Wie ist das eigentlich im umgekehrten Fall? Also das Kind wird in D geboren. Ein Elternteil ist Deutscher, damit hat es automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und der andere Chinese.
Habt ihr dann noch die Chinesische beantragt? Hat das geklappt? Wollen die dann keine Bestätigung, dass das Kind keine deutsche Staatsangehörigkeit hat?
Ich kann's noch nicht aus praktischer Erfahrung sagen, aber nach unseren Recherchen geht das nicht.
Ich verweise einfach mal auf die englische Wikipedia; “A person born outside China, including those with parent(s) of Chinese nationality, does not have Chinese nationality if a foreign nationality is acquired at birth, if the Chinese national parent has settled abroad.”
http://en.wikipedia.org/wiki/Nationalit ... p_by_birth" target="_blank
Soweit wir das von anderen gehoert haben, muss man wohl in der Tat akribisch nachweisen, dass keine anderen Staatsbuergerschaften vorliegen (Bestaetigungsschreiben von entsprechenden Behoerden/ Auslandsvertretungen), bevor die chinesische Botschaft eine Staatsbuergerschaft fuer ein Kind aus einer bi-nationalen Ehe erteilt. (Und ein Hukou gibt es sowieso nicht...)
Ich weiss das China so etwas NICHT erlaubt, aber ehrlich drauf geschissen.
Ein Hinweis noch an den Verfasser des Threads: Vorsicht bei der ersten Reise von China aus ins Ausland! Es hat wohl einige Faelle gegeben, wo Familien mit einem chinesischen Elternteil und mit Kindern mit auslaendischem Pass aber Geburtsort in China von den Chinesen an der Grenze festgehalten wurden. Entweder musste eine offizielle Bestaetigung vorgelegt werden, dass das Kind die (mit Geburt automatisch erworbene) chinesische Staatsbuergerschaft abgegeben hat; oder es musste mit chinesischem Pass und auslaendischen Visum ausgereist werden. Einige EU Botschaften (nicht Deutschland; andere EU Laender die der Mehrstaatlichkeit freundlicher gesinnt sind) geben wohl in solchen Faellen vor einer ersten Ausreise aus China ein Visum in den chineischen Pass des Kindes, obwohl es ja mit dem deutschen Pass kein EU-Visum benoetigt.
(Uebrigens haben wir auch von anderen Familien gehoert, die ohne Probleme aus China ausgereist sind; es lohnt sich aber wohl, hier ein bisschen weiter zu recherchieren, bevor man Probleme bekommt...)
Fazit: Unserem Verstaendnis nach gibt es nur einen Ort auf der Welt, wo man ganz legal, und ohne spaetere Fallstricke, bi-nationale Chinesen zur Welt bringen kann: Hong Kong. Wenn man dort ein Kind bekommt, mit einem deutschen Elternteil und einem chinesischen Elternteil (und der Elternteil kann gerne auch ein Mainland Hukou haben), dann ist das Kind Deutscher per Geburt, und kann gleichzeitig die chinesischen Staatsbuergerschaft, und dauerndes Aufenthaltsrecht fuer Hong Kong, bekommen.