche Erklärung / Affidavit (Original + Übersetzung, beglaubigt)
(gibts hier eigentlich eine vorgeschriebene Form???)
Affidavit ist die Internationale Bezeichnung für die eidesstattliche Erklärung.
Sie ist im Inhalt formgebunden. So sagt es das Standesamt.

Am besten du gehst zu deinem Standesamt und lässt dir erklären, welche Dokumente
sie benötigen. Das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Ebenso von Provinz zu Provinz in CN. Eine allgemeingültige Aussage lässt sich deshalb nicht treffen.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von belrain »

ingo_001 hat geschrieben: Damit der deutsche Ehepartner in spe überhaupt sein EFZ bekommt, muss seine Verlobte ihre vom deutschen Standesamt geforderten Dokumente in beglaubigter Kopie und auch un deutsch übersetzt zu ihrem Verlobten nach Deutschland schicken. Erst wenn das geschehen ist, erhält der deutsche Verlobte das EFZ,
Stimmt
ingo_001 hat geschrieben: das er seinerseits beglaubigen, überbeglaubigen und dann von der chinesischen Botschaft legalisieren lassen muss, bevor es dann ab nach China zum dortigen Standesamt gehen kann.
Stimmt nicht ganz

Kommt auf das zuständige Konsulat / die zuständige Botschaft an. Mein EFZ musste ich nicht beglaubigen lassen, da das Konsulat in Shanghai dies nicht verlangt.
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von happyfuture »

belrain hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben: ... und dann von der chinesischen Botschaft legalisieren lassen muss, bevor es dann ab nach China zum dortigen Standesamt gehen kann.
Stimmt nicht ganz

Kommt auf das zuständige Konsulat / die zuständige Botschaft an. Mein EFZ musste ich nicht beglaubigen lassen, da das Konsulat in Shanghai dies nicht verlangt.
Die "Legalisation" des EFZ durch die CN Botschaft / Konsulat in D ist NICHT erforderlich,
wird jedenfalls NICHT für die Austellung der Ledigkeitsbescheinigung bei der D-Botschaft oder irgendeinem D-Konsulat in CN benötigt. Wer da immer noch zuviel Geld, Zeit oder Zweifel hat, möge bitte per e-Mail bei seinem zuständigen D-Konsulat in CN nachfragen!

Andererseits habe ich Tenshu so verstanden, dass er einen "Weg" in Absprache mit seinem CN-Standesamt gefunden hat, wo sein EFZ von der CN-Botschaft in D legalisiert wurde und er jedoch KEINE Ledigkeitsbescheinigung von einem D-Konsulat oder D-Botschaft braucht!
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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Beitrag von ingo_001 »

happyfuture hat geschrieben:Die "Legalisation" des EFZ durch die CN Botschaft / Konsulat in D ist NICHT erforderlich,
wird jedenfalls NICHT für die Austellung der Ledigkeitsbescheinigung bei der D-Botschaft oder irgendeinem D-Konsulat in CN benötigt. Wer da immer noch zuviel Geld, Zeit oder Zweifel hat, möge bitte per e-Mail bei seinem zuständigen D-Konsulat in CN nachfragen!
Natürlich wird die Legalisation des EFZ durch die cinesische Botschaft nicht von irgend einem deutschen Konsulat benötigt - hab ich auch nie behauptet.
Wohl aber wird diese vom betreffenden chinesischen Standesamt verlangt.
Soweit jedenfalls die gesetzliche Lage (Stand 2006) an der sich m.W. auch jetzt nichts Grundlegendes geändert hat.
Hier sind ja zig verschiedene Varianten, was die Notwendigkeit eines EFZ betrifft, im Umlauf.
U.a. eben auch die, dass das EFZ beim chinesischen Standesamt nach wie vor gebraucht/verlangt wird.
Wenns vor Ort doch nicht verlangt werden sollte - gut. Das liegt aber im Ermessen des jeweiligen Standesbeamten.
Solange diese Praxis nicht einheitlich gehandhabt wird, rate ich nach wie vor zum EFZ.
Es ist einfach irgendwie suboptimal aus, wenn der Ehemann in Spe, auf Nachfrage, wo denn sein EFZ wäre, antwortet: "Na ja, es gibt Standesämter, wo es nicht verlangt wird".
Damit dürfte er dann bei seiner Noch-nicht-Ehefrau/Schwiegerfamilie "unten durch" sein. Mal ganz abgesehen davon, dass er den Flug heiratstechnisch für null ouvert gemacht hat.
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