Problem mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach Studium

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Skorpid
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Problem mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach Studium

Beitrag von Skorpid »

Hallo Leute,
eine Freundin hat Probleme mit der Aufenthaltserlaubnis, vielleicht kennt einer die Situation und hat einen Tipp

Situation:
- Freistaat Sachsen
- bisher AE als Studentin
- Magisterarbeit geschrieben, abgegeben, benotet aber noch kein Zeugnis da die TU Dresden Verwaltung super lahm ist (Abgabge der Arbeit war Mitte Mai)
- Visum läuft 30. Sept. ab
- Ausländerbehörde hat ihr eine Fiktionsbescheinigung erteilt, dazu musste ich meine Hausverwaltung anrufen und die mussten auf dem Mietvertrag vermerken, daß sie bei mir wohnen darf und mussten dies per Stempel bestätigen und denen zufaxen. Eine schriftliche Erklärung meinerseits reichte nicht.
- Fiktionsbescheinigung läuft bis 15. Dez.

Problem:
Für die AE für ein Jahr zur Arbeitssuche muss sie ihr Abschlusszeugnis vorzeigen. Auf die Frage wer sie momentan finanziert hat sie ihre Mutter genannt. Jetzt will die Behörde doch tatsächlich einen von ihrer Mutter geschriebenen Brief, der übersetzt und beglaubigt werden soll, daß sie wirklich ihrer Tochter den Lebensunterhalt finanziert !!! Das kommt mir sehr umständlich, fehleranfällig und teuer vor. Kann sie auch bei der Ausländerbehörde anrufen und sagen, daß ich sie finanziere und denen einen Gehaltszettel von mir vorlegen? Oder kommen die dann mit sowas wie "vielleicht trennt ihr Euch in einer Woche"? Musste schonmal jemand so ein Schreiben von seinen Eltern oder ähnlichen Personen besorgen? Wenn ja, was muss da alles drin stehen? Während dem Studium reichte denen ein Kontoauszug von ihr, jetzt wollen die auf einmal so ein Schreiben... kommt mir alles übertrieben umständlich vor....
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Skorpid
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Re: Problem mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach Studium

Beitrag von Skorpid »

Wen es interessiert: Ich hab dort mal angerufen, die wollten tatsächlich ne Bestätigung, daß ihre Mutter sie weiterfinanzieren wird, das ganze übersetzt und beglaubigt... Als Ausweg haben wir uns jetzt darauf geeinigt, daß ich 3 Gehaltszettel vorlege und eine Bürgschaft für sie über das Jahr unterschreibe (Kostenpunkt 25 Euro) und dann ist (hoffentlich) gut...
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Re: Problem mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach Studium

Beitrag von ingo_001 »

Hätte ich Deinen Post früher gesehen, hätte ich Dir

1. Sagen können, dass tel. Versicherungeen (von wem auch immer) nichts bringen - es zählt nur, was schriftlich vorliegt.

2. Dir vorgeschlagen eine Bürgschaft für Deine Freundin zu übernehmen.
Wobei Du Dir da schon sicher sein solltest, denn - abhängig von der Art der Bürgschaft - kann diese evtl. sehr weitreichende Konsequenzen haben.

Ich hoffe mal, dass sich die ABH auf Dein Bürgschaftsangebot einlässt.
Sonst kommt die Mutter Deiner Freundin nämlich nicht um die verlangte Versicherung rum (beglaubigt, ins Deutsche übersetzt + ggf. wieder beglaubigt).
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Problem mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach Studium

Beitrag von wuseltiger »

Also die MA ist abgegeben und korrigiert, benotet und alles fertig, nur die Verwaltung bekommt es nicht hin das Zeugnis auszudrucken und vom Dekan unterschreiben zu lassen?

Schon mal an einen Anwalt gedacht? Ich behaupte mal, dass nach einem (!) Brief von einem Anwalt mit evtl. Klageandrohung/Schadenersatzforderung, das Zeugnis innerhalb weniger Tage bei euch im Briefkasten liegt ;) Alternativ kann man natürlich auch freundlich nachfragen, wie lange der Akt des Druckens und Unterschreibens in Sachsen so dauert...
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Re: Problem mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach Studium

Beitrag von ingo_001 »

Schliesse mich da an:
Der kürzeste Weg zwischen 2 Punkten ist (und bleibt immer noch) eine Gerade ... hier: Der Anwalt.
Manchmal denkt man viel zu umständlich :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Problem mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach Studium

Beitrag von wuseltiger »

ingo_001 hat geschrieben:Schliesse mich da an:
Der kürzeste Weg zwischen 2 Punkten ist (und bleibt immer noch) eine Gerade ... hier: Der Anwalt.
Manchmal denkt man viel zu umständlich :wink:

Erst freundlich fragen und die Situation schildern. Wenn die Verwaltungspupser dann nicht sagen, sie erhalten das Zeugnis umgehend, würde ich mich an den Chef des Studienbüros wenden und dort durchblicken lassen, bzw. offen mit dem Anwalt drohen. So spart man erst mal Geld. Wenn sich dann nichts tut, wirklich einen Anwalt einschalten und den auffordern klare Worte zu finden.
Ich gehe davon aus, dass so eine Drohung durch einen Anwalt wirkt. Für die ist es einfacher das Zeugnis auszudrucken, als Gefahr zu laufen, dass ihr Vorgesetzter involviert wird..
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